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Kündigung in der Probezeit: Alles, was du wissen musst!

Kündigung in der Probezeit: Figur wird aus der Reihe gekickt
© Jirsak / Shutterstock
Ein neuer Job beginnt meist mit Euphorie, doch diese kann schnell vorbei sein. Wir verraten dir alles zur Kündigung in der Probezeit.

Kündigung in der Probezeit: 3 wichtige Fakten!

  • Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen.
  • Der Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten, unabhängig von der Dauer der Probezeit.
  • Eine fristlose Kündigung kann auch schon während der Probezeit erfolgen (wenn Gründe gegeben sind).

Kündigung in der Probezeit: Welche Frist gilt?

Normalerweise beträgt die reguläre Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis vier Wochen, jeweils zum fünfzehnten oder letzten Tag im Monat. Sprich: Eine Kündigung wird immer zur Mitte oder Ende des Monats wirksam.

Was die Probezeit betrifft, regelt § 622 Abs. 3 BGB den Sachverhalt: "Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“

Grundsätzlich erlaubt das Arbeitsrecht jedoch auch eine kürzere oder längere Dauer der Kündigungsfrist, jedoch nur, wenn dies explizit im Arbeitsvertrag niedergeschrieben steht. Während eine längere Kündigungsfrist unüblich ist, kann eine kürzere Frist vor allem aufgrund eines Tarifvertrages zur Geltung kommen.

Kündigung in der Probezeit: Besteht denn Kündigungsschutz?

Nein! Die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses gelten als sogenannte Wartezeit. Diese gilt unabhängig von der Probezeit und garantiert keinen Kündigungsschutz. Auch wenn in dieser Zeit folglich kein verstärkter sozialer Sicherheitsrahmen seitens des Arbeitgebers gilt, darf er trotzdem nicht willkürlich agieren. Insbesondere schwangere Frauen genießen auch in den ersten sechs Monaten bereits Sonderrechte und dürfen nicht aufgrund der Schwangerschaft gekündigt werden.

Kündigung in der Probezeit: Kann es zu einer fristlosen Kündigung kommen?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können in der Probezeit eine außerordentliche Kündigung aussprechen, sofern stichhaltige Gründe dafür vorliegen. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unmittelbar beendet gemäß § 626 BGB.

Außerordentliche Gründe für den Arbeitnehmer:

  • Kein Gehalt trotz Erinnerung
  • Belästigung
  • Mobbing/Gewalt
  • Unverhältnismäßig viele Überstunden
  • Arbeitssicherheit nicht gegeben

Außerordentliche Gründe für den Arbeitgeber:

  • Vor einer fristlosen Kündigung sind mindestens eine oder zwei Abmahnungen auszusprechen
  • Gründe liegen in Pflichtverletzung des Arbeitsverhältnisses (Diebstahl, Randale etc.)
  • Konkrete Beweise für den Verstoß müssen vorliegen
  • Arbeitnehmer riskiert Sperrzeit beim Arbeitsamt bei einer fristlosen Kündigung

Kündigung in der Probezeit: Mögliche Gründe

In der Probezeit benötigt der Arbeitgeber keinen aussagekräftigen Grund für eine Kündigung. Wenn er der Meinung ist, dass er nicht mit dir weiterarbeiten möchte, kann er dir ohne Angabe von Gründen kündigen. Trotzdem liegen einer Kündigung meist eine dieser Ursachen zu Grunde.

  • Personenbedingt: Eine personenbedingte Kündigung kommt zur Geltung, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner charakterlichen Fähigkeiten für den Job nicht geeignet ist. Es können zum Beispiel wichtige Kompetenzen fehlen oder psychische Barrieren zur Ausübung des Jobs bestehen.
  • Verhaltensbedingt: Wenn der Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung in der Arbeit begeht, kann eine verhaltensbedingte Kündigung folgen. Dabei kann es beispielsweise um Tablettensucht oder Diebstahl gehen.
  • Betriebsbedingt: Eine betriebsbedingte Kündigung betrifft in der Probezeit Schwangere oder Schwerbehinderte. Alle anderen Arbeitnehmer genießen wie oben erklärt noch keinen Kündigungsschutz. Gründe für betriebsbedingte Kündigungen kann eine Insolvenz des Arbeitgebers oder die allgemeine Abschaffung der Stelle sein.

Kündigung in der Probezeit: Als Arbeitnehmer kündigen

Auch als Arbeitnehmer kann eine Kündigung in der Probezeit angemessen sein, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag und dem Arbeitsrecht nicht ausreichend nachkommt.

  • Inhalte der Tätigkeit komplett anders als vereinbart
  • Keine Einarbeitung/Viel zu schwere Aufgaben
  • Lukratives Jobangebot
  • Tätigkeit entspricht doch nicht den Interessen

Du bist unzufrieden im Job? Wie du richtig kündigen kannst, erfährst du hier. Wir zeigen dir, wo du bestbezahlte Berufe finden kannst und wie hoch das Durchschnittsgehalt in Deutschland ist.

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