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Abfindung bei Kündigung: Was steht mir zu?

Abfindung bei Kündigung: Frau kalkuliert mit Taschenrechner
© lovelyday12 / Shutterstock
Kündigungen werden oft nicht einvernehmlich beschlossen. Ob und wann eine Abfindung bei Kündigung zum Tragen kommt, erfährst du hier.

Abfindung bei Kündigung: 3 wichtige Fakten!

  • Es besteht keine gesetzliche Pflicht für eine Abfindung
  • Eine Abfindung soll den Verlust des Arbeitsplatzes und den künftigen Verdienstausfall abmildern
  • Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung vom Arbeitgeber, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird

Abfindung bei Kündigung: Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

  • Wenn der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag eine Abfindung verankert hat
  • Bei einer betriebsbedingten Kündigung in einem Unternehmen mit Betriebsrat und Sozialplan
  • Laut § 1a KSchG können Arbeitnehmer von einer Abfindung profitieren, wenn sie im Rahmen einer Kündigung auf eine Kündigungsschutzklage verzichten.
  • Wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise fristlos kündigt
  • Wenn ein Arbeitsgericht entscheidet, dass eine veranlasste Kündigung nicht ohne weiteres wirksam ist, eine weitere Zusammenarbeit jedoch unmöglich erscheint
  • Bei einem Abfindungsvergleich infolge Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Abfindung bei Kündigung: Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Zahlung?

  • Alter des Arbeitnehmers
  • Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Familiensituation
  • Chancen bei einer Auseinandersetzung vor einem Arbeitsgericht

Abfindung bei Kündigung: Wie ist der Anspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Im Falle der betriebsbedingten Kündigung steht dem Arbeitnehmer gemäß Kündigungsschutzgesetz eine Abfindung zu. Die Höhe der Abfindung orientiert sich an einem halben Bruttogehalt pro Jahr der Beschäftigung.

Der Betrag der Zahlung ist jedoch nicht vorgegeben, sodass auch eine höhere Abfindung denkbar ist. Um als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Abfindung zu erhalten, sind drei Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Der Arbeitgeber macht dringende betriebsbedingte Erfordernisse geltend
  2. Der Arbeitnehmer verzichtet auf eine Kündigungsschutzklage
  3. In der Kündigungserklärung vom Arbeitgeber sind beide Punkte aufgeführt

Abfindung bei Kündigung: Wie sieht es mit der Besteuerung aus?

  • Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird und eine Abfindung zum Tragen kommt, wird diese nicht auf das vergangene Berufsleben gerechnet, sondern zu den zukünftigen ausbleibenden Einnahmen.
  • Das bedeutet, dass von einer Abfindung keine Sozialabgaben verrechnet werden. Jedoch unterliegt die Zahlung der Besteuerung. Der Arbeitgeber berechnet schon bei der Festlegung der Höhe die Lohnsteuer und führt diese direkt an das Finanzamt ab.
  • Die Abfindung unterliegt bei der Besteuerung der Fünftelregelung. Das bedeutet, dass die Steuerlast auf fünf Jahre aufgeteilt wird, sofern die Abfindung in einer Gesamtsumme fällig wird.

Abfindung bei Kündigung: Einfluss auf das Arbeitslosengeld?

  • Wenn ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung zunächst arbeitslos wird, stellt sich die Frage, ob die Zahlung einer Abfindung den Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinflusst.
  • Grundsätzlich soll sich eine Abfindung nicht nachteilig auf das Arbeitslosengeld auswirken, schließlich belegt die Zahlung, dass der Arbeitgeber an einer weiteren Beschäftigung nicht interessiert war.
  • Du kannst jedoch in dem Fall eine Sperrzeit befürchten, wenn du einen Aufhebungsvertrag mit deinem Arbeitgeber geschlossen oder selber einer Verkürzung der Kündigungsfrist zugestimmt hast.

Du möchtest wissen, wie du richtig kündigen kannst? Oder hast du gerade erst einen neuen Job begonnen, aber planst eine Kündigung in der Probezeit? Wir verraten dir auch, wo du bestbezahlte Berufe finden kannst.

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