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Fristlose Kündigung: Wann kann es mich treffen?

Fristlose Kündigung: Frau verlässt mit Karton das Büro
© SeventyFour / Shutterstock
Eine Kündigung ist für einen Arbeitnehmer meist keine einfache Situation. Eine fristlose Kündigung schon gar nicht. Wie es dazu kommt, erfährst du hier.

Fristlose Kündigung: 4 wichtige Fakten!

  • Wichtiger Grund muss vorliegen
  • Betriebsrat muss vor der fristlosen Kündigung angehört werden
  • Fristlose Kündigung hat innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes ausgesprochen zu sein
  • Abmahnung hat bis auf wenige Ausnahmen einer fristlosen Kündigung vorauszugehen

Fristlose Kündigung: Einführung

  • Viele Arbeitnehmer haben Angst vor einer fristlosen Kündigung, bringt einen die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses doch in eine sehr unbequeme Lage. Doch bevor eine außerordentliche Kündigung von einem Arbeitgeber ausgesprochen wird, muss schon ein besonders wichtiger Grund vorliegen.
  • Die fristlose Kündigung ist im Vergleich zu einer ordentlichen Kündigung mit Kündigungsfrist eine außerordentliche Kündigung. Der Kündigungsschutz greift in diesem Fall nicht für den Arbeitnehmer. Wann eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen kann, erfährst du hier.

Fristlose Kündigung: Diese 5 Gründe machen es möglich!

  1. Diebstahl: Bei einem Diebstahl ist die Situation für den Arbeitgeber eindeutig – es besteht keine Vertrauensbasis mehr zum Arbeitnehmer. Dabei ist es völlig unerheblich, was genau gestohlen wird. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch schon viele Jahre im Unternehmen ist und sich nie etwas zu Schulden kommen ließ, kann das Gericht die fristlose Kündigung als übertrieben werten.
  2. Sexuelle Belästigung: Eine sexuelle Belästigung stört das Arbeitsklima erheblich und bildet keine Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit. Zudem handelt es sich bei diesem Vergehen um eine Straftat. Das Arbeitsverhältnis ist in diesem Fall folglich mit einer außerordentlichen Kündigung zu beenden.
  3. Beleidigung: Der Tatbestand einer Beleidigung hört sich im ersten Moment vielleicht weniger schlimm an, jedoch kann auch eine komplett unangemessene Beschimpfung das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten. Auch hier kommt es auf den Grund bzw. das Ausmaß der Beleidigung an.
  4. Imageschädigung: In Zeiten von Social-Media sind wir gläsern geworden. Auch Arbeitgeber bekommen mit, was wir auf Facebook und Co. so alles posten. Wenn du also unbedacht kritische Kommentare verfasst, die deinem Arbeitgeber schaden, weil sie nicht dessen Werten entsprechen, kann das die Grundlage für den Arbeitsvertrag gefährden.
  5. Weitergabe von sensiblen Daten: Wer geheime Daten vom Arbeitgeber an die Öffentlichkeit bzw. an die Konkurrenz weiterleitet, riskiert seinen Job. Betriebsspionage ist ein erheblicher Kündigungsgrund, ist doch das Verhältnis zum Arbeitnehmer nachhaltig gestört dadurch.

Fristlose Kündigung: Konsequenzen für den Arbeitnehmer

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Erschwert das Finden eines neuen Jobs in der Zukunft
  • Arbeitsplatz unmittelbar verloren

Fristlose Kündigung: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung

  • Wichtiger Grund: Die oben aufgeführten Anliegen decken schon den Großteil der Ursachen ab, die zu einer fristlosen Kündigung führen können. Dazu muss jedoch eine Interessenabwägung zum Tragen kommen. Bei dieser wird geschaut, ob das Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag ohne Frist zu kündigen, wichtiger als das Interesse des Arbeitnehmers ist. Dabei spielen Faktoren wie die Wiederholungsgefahr, das Betriebsklima und der Schaden eine Rolle.
  • Abmahnung: Die fristlose Kündigung fällt meistens in den Bereich der verhaltensbedingten Kündigung. Diese kommt nur dann zur Wirkung, wenn vorab ein gleiches Vergehen mit einer Abmahnung verwarnt wurde. Auf eine Abmahnung kann verzichtet werden, wenn der Grund so drastisch ist, dass eine weitere Zusammenarbeit oder eine Besserung des Arbeitnehmers ausgeschlossen werden kann.
  • 2-Wochen-Frist: Der Arbeitgeber hat die außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme aller relevanten Tatsachen auszusprechen. Das bedeutet, es dürfen durchaus noch Ermittlungen aufgenommen werden, die den Anfang der Frist noch stoppen.
  • Ultima Ratio: Zu guter Letzt soll die fristlose Kündigung auch als absolut letzter Ausweg in Frage kommen. Wie schon erwähnt, sind die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung oder eine Verbesserung durch Abmahnung zunächst zu prüfen. Auch ist die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz bzw. in eine andere Abteilung zu überdenken.

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