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Urlaubsanspruch: Was steht mir zu?

Urlaubsanspruch: Urlaubskalender
© beeboys / Shutterstock
Wir brauchen alle ab und an eine Erholung von der Arbeit. Zum Glück gibt es Urlaub. Doch wie ist eigentlich der Urlaubsanspruch genau geregelt?

Urlaubsanspruch: 3 wichtige Fakten!

  • Allgemeiner Anspruch auf Urlaub für Arbeitnehmer
  • Arbeitsrecht sieht mindestens 20 Tage Urlaub vor (5-Tage-Woche)
  • Urlaubstage sind nicht ans Altergekoppelt (nur bei Jugendlichen)

Urlaubsanspruch: Grundlagen

Viele Arbeitnehmer planen ihren Urlaub weit im Voraus und freuen sich auf Reisen in exotische Länder. Doch die wenigsten wissen um ihre Rechte und über gesetzliche Bestimmungen Bescheid.

  • Kann Resturlaub verfallen?
  • Was passiert bei Krankheit im Urlaub?
  • Hat die Kündigung vom Arbeitsverhältnis Einfluss auf den Resturlaub?
  • Kann ich selber bestimmen, welche Tage ich Urlaub nehmen möchte?

Urlaubsanspruch: Welches Gesetz regelt das?

Gesetzliche Bestimmungen zum Urlaubsanspruch sind im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Das BurlG besteht bereits seit Januar 1963 und definiert den Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Angestellte und Auszubildende). Jugendliche fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Das Bundesurlaubsgesetz legt den Mindesturlaub fest und die Tatsache, dass Arbeitgeber den Urlaub zu vergüten haben – davon abzugrenzen ist unbezahlter Urlaub.

Urlaubsanspruch: Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Aufgrund der Tatsache, dass das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) bereits in den 60er Jahren in Kraft trat, basiert die Bestimmung der Urlaubstage auf der Sechs-Tage-Woche. Laut Paragraph 3 BurlG beträgt der Jahresurlaub mindestens 24 Werktage.

Da wir heutzutage jedoch überwiegend fünf Tage in der Woche arbeiten, muss der Urlaubsanspruch mit einer Formel in Relation gesetzt werden:

  • Urlaubsanspruch:(Urlaubstage/6)*Wochenarbeitstage

Bei einer Fünf-Tage-Woche haben Arbeitnehmer somit Recht auf mindestens 20 Urlaubstage. Das entspricht einem Anspruch von vier Wochen im Jahr.

Die Arbeitszeit selbst spielt für den Jahresurlaub keine Rolle. Auch Halbtags-Jobs garantieren einen vollen Urlaubsanspruch. Halbe Urlaubstage werden aufgerundet.

Urlaubsanspruch: Was gilt für Jugendliche?

  • Unter 16 Jahre: Mindestens 30 Werktage
  • Unter 17 Jahre: Mindestens 27 Werktage
  • Unter 18 Jahre: Mindestens 25 Werktage

Urlaubsanspruch: Wann darf ich Urlaub nehmen?

  • Erst sechs Monate nach Eintritt ins Arbeitsverhältnis sind Urlaubstage in vollem Ausmaß zu gewähren. Man spricht von einer Wartezeit (Paragraph 4 BurlG). Davor gilt ein Anspruch von einem Zwölftel vom Jahresurlaub für jeden komplett absolvierten Monat.
  • Ansonsten legt der Arbeitgeber den Urlaub der Arbeitnehmer zeitlich fest. Dabei hat er jedoch die Interessen der Belegschaft zu berücksichtigen. So werden beispielsweise Arbeitnehmer mit Kind bevorzugt, wenn es um Urlaub in den Schulferien geht.
  • Eine Antwort auf die Frage, bis wann über Urlaubsanträge entschieden sein muss, gibt es nicht, da gesetzliche Bestimmungen nichts darüber belegen. Jedoch gibt es eine Vorgabe, dass gesetzlich vorgeschriebener Urlaub an mindestens 12 aufeinanderfolgenden Tagen zu gewähren ist.

Urlaubsanspruch: Kann mein Resturlaub verfallen?

Jahresurlaub sollte grundsätzlich im dafür vorgesehen Jahr genommen und gewährt werden. Sollte dies aufgrund privater oder betrieblicher Gegebenheiten nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, bis Ende März des Folgejahres die verbleibenden Urlaubstage zu nehmen.

Urlaubsanspruch: Was passiert bei einer Kündigung?

Auch bei einer Kündigung bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch weiterhin gültig. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Kündigung. In der ersten Jahreshälfte bedeutet die Kündigung, dass Urlaubstage mit einer Formel auf Grundlage der bereits vergangenen Zeit im Jahr festgelegt werden.

Eine Kündigung in der zweiten Jahreshälfte garantiert dem Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, besteht auch die Möglichkeit auf eine Auszahlung.

Urlaubsanspruch: Was passiert bei Krankheit?

Urlaub ist grundsätzlich zur Erholung gedacht. Du solltest dich also in der freien Zeit nicht mit zu viel Arbeit belasten. Wenn du in deinem Jahresurlaub erkrankst, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Natürlich benötigst du dafür ein Attest vom Arzt.

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