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Krank in der Probezeit: Das solltest du wissen

Krank in der Probezeit: Das solltest du wissen: Frau sitzt mit Taschentüchern und Medikamenten am Schreibtisch
© siam.pukkat / Shutterstock
Krank in der Probezeit – und wer zahlt den Lohn? Oder besteht gar ein Kündigungsrisiko? Was du wissen solltest.

Krank zur Arbeit gehen – klarer Fall von gut gemeint, aber schlecht gemacht! Und das gilt auch (oder vor allem), wenn du noch in der Probezeit bist. Denn wenn du krank bist, kannst du nun einmal nicht 100 Prozent geben, dabei soll der Arbeitgeber doch sehen, wie gut deine Fähigkeiten sind. Und: Du erhöhst das Risiko, andere Mitarbeiter oder Kunden anzustecken. Aber droht nicht die Kündigung in der Probezeit, wenn ich krank bin? 

Krank in der Probezeit = Kündigung?

Du hast dir eine dicke Erkältung eingefangen und kurierst dich zu Hause ein paar Tage aus ­– gut so! Kein vernünftiger Arbeitgeber möchte, dass du dich krank zur Arbeit schleppst und vielleicht noch Kollegen ansteckst. Zwar gilt in der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen nach dem Paragraphen 622, Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (in einem Tarifvertrag können hingegen abweichende Regelungen getroffen werden). Doch eine kurze Erkrankung ist für Arbeitgeber in der Regel kein Grund das Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Krank in der Probezeit – das solltest du tun

Krankheitserreger nehmen leider keine Rücksicht auf günstige oder ungünstige Zeitpunkte. Und: Jeder wird mal krank, also kein Grund zur Sorge! Damit nichts schief geht im neuen Job, solltest du einige Dinge bei der Krankmeldung beachten:

  1. Melde dich schnellstmöglich telefonisch bei deinem Arbeitgeber. Je nach Unternehmen solltest du dich bei deinem Vorgesetzten und/oder der Personalabteilung krankmelden.
  2. Einige Arbeitgeber verlangen bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest, andere wiederum erst ab dem dritten Tag. Überprüfe, was in deinem Arbeitsvertrag festgehalten wurde! Informiere dich vorher im Unternehmen, welcher Kanal für die Krankmeldung der übliche ist (per Telefon, Mail oder gar per Messengerdienst?). Bist du noch ganz frisch im Unternehmen, ist es sinnvoll auf Nummer sicher zu gehen und dich schnell telefonisch abzumelden. Auch wenn du vorhast zum Arzt zu gehen, melde dich vorher beim Arbeitgeber und nicht erst hinterher. Beim Arztbesuch ohne Termin kann es ja durchaus sein, dass du länger warten musst. Doch dein Arbeitgeber muss nun vielleicht umplanen oder kurzfristig Ersatz für dich finden.
  3. Bist du weiterhin krank und bekommst eine Folgebescheinigung vom Arzt, musst du auch das rechtzeitig mitteilen. Achte darauf, dass keine Lücke beim Krankschreiben besteht! Dein Arzt wird dich i. d. R. nicht rückwirkend krankschreiben. Also: Endet dein Attest am Mittwoch, sollte dein Folgeattest ab Donnerstag gültig sein und du solltest deinen Arbeitgeber natürlich über den verlängerten Arbeitsausfall informieren.

Hast du ein ungutes Gefühl, wie die Krankheitsphase beim Arbeitgeber angekommen ist, kannst du nach deiner Rückkehr um ein Gespräch bitten und klären, wie du die verpasste Zeit und liegengebliebene Arbeit am besten nachholen kannst. Ist der Arbeitgeber sehr streng im Hinblick auf Krankheitstage, kannst du ihm notfalls auch eine Verlängerung der Probezeit anbieten.

Krank in der Probezeit – wer zahlt?

Du bist in der Probezeit krank geworden und hast dich ordentlich abgemeldet? Damit ist eine wichtige Voraussetzung für die Lohnfortzahlung erfüllt. Doch wirst du innerhalb der ersten vier Wochen krank, muss der Arbeitgeber keinen Lohn bzw. kein Gehalt fortzahlen, kann also den Lohn kürzen. Aber keine Sorge: deine Krankenkasse springt ein und zahlt Krankengeld. In der Regel muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dafür bei der Krankenkasse eingereicht werden und das innerhalb einer Woche (§ 49, Art. 1, Abs. 5, Sozialgesetzbuch), sonst ruht das Krankengeld.

Dauert die Krankheitsphase länger als die Wartezeit von 4 Wochen, zahlt der Arbeitgeber danach den Lohn für maximal sechs Wochen. Verschiedene Krankheitszeiten, die auf derselben Ursache beruhen, werden auf diesen Zeitraum angerechnet. Bist du über die sechs Wochen Lohnfortzahlung hinaus krank, hast du Anspruch auf Krankengeld. In der Regel bekommst du vor Ablauf des Zeitraumes bereits ein Schreiben von deiner Krankenkasse mit Informationen, was zu tun ist.

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