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Sonderurlaub: Von Umzug, Hochzeit bis Todesfall!

Sonderurlaub: Familie bringt Kartons ins Auto
© Viktoriia Hnatiuk / Shutterstock
Es gibt besondere Anlässe – erfreuliche und unerfreuliche – die uns von der Arbeit abhalten. Wir zeigen dir, wann du Sonderurlaub bekommen kannst.

Sonderurlaub: Einführung

Sonderurlaub ist, wie der Name schon sagt, kein regulärer Erholungsurlaub gemäß Bundesurlaubsgesetz. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Sonderurlaub (§ 616 BGB) mit Lohnfortzahlung, wenn er vorübergehend nicht in der Lage ist, seiner Arbeitspflicht nachzukommen (ausgenommen Krankheit).

Wichtig ist der Tatbestand einer "nicht erheblichen“ Verhinderung, sprich keiner langfristigen Abstinenz. Im BGB ist jedoch nicht die Anzahl der Tage geregelt, da diese je nach Grund unterschiedlich ausfallen kann.

Arbeitnehmer können Anspruch auf Sonderurlaub auch aufgrund von Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag besitzen.

Sonderurlaub: Bezahlte Freistellung?

Der Arbeitnehmer behält das Recht auf bezahlten Sonderurlaub, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Dauer der Verhinderung ist nicht erheblich
  • Grund liegt in der Person des Arbeitnehmers
  • Situation vom Arbeitnehmer nicht selber verschuldet

Sonderurlaub: Wichtige Gründe und Dauer der Freistellung

  • Geburt des Kindes (Vater): 1 Tag
  • Tod des Ehepartners: 2 Tage
  • Beruflich bedingter Umzug: 1 Tag
  • 25- oder 40- jähriges Arbeitsjubiläum: 1 Tag
  • Schwere Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen: 1 Tag/Jahr
  • Schwere Krankheit des Kindes (unter 12 Jahre): 4 Tage/Jahr
  • Dringende ärztliche Behandlungen in der Arbeitszeit: An- und Abfahrt plus Behandlung

Diese Gründe entstammen aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der in § 29 auch die Länge des bezahlten Sonderurlaubs definiert. Die meisten Arbeitgeber orientieren sich an dieser Tabelle, die jedoch nicht in Stein gemeißelt ist.

Sonderurlaub bei Hochzeit

Die Hochzeit zählt nicht zu den laut BGB-Definition genannten Gründen. Doch die Rechtssprechung der Arbeitsgerichte zählt sie als Sonderurlaub dazu. Für die Hochzeit ist demnach ebenfalls ein Tag vorgesehen. Darüber hinaus ist auch ein Tag Sonderurlaub bei Feierlichkeiten von nahen Angehörigen grundsätzlich möglich – dazu zählen beispielsweise die Silberhochzeit der Eltern.

Sonderurlaub: Unbezahlte Freistellung

Bei einer Krankheit des Kindes, die länger als 5 Tage dauert, kann der Arbeitnehmer Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung besitzen, wenn er dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegt. Dabei gilt die Höchstgrenze von 25 unbezahlten Arbeitstagen bei einem Paar und 50 Tage bei einer Alleinerziehenden, unabhängig von der Anzahl der Kinder.

Sonderurlaub: Ich möchte ein Sabbatjahr machen!

Ein Sabbatjahr, auch Sabbatical genannt, ist bei immer mehr Arbeitnehmern ein geplantes Ziel. Dabei handelt es sich laut Arbeitsrecht um eine Freistellung, da der Arbeitnehmer auch in Zukunft wieder ins Unternehmen zurückkehrt.

Ursprünglich wurde das Sabbatjahr genutzt, um ein paar Monate aus dem Job auszuscheiden und vorher bzw. nachher auf lange Sicht die fehlenden Stunden wieder wettzumachen.

Heutzutage kann es jedoch auch für Unternehmen vorteilhaft sein, aufgrund von temporären Engpässen Mitarbeiter für eine gewisse Zeit nicht im Unternehmen zu haben. Auch bei angeschlagenen Mitarbeitern kann die längere Freistellung für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber die beste Lösung sein.

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Sabbatjahr. Daher gilt es, mit dem Arbeitgeber individuell eine Lösung zu finden und diese schriftlich zu fixieren. Ob du dabei auf deinen Lohn verzichtest, Überstunden ansammelst oder auf Teilzeit wechselst – finde mit dem Arbeitgeber eine für euch passende Lösung.

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