Anzeige

Rente beziehen und Vollzeit arbeiten Hinzuverdienstgrenzen für alle Rentenmodelle

Rente beziehen und Vollzeit arbeiten: Ältere Frau am PC
© shurkin_son / Shutterstock
Arbeit kann auch im Alter wichtig für uns sein. Du willst Rente beziehen und Vollzeit arbeiten? Wir zeigen dir, was es dabei zu beachten gibt.

Rente beziehen und Vollzeit arbeiten: Wer macht denn sowas?

Dass die Rente für viele bei weitem nicht ausreicht, ist hinlänglich bekannt. Es gibt jedoch auch viele Rentner:innen, die gewollt durch Arbeit ihre Erfüllung finden.

Aus einem Report der "Bundesagentur für Arbeit" im Jahr 2017 gehen folgende Erkenntnisse hervor:

  • Mehr als 240.000 Menschen im Ruhestand gingen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach.
  • Fast 980.000 Rentner:innen verfolgten einen Minijob.
  • Im Schnitt wurde 32 Stunden gearbeitet von berufstätigen Menschen im Rentenalter.
  • 411.000 Menschen im Alter von 65 bis 74 waren selbstständig.

Rente beziehen und Vollzeit arbeiten: Regelungen zum Arbeiten im Alter

Die meisten Menschen denken, dass mit einem gewissen Alter das Ausscheiden aus dem Job in eine Altersvollrente praktisch unausweichlich sei. Ein Arbeitgeber darf jedoch Arbeitnehmer:innen nicht kündigen, nur weil diese aufgrund des Alters auch in die Altersrente übergehen können. Eine altersbedingte Kündigung ist verboten.

Wichtig: Arbeitgeber können jedoch den Arbeitsvertrag bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze befristen. Diese Praxis wird auch von vielen Tarifverträgen und Arbeitsverträgen implementiert.

Rente beziehen und Vollzeit arbeiten: Wie geht das?

  • Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kannst du neben dem regulären Rentenbezug weiterarbeiten. Du bekommst die Möglichkeit, bei deiner Tätigkeit weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Trotz der Tatsache, dass du deine Rente ja schon beziehen kannst. Für die Entrichtung der Beiträge füllst du eine Erklärung beim Arbeitgeber aus.
  • Dein Vorteil: Die Einzahlung von dir und vom Arbeitgeber in die Rentenversicherung erhöht deine Rente einmal im Jahr. Dazu kommt noch die gesetzliche Rentensteigerung. Die Regelung mit der Zuzahlung ist neu, da bisher nur der Arbeitgeber in die Rentenversicherung eingezahlt hat, was nicht zu einer Erhöhung deiner Rente führte.
  • Die Möglichkeit der Zuzahlung in die Rentenkasse ist Teil der "Flexi-Rente“ – im Jahr 2017 verabschiedete Gesetze für einen besseren Übergang in den Ruhestand.

Rente beziehen und Vollzeit arbeiten: Was darf ich verdienen?

Wenn du die Regelaltersgrenze bereits überschritten hast, darfst du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer grundsätzlich so viel verdienen wie du möchtest. Jeder Euro, der dazukommt, wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Dafür musst du aktuell für dein Renteneintrittsalter 67 Jahre alt sein und dich im Ruhestand befinden.

Frührentner:innen oder Rentner:innen mit einer Erwerbsminderungsrente sollten dagegen auf die gesetzliche Grenze beim Zuverdienst achten, um ihren Rentenanspruch nicht zu gefährden. Jeder Euro unterhalb des Grundfreibetrages von 6.300 Euro im Jahr (525 Euro im Monat) bedarf keiner weiteren Verrechnung. Wer mehr verdient, zahlt sozialversicherungspflichtige Beiträge und muss steuerliche Regelungen beachten. So kann aus einer Vollrente schnell eine Teilrente werden.

Hinzuverdienstgrenze 2022 bei vorgezogenen Altersrenten angehoben

Auch im Jahr 2022 wurde die Hinzuverdienstgrenze für Menschen, die eine vorgezogene Altersrente (Frührente) beziehen, erhöht. Grund dafür sind die Personalengpässe durch die Corona-Pandemie. Rentnerinnen und Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente dürfen demnach 2022 statt 6.300 Euro pro Kalenderjahr nun 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Dies entspricht einem Verdienst von 3.838,33 Euro pro Monat. Diese zeitweilige Erhöhung wird voraussichtlich im Jahr 2023 wieder herabgesetzt.

Steuern und Sozialabgaben

Als Rentner:in mit einem steuerpflichtigen Einkommen zahlst du auch eine Einkommenssteuer. Jedoch gibt es einen Altersentlastungsbetrag, auch Rentenfreibetrag genannt, der die Einkommenssteuer vermindert.

Sozialabgaben zahlst du als Rentner:in lediglich für die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherung. Bei der Krankenkasse gilt auch ein ermäßigter Beitragssatz, da du nach Erreichen der Regelaltersgrenze kein Krankengeld mehr bekommst. Von der Arbeitslosenversicherung bist du befreit.

Keine Rente beziehen und Vollzeit arbeiten: Wie geht das denn?

Wie bereits erklärt, kannst du auch nach der Regelaltersgrenze einfach weiterarbeiten. Auch ohne die Rente zu beantragen. Dabei erhältst du für jeden Monat, den du über das gesetzliche Rentenalter am Arbeiten bist, einen Zuschlag von 0,5 Prozent.

Ein zusätzliches Jahr zu arbeiten, beschert dir folglich ganze 6 Prozent mehr Rente. Dazu kommt natürlich wieder eine Erhöhung aufgrund deiner weiteren Einzahlung in die Rentenversicherung.

Du suchst nach Tricks, um früher in Rente zu gehen? Oder brauchst du gute Brainstorming-Techniken für deine nächste Gehaltsverhandlung?

Verwendete Quellen:

Brigitte

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel