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Kündigung wegen Krankheit: Kann es mich treffen?

Kündigung wegen Krankheit: Frau wird aus Büro geschickt
© fizkes / Shutterstock
Bei längerer Ausfallzeit stellen sich viele die Frage: Ist eine Kündigung wegen Krankheit erlaubt? Wir verraten dir, wie es im Arbeitsrecht geregelt ist.

Kündigung wegen Krankheit: Einführung

  • Vorweg: Grundsätzlich können Arbeitgeber auch krankheitsbedingte Kündigungen aussprechen. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In vielen Fällen ist die krankheitsbedingte Kündigung daher nicht wirksam.
  • Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine personenbedingte Kündigung und kommt dann zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung den Arbeitsvertrag laut Prognose nicht mehr erfüllen kann.
  • In der Probezeit kann ein Arbeitgeber jedoch ohne Angabe von Gründen eine Kündigung aussprechen, da Arbeitnehmer in der Anfangszeit noch nicht vom Kündigungsschutzgesetz profitieren.

Kündigung wegen Krankheit: Die 3 Bedingungen!

  1. Mehr als sechs Wochen im Jahr: Wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen pro Jahr krank ist, entstehen dem Arbeitgeber aufgrund der Fehlzeiten wirtschaftliche Nachteile, die zu einer Kündigung führen können.
  2. Keine Prognose auf Besserung: Laut Arbeitsrecht reicht jedoch die Tatsache der längeren Fehlzeiten alleine nicht aus, um eine krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen. Es muss auch abzusehen sein, dass zukünftig keine dauerhafte Besserung der Fehlzeiten abzusehen ist. Dabei ist unerheblich, ob die Genesung der Krankheit für sich genommen schon viel länger dauert oder ob es sich um eine immer wiederkehrende Erkrankung handelt.
  3. Abwägen: Zu guter Letzt hat der Arbeitgeber auch die Interessen zwischen ihm und dem Arbeitnehmer abzuwägen. Bei diesen Interessen muss das Ergebnis pro Arbeitgeber ausfallen, um die personenbedingte Kündigung an den Mitarbeiter aussprechen zu können.

Kündigung wegen Krankheit: Diese 4 Interessen müssen Arbeitgeber abwägen

  • Wie lange besteht das Arbeitsverhältnis?
  • Was ist der Grund der Krankheit?
  • Wie sehen die Fehlzeiten vergleichbarer Mitarbeiter aus?
  • Wie alt ist der Arbeitnehmer?

Kündigung wegen Krankheit: 4 wichtige Fakten

  • Alkohol- und Drogensucht: Auch Drogen und Alkohol können nach dem Arbeitsrecht als Krankheiten gewertet werden, wenn Arbeitnehmer dadurch nicht mehr in der Lage sind, ihren Aufgaben im Unternehmen dauerhaft nachzukommen. Zuerst sollten betroffene Mitarbeiter einen Entzug machen. Schlägt dieser jedoch fehl, können Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund geltend machen.
  • Keine fristlose Kündigung: Aufgrund einer dauerhaften Erkrankung kann nie fristlos gekündigt werden. Die krankheitsbedingte Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit fällt immer in den Bereich der personenbedingten Kündigung – die Kündigungsfrist ist daher einzuhalten. Fristlos kann jedoch gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer beim Blaumachen erwischt wird.
  • Keine Abmahnung vorab: Bei einer personenbedingten Kündigung wird vorher keine Abmahnung fällig, da der Grund der Fehlzeiten ja nicht im Verschulden des Arbeitnehmers liegt. Außer, der Arbeitnehmer setzt sich bewusst nicht für seine Genesung ein oder feiert krank. Dann handelt es sich aber auch nicht mehr um eine krankheitsbedingte Kündigung.

Kündigung in der Probezeit? Krank in der Probezeit? Urlaubsanspruch bei Kündigung? Bei uns werden keine Fragen offen gelassen.

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