Anzeige

Patent anmelden: So schützt du deine Erfindung

Patent anmelden: Frau füllt Formular aus
© fizkes / Shutterstock
Wer im Rahmen seiner Tätigkeiten eine Erfindung macht, sollte diese als Patent anmelden. Was es dabei zu beachten gibt, erfährst du hier.

Patent anmelden: 4 wichtige Tipps

  • Erfindung bis zur Anmeldung geheim halten
  • Über jährliche Kosten informieren und bereit sein, diese zu tragen
  • Unterlagen müssen ohne Fehler beim Patentamt eingereicht werden/Experten konsultieren
  • Auch an internationale Patente denken

Patent anmelden: Einführung

Das Patent ist das meistverbreitete gewerbliche Schutzrecht für Erfindungen. Patente können nach der Erteilung bis zu 20 Jahren die Erfindung schützen und als technische Neuheit dem Patentinhaber das alleinige Recht zur Verwertung sichern.

Um ein Patent anmelden zu können, müssen drei Kriterien erfüllt sein:

  • Es muss sich zum Stand der Eintragung bei deiner Erfindung um eine Neuheit handeln, die noch nicht dem aktuellen Zeitgeist entspricht und auch noch nirgends präsentiert wurde.
  • Diese erfinderische Tätigkeit muss im zweiten Punkt auch vor dem Patentamt klar definiert werden und als letztes soll die Idee auch eine gewerbliche Anwendbarkeit besitzen, da ansonsten gar keine Grundlage für eine Patentanmeldung besteht.

Patent anmelden: Unterlagen für die Patentanmeldung

  • Technische Erklärung der Erfindung
  • Patentansprüche
  • Zusammenfassung der Geschäftsidee
  • Angabe eines Namens für die Idee
  • Gegebenenfalls eine Zeichnung

Patent anmelden: 4 wichtige Tipps

Erfindung geheim halten

Hört sich banal an und kann dennoch zur Herausforderung werden. Damit du die Anmeldung beim Patentamt auch erfolgreich durchführen kannst, darf niemand anderes vor der Erteilung darüber informiert sein.

Natürlich kannst du in der Familie über die Idee reden, jedoch sollte klar sein, dass die von dir unterrichteten Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Wenn du mit Dritten über die Erfindung sprichst, benutze am besten ein Geheimhaltungsformular.

Jährliche Kosten im Blick haben

Die Patentanmeldung beim Patentamt ist die eine Sache, jedoch nützt sie dir wenig, wenn du das Patent nach kurzer Zeit wieder verlierst, weil du dir die jährlichen Gebühren dafür nicht leisten kannst oder willst.

Allein in Deutschland zahlst du beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für die Erteilung vom Patent eine Anmeldegebühr von 40 Euro. Damit erwirbst du 10 Patentansprüche. Dazu kommen 300 Euro für die Recherchegebühr und 150 Euro als Prüfungsgebühr. Soweit, so gut. Doch welche Kosten kommen in den Jahren danach auf dich zu? Folgende Tabelle klärt dich auf.

Jahresgebühr

Kosten

3. Patentjahr

70 €

4. Patentjahr

70 €

5. Patentjahr

90 €

6. Patentjahr

130 €

7. Patentjahr

180 €

8. Patentjahr

240 €

9. Patentjahr

290 €

10. Patentjahr

350 €

11. Patentjahr

470 €

12. Patentjahr

620 €

13. Patentjahr

760 €

14. Patentjahr

910 €

15. Patentjahr

1.060 €

16. Patentjahr

1.230 €

17. Patentjahr

1.410 €

18. Patentjahr

1.590 €

19. Patentjahr

1.760 €

20. Patentjahr

1.940 €

Quelle:"Legal-Patent.com"

Unterlagen vollständig und korrekt einreichen

Fehler in den Unterlagen zur Anmeldung beim Patent- und Markenamt (DPMA) können nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Nicht mal offensichtliche Fehler in der Schreibweise kannst du nach der Erteilung ändern lassen. Das Problem: Wenn deine Erfindung nicht spezifisch korrekt notiert ist, kann dich die Patentanmeldung auch nicht gut vor Imitatoren schützen. Nimm dir also in jedem Fall einen Patentanwalt, mit dem du zusammen die Patentanmeldung beim DPMA vornimmst.

Internationale Patente

Deine Erfindung nur mit einem deutschen Patent schützen zu lassen, kann sich als riskant erweisen, da du riskierst, im Ausland durch Fehlen des gewerblichen Schutzes Nachahmer zu finden.

Der Antrag für internationale Patente erfolgt ebenfalls beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Es existiert ein sogenanntes "Patent Cooperation Treaty“ (PCT), mit dem in allen teilnehmenden Ländern Schutz beantragt werden kann. Das Verfahren beginnt mit der internationalen Überprüfung und geht erst danach zum Deutschen Patent und dessen Prüfung über.

Patent anmelden: Gebrauchsmuster als günstigere Alternative

  • Ein Gebrauchsmuster wird auch kleines Patent genannt, da es nicht so weitreichende Bedingungen und Kosten mit sich bringt. Bei einem Gebrauchsmuster wird die Erfindung nicht auf Neuheit überprüft, lediglich die Formalien müssen korrekt sein.
  • Hier zahlst du für die Anmeldung 30 Euro und es gibt auch keine jährliche Folgegebühr wie beim Patent, sondern eine Aufrechterhaltungsgebühr, die nach drei (210 Euro), sechs (350 Euro) und acht Jahren (530 Euro) zu zahlen ist.
  • Das Gebrauchsmuster eignet sich damit eher für eine kleinere Erfindung, die keinen so strengen Schutz bedürfen.

Du bist angestellt und fragst dich: Wie gehe ich die Gehaltsverhandlung richtig an? Wir zeigen dir auch, wie du richtig kündigen kannst und beantworten dir dann die Frage: Wie finde ich den richtigen Job?

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel