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Krankschreibung: Das musst du beachten!

Krankschreibung: Frau krank am arbeiten
© barang / Shutterstock
Es passiert wohl jedem mal, wegen Krankheit nicht arbeiten zu können. Doch um die Krankschreibung geistert viel Halbwissen. Wir sagen, worauf es ankommt.

Krankschreibung: 3 wichtige Fakten!

  • Die Krankschreibung muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Arbeitstag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen
  • Arzt entscheidet individuell, wie lange ein Arbeitnehmer krankgeschrieben wird
  • Wenn es der Genesung nicht abträglich ist, darf man auch während der Krankschreibung raus gehen und Dinge unternehmen

Krankschreibung: Wann muss ich mich beim Arbeitgeber melden?

  • Grundsätzlich müssen wir zunächst zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung unterscheiden. Gemäß § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) hat eine Krankmeldung umgehend zu erfolgen, also spätestens mit Beginn der Arbeitszeit.
  • Die rechtzeitige Meldung ist auch wichtig, damit du deinen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung wahrst. Auch die ungefähre Dauer deiner Erkrankung teilst du dem Arbeitgeber bei der Krankmeldung mit.
  • Wenn du länger als drei Arbeitstage krank bist, musst du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Arbeitstag der Erkrankung dem Arbeitgeber vorlegen. Laut Arbeitsrecht ist es jedoch zulässig, im Arbeitsvertrag eine kürzere Frist zu vereinbaren.
  • Auch wenn es keine Pflicht gibt, als Mitarbeiter die Krankschreibung schon vorher von sich aus vorzulegen, kann der Chef dies verlangen – unabhängig davon, ob der Verdacht einer vorgetäuschten Erkrankung vorliegt.

Krankschreibung: Wie lange kann ich mich krankschreiben lassen?

  • Je nach Krankheit dauert die Genesung individuell unterschiedlich lange. Der Arzt hat grundsätzlich die Befugnis, zu bestimmen, wie lange du krankgeschrieben wirst. Dabei hat er sich jedoch auch an gewisse Richtlinien zu halten.
  • Dabei soll ein Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunächst nicht für länger als zwei Wochen ausstellen, es sei denn, es handelt sich um eine wirklich langwierige Krankheit. In dem Fall kann die Krankschreibung auch bis zu einem Monat betragen.
  • Übrigens: Wenn du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und das Krankengeld der Krankenkasse kommt zum Tragen. Alle Informationen zum Krankengeld findest du ebenfalls bei uns.

Krankschreibung: Darf ich trotz Krankheit rausgehen?

Trotz Krankheit dürfen krankgeschriebene Mitarbeiter natürlich nach draußen gehen, etwa um Einkäufe zu erledigen oder Medikamente zu holen. Auf keinen Fall dürfen sie jedoch einer anderen Arbeit nachgehen.

Doch wie sieht es mit anderen Aktivitäten aus? Es gilt der Grundsatz, dass du alles machen darfst, sofern es einer schnellen Genesung nicht im Weg steht. Es kommt also auf deine Krankheit an, ob ein Kinobesuch oder Shopping vertretbar sind.

Krankschreibung: Was, wenn ich schon früher wieder genesen bin?

Glücklicherweise lassen sich manche Krankheiten schon nach kurzer Zeit besiegen, sodass die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall darfst du natürlich auch wieder zur Arbeit gehen, trotz bestehender Krankschreibung. Du solltest sogar wieder arbeiten gehen, wenn du gesund bist, da eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur eine ungefähre Dauer anzeigt.

Du hast einen neuen Job angefangen und fragst dich: Wie steht es um eine Kündigung in der Probezeit? Wir geben dir auch grundlegende Tipps, wie du richtig kündigen kannst und wo sich bestbezahlte Berufe verstecken.

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