Anzeige

Abfindung versteuern: So sparst du Geld!

Abfindung versteuern: Mitarbeiter bekommt Scheck
© Andrey_Popov / Shutterstock
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist finanziell oft ein schwerer Schlag. Wie du eine mögliche Abfindung versteuern musst, verraten wir dir hier.

Abfindung versteuern: 3 wichtige Fakten

  • Arbeitnehmer müssen die Abfindung versteuern
  • Über die Fünftelregelung kann eine Steuerermäßigung beantragt werden
  • Die Abfindung unterliegt nicht der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Abfindung versteuern: Einführung

  • Arbeitnehmer, die ihren Job verlieren, bekommen oft zur Abfederung eine Abfindung vom Arbeitgeber. Insbesondere bei einem Aufhebungsvertrag machen Arbeitgeber von der Zahlung Gebrauch, um eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Oft kommt es jedoch auch gerade erst aufgrund eines Beschlusses vom Arbeitsgericht zur Zahlung.
  • Die Abfindung zählt zu den außerordentlichen Einkünften gemäß Einkommenssteuergesetz (§ 34). Damit die Steuer nicht zu viel von der Abfindung beansprucht, hat der Gesetzgeber eine Steuerermäßigung für den Arbeitnehmer geschaffen.
  • Während bis zum Jahr 2003 Abfindungen überhaupt nicht zu versteuern waren, sind Einkünfte dieser Art ab 2006 in voller Höhe zu versteuern. Mit der sogenannten Fünftelregelung gibt es jedoch eine Möglichkeit, den Steuersatz über die Zeit zu strecken.

Abfindung versteuern: Die Fünftelregelung

  • Die Einkommenssteuer unterliegt in Deutschland einem progressiven System – sprich hohe Einkommen beanspruchen höhere Steuern. Durch die einmalige Zahlung einer Abfindung erhöht sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers und würde demzufolge mit einem höheren Steuersatz "bestraft“.
  • Um diesen Effekt abzuschwächen, gibt es die sogenannte Fünftelregelung. Diese besagt, dass die Abfindung mit einem Fünftel in der Steuererklärung eingeht und die Einkommenssteuer abfedert. So kann beispielsweise eine Abfindung von 30.000 Euro mit 6.000 Euro (ein Fünftel) auf das Jahreseinkommen angerechnet werden. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich dann aus dem Einkommen (abzüglich Werbungskosten etc.) zuzüglich anteiliger Abfindung.

Abfindung versteuern: Beispiel Fünftelregelung

Versteuert wird grundsätzlich die ganze Abfindung, jedoch geht nur ein Fünftel in die Berechnung vom Steuersatz ein.

Einkommen

30.000 Euro

Fünftel der Abfindung

2.000 Euro

Versteuerndes Einkommen32.000 Euro

Einkommenssteuer

6.103 Euro

Einkommenssteuer ohne

Abfindung

5.468 Euro

Unterschiedsbetrag 635 Euro

Fünffacher Betrag vom Unterschied

3.175 Euro

Steuer auf Abfindung bei Anwendung der Fünftel-Regelung 8.643 Euro

Steuer auf Abfindung ohne Fünftel-Regelung

8.826 Euro

Quelle:"taxfix.de"

Die Steuerersparnis aufgrund der Fünftelregelung beträgt in diesem Fall 183 Euro.

Abfindung versteuern: Voraussetzung für die Fünftelregelung

  1. Kalenderjahr: Der Arbeitgeber muss die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres zahlen, damit du die Fünftelregelung anwenden kannst. Dabei ist es unerheblich, ob die Zahlung einmalig oder in Raten erfolgt. Falls eine Zahlung im Folgejahr erfolgt, so darf diese maximal 5 Prozent von der Gesamtzahlung betragen.
  2. Zusammenballung: Man spricht von einer Zusammenballung der Einkünfte, wenn du aufgrund der Abfindung insgesamt höhere Einkünfte hast, als wenn du ohne Abfindung das Jahr zu Ende gearbeitet hättest.

Abfindung versteuern: Angabe in der Steuererklärung

Die Versteuerung der Abfindung nimmt dein Arbeitgeber vor, inklusive Überprüfung der Fünftelregelung. Du selbst erfasst die Zahlung in deiner Steuererklärung in der Anlage N. Dabei reichst du deinen Aufhebungsvertrag und die Vereinbarung der Abfindung gemeinsam mit der Steuererklärung beim Finanzamt ein.

Du erhältst eine Abfindung bei Kündigung und fragst dich: Wie finde ich den richtigen Job? Wir zeigen dir das Durchschnittsgehalt in Deutschland und liefern dir Brainstorming-Techniken, mit denen du kreative Ideen findest.

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel