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Urlaub in der Probezeit: Was steht mir zu?

Urlaub in der Probezeit: Frau mit gepackten Koffern auf Arbeit
© Stock-Asso / Shutterstock
Gerade erst einen neuen Job angefangen und schon Urlaubspläne? Wie Urlaub in der Probezeit geregelt ist, erfährst du hier.

Urlaub in der Probezeit: 3 wichtige Fakten

  • Arbeitnehmer können bereits in der Probezeit Urlaub nehmen
  • Urlaubsanspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht erst nach den ersten 6 Monaten
  • Für jeden vollen Monat Recht auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs

Urlaub in der Probezeit: Mythos von der Urlaubssperre

  • Bei Umfragen über Urlaub in der Probezeit würde sich wahrscheinlich eine Mehrheit finden, die von einer Urlaubssperre in den ersten sechs Monaten (Probezeit) ausgeht. Doch laut Arbeitsrecht existiert diese überhaupt nicht.
  • Grundsätzlich steht auch in keinem Gesetz, dass eine Probezeit überhaupt vereinbart werden muss. Demzufolge kann ein Arbeitgeber auch keinen Einfluss auf deinen Urlaubsanspruch nehmen. Auch die Länge der Probezeit ist nicht festgelegt, sie darf jedoch maximal sechs Monate andauern.
  • Die Probezeit dient Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich kennenzulernen und zu schauen, ob die Zusammenarbeit auf fruchtbaren Boden trifft. Falls nicht, kann mit verkürzter Kündigungsfrist der Arbeitsvertrag beendet werden.

Urlaub in der Probezeit: Welchen Urlaubsanspruch habe ich als Arbeitnehmer?

Laut Bundesurlaubsgesetz (§ 4) steht dir als Arbeitnehmer der volle Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten zu, völlig unabhängig von einer Probezeit. Das Arbeitsverhältnis ist in den ersten sechs Monaten als sogenannte Wartezeit klassifiziert.

Der anteilige Anspruch auf Urlaub in den ersten sechs Monaten beträgt ein Zwölftel für jeden vollen Monat, den du im Unternehmen bist.

Beispiel: Du hast 24 Urlaubstage im Jahr. Das bedeutet, pro Monat stehen dir zwei Urlaubstage zu. Wenn du beispielsweise Anfang Januar deinen Job begonnen hast und Ende März die ersten Tage Urlaub nehmen möchtest, stehen dir sechs Urlaubstage zu (für die ersten drei vollen Monate).

Urlaub in der Probezeit: Soll ich schon nach Urlaub fragen?

  • Viele Unternehmen unterstützen ausdrücklich Urlaub in der Probezeit, da du sonst mit sehr viel Resturlaub in die zweite Jahreshälfte gehst. Resturlaub soll bis zum Ende des Jahres genommen werden und nur in Ausnahmefällen aufs neue Jahr übertragbar sein. Damit du dem Arbeitgeber also nicht wochenlang fehlst, ist es ratsam, auch schon zu Beginn ein paar Tage Urlaub einzureichen.
  • Für die Bewilligung vom Urlaub gelten dieselben Richtlinien wie auch nach der Probezeit. Arbeitgeber haben die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, können jedoch dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter geltend machen.

Urlaub in der Probezeit: Was passiert bei einer Kündigung?

  • Bei einer Kündigung in der Probezeit (vom Arbeitgeber) behältst du deinen Urlaubsanspruch bei. Aufgrund der zweiwöchigen Kündigungsfrist kannst du ohne Probleme deine dir zustehenden noch offenen Urlaubstage nehmen.
  • Solltest du schon mehr Tage Urlaub genommen haben, als dir eigentlich zusteht, sieht das Arbeitsrecht den Arbeitgeber im Risiko. Bereits gewährter Urlaub braucht nicht erstattet oder zurückgefordert zu werden.
  • Anders sieht es aus, wenn du dir zustehenden Urlaub nicht mehr einlösen kannst (z. B. aufgrund von Krankheit). In diesem Fall hast du einen Anspruch auf Abgeltung deines Resturlaubs.
  • Wenn du im laufenden Jahr den Job wechselst und im alten Job bereits Urlaub genommen hast, wird dieser mit dem Anspruch im neuen Job verrechnet. Dadurch fällt doppelter Urlaub für dich leider aus.

Du bist krank in der Probezeit und machst dir Sorgen um den Job? Wir geben dir Tipps zur Krankschreibung und warnen eindringlich vorm Blaumachen.

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