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Betriebsrat gründen Wann du einen Betriebsrat brauchst – und wie du ihn gründest

Betriebsrat gründen: Das solltest du wissen: Frau auf der Arbeit lächelt in die Kamera, hinter ihr stehen Kollegen
© Flamingo Images / Shutterstock
Du engagierst dich gerne für deine Kollegen in der Firma und möchtest nun einen Betriebsrat gründen? Wir sagen dir, worauf es ankommt!

Brauche ich in meiner Firma einen Betriebsrat?

Du fragst dich vielleicht, wofür du (oder ein anderer) einen Betriebsrat (BR) gründen solltest. Nun, der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmerinteressengegenüber dem Arbeitgeber: So kann z. B. prekären Arbeitsbedingungen oder willkürlichen Kündigungen mit einem Betriebsrat entgegengewirkt werden. Der Betriebsrat hat verschiedene Mittel, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Dabei sind sowohl die Rechte und Pflichten des Betriebsrates als auch die Zusammenarbeit von BR und Arbeitgeber im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

Rechte und Pflichten des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz u. a. Beteiligungsrechte, darunter Mitbestimmungsrechte bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, d. h. der Betriebsrat hat in diesen Fällen mitzubestimmen. Dazu zählen z. B. Angelegenheiten der Arbeitszeitregelung, Überstunden und Änderungen der Arbeitsabläufe, aber in der Regel auch personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Umgruppierungen. Kommt keine Einigung zustande, kann die Einigungsstelle eingesetzt werden.

Der BR hat zudem das Recht Schulungen zu besuchen, die das nötige Wissen für die Arbeit als Betriebsrat vermittelt. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Zu den Pflichten gehören unter anderem eine gesetzlich geltende Verschwiegenheitspflicht (z. B. Betriebsgeheimnisse oder Personalangelegenheiten) und die Teilnahme an Betriebsratssitzungen. 

Allgemeine Aufgaben eines Betriebsrates

Der Betriebsrat übernimmt verschiedene Aufgaben im Unternehmen, zu den allgemeinen Aufgaben gehören nach § 80 BetrVG unter anderem:

  • Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften durch den Arbeitgeber.
  • Er setzt sich für die Rechte der Arbeitnehmer ein und beantragt Maßnahmen, die Arbeitgeber und -nehmern dienen.
  • Der BR verhandelt mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen.
  • Er fördert die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit sowie die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer.
  • Zudem fördert der Betriebsrat Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes.

Betriebsrat gründen: Darauf kommt es an

Wenn du einen Betriebsrat gründen willst, solltest du im Vorfeld einige Dinge beachten:

  • Ein Betriebsrat kann gegründet werden, wenn es mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer in einem Betrieb arbeiten, davon müssen drei wählbar sein.
  • Wahlberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wahlberechtigt sind auch Mitarbeiter aus der Arbeitnehmerüberlassung, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
  • Wählbar ist, wer nach BetrVG § 8 mindestens sechs Monate dem Betrieb angehört.
  • Die Anzahl an Betriebsratsmitgliedern richtet sich nach der Mitarbeiteranzahl im Betrieb: bei fünf bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der BR aus einer Person, bei 21 bis 50 Arbeitnehmern aus 3 Personen, 51 bis 100 aus 5 Mitgliedern, usw. Mehr dazu findest du im BetrVG § 9.
  • Kläre im Vorfeld, ob es genügend Kollegen gibt, die einen Betriebsrat wünschen. Und: Wenn du eine Betriebswahl planst, musst du dich vorher in die Wahlvorschriften einarbeiten.
  • Sei dir darüber im Klaren, dass Betriebsratsmitglied zu sein, ein Ehrenamt ist – es wird nicht (zusätzlich) vergütet. Aber: Die Tätigkeit als Betriebsrat findet in der Regel während der Arbeitszeit statt.
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Betriebsrat gründen: Erste Schritte

Um einen Betriebsrat zu gründen muss ein bestimmter Ablauf eingehalten werden, niemand kann sich also einfach als Betriebsrat ausrufen oder auslosen lassen. So sehen die ersten Schritte aus:

  1. Zunächst laden drei wahlberechtigte Mitarbeiter die Belegschaft zu einer Betriebsversammlung ein.
  2. Auf der Betriebsversammlung wird der Wahlvorstand (3 Personen) gewählt. Aus den gewählten Personen wird noch ein Vorsitzender gewählt.
  3. Der Wahlvorstand kümmert sich anschließend um die Durchführung der Betriebsratswahl. Dabei ist auch das richtige Wahlverfahren zu wählen: So wählen Betriebe mit bis zu 50 Arbeitnehmern im einfachen, Betriebe ab 51 im normalen Wahlverfahren. Um dabei keine Fehler zu begehen, gibt es entsprechende Seminare/Fortbildungen, die darauf vorbereiten. Werden Formvorschriften nicht beachtet, kann die Wahl nichtig sein oder angefochten werden.

Die Betriebsratsgründung kann zwar jederzeit geschehen, doch finden die Wahlen generell in allen Betrieben in Deutschland im gleichen Intervall statt: vom 1. März bis zum 31. Mai 2018, 2022, 2026, usw. Wird ein Betriebsrat zu einem anderen Zeitpunkt neu gegründet, dauert die Amtszeit bis zur nächsten regulären Wahl, kann also die üblichen vier Jahre unterschreiten.

Betriebsrat gründen: spezieller Kündigungsschutz

Für den Wahlvorstand, die Wahlkandidaten und die Betriebsratsmitglieder gilt ein gesteigerter Schutz vor Kündigung nach dem Paragrafen 15 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).

  • Für Mitglieder des Wahlvorstandes gilt ab Wahl zum Wahlvorstand, bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Betriebsratswahl plus 6 weitere Monate Kündigungsschutz.
  • Wahlkandidaten unterliegen diesem Kündigungsschutz ab Aufstellung als Wahlvorschlag bis zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse plus 6 weitere Monate. 
  • Gewählte Betriebsratsmitglieder sind ab Beginn der Amtszeit bis zum Ende dieser und für weitere 12 Monate geschützt. Beispiel: Beginn der Amtszeit am 15.05.2018, Ende der Amtszeit am 14.05.2022, Ende des speziellen Kündigungsschutzes am 14.05.2023.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen eine Kündigung dennoch wirksam ist, wie beispielsweise bei der Stilllegung des Betriebs oder einer außerordentlichen Kündigung.

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