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Krankengeld: Welchen Anspruch habe ich?

Krankengeld: Krankenakte auf dem Schreibtisch
© Chinnapong / Shutterstock
Jeder ist mal krank und manche Krankheiten oder Unfälle ziehen sich über viele Wochen. Wann das Krankengeld greift und wer es bekommt, erfährst du hier!

Krankengeld: 3 wichtige Fakten!

  • Wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer länger als 6 Wochen wegen einer Krankheit fehlen
  • Bis zu 78 Wochen kann Krankengeld gezahlt werden
  • Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttogehalt

Krankengeld: Wer bekommt es?

Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, demzufolge steht es insbesondere pflichtversicherten Arbeitnehmern zu. Du hast allgemein nur dann Anspruch, wenn du deine Arbeitsunfähigkeit mit einer Bescheinigung spätestens eine Woche nach deinem Arztbesuch an die Krankenkasse übermittelst. 

Damit die Krankenversicherung zahlt, müssen jedoch folgende Gegebenheiten vorliegen:

  • Regelfall: Du bist mehr als 6 Wochen aufgrund derselben Erkrankung arbeitsunfähig und der Arbeitgeber übernimmt das Gehalt nicht mehr.
  • Du hast einen neuen Job angefangen und bekommst in den ersten vier Wochen eine Krankheit. Der Arbeitgeber muss in dem Fall kein Gehalt zahlen.
  • Wenn du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst, kannst du nach sechs Wochen der Erkrankung von der Krankenversicherung eine Lohnfortzahlung in Form von Krankengeld erhalten.

Krankengeld: Was gilt für Selbstständige?

Selbstständige sind ja grundsätzlich schon mal freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie haben die Möglichkeit, Krankengeld zu erhalten. Dafür müssen sie jedoch den entsprechenden Beitragssatz bezahlen:

  • Mit dem ermäßigten Beitrag von 14 Prozent plus Zusatzbeitrag der Krankenkasse haben Selbstständige keinen Anspruch auf Krankengeld.
  • Wenn Selbstständige die regulären Beiträge von aktuell 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen bezahlen (plus Zusatzbeitrag), können sie Krankengeld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit bekommen. Diese Option müssen sie jedoch explizit mit der Krankenkasse abmachen.
  • Dazu haben Selbstständige die Wahl, mit der jeweiligen Krankenkasse einen separaten Tarif bezüglich des Krankengelds abzuschließen. Hier können die Konditionen von Kasse zu Kasse voneinander abweichen.
  • Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann ein privates Krankentagegeld erhalten.

Krankengeld: Wie viel Geld bekomme ich?

Die Leistungen der Krankenversicherung basieren auf gesetzlichen Vorschriften. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens und auf keinen Fall mehr als 90 Prozent vom Nettoverdienst (§ 47 SGB V). Der passende Wert wird anschließend um den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung heruntergestuft.

Krankengeld: Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Krankengeld aufgrund derselben Erkrankung läuft zunächst bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Arbeitnehmer bekommen das Geld auch, wenn sich die Erkrankung über mehrere, nicht zusammenhängende Abschnitte verteilt.

Wenn du jedoch von der Krankheit geheilt bist und eine neue Erkrankung auftritt, gilt die Leistung als abgeschlossen. Auch während der Elternzeit pausieren die Leistungen der Krankenversicherung und werden danach entsprechend mit verkürzter Laufzeit weitergezahlt.

Krankengeld: Wie beantrage ich Krankengeld?

  • Wenn sich die sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber dem Ende zuneigen, nimmt deine Krankenkasse automatisch Kontakt mit diesem auf. Dieser stellt dann eine Verdienstbescheinigung aus.
  • Zudem benötigst du eine Bescheinigung deiner Arbeitsunfähigkeit des Arztes, sowohl für den Zeitraum der Lohnfortzahlung als auch danach für das Krankengeld. Ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit muss gewährleistet sein.
  • Zur Sicherheit solltest du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Einschreiben mit Rückschein versenden, damit sich die Krankenversicherung nicht darauf berufen kann, diese nicht erhalten zu haben.

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