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Frist bei Abmahnung: Gibt es eine?

Frist bei Abmahnung: Mitarbeiterin liest geschockt die Abmahnung
© fizkes / Shutterstock
Da in den meisten Fällen eine Abmahnung einer Kündigung vorausgehen muss, stellt sich die Frage: Gilt überhaupt eine Frist bei Abmahnung? Wir verraten es dir.

Frist bei Abmahnung: Was ist eine Abmahnung?

Auch wenn Arbeitgeber bei Fehlverhalten dem Arbeitnehmer gerne mal schnell kündigen würden, so sieht das Arbeitsrecht doch zunächst andere Wege vor. Bevor eine verhaltensbedingte Kündigung zum Tragen kommt, soll der Arbeitgeber mit einer Abmahnung den Arbeitnehmer tadeln und zur Besserung aufrufen.

Die Abmahnung selbst verfolgt also zwei Funktionen:

  1. Hinweisfunktion
  2. Warnfunktion

Die Hinweisfunktion weist den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hin und fordert zur Einhaltung der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen auf. Und die Warnfunktion macht dem Arbeitnehmer deutlich, dass ein erneutes Fehlverhalten die verhaltensbedingte Kündigung zur Folge haben kann.

Erfüllt die Abmahnung nicht diese Funktionen, handelt es sich nur um eine Ermahnung oder einen Verweis. Eine Kündigung ist in der Regel nur wirksam, wenn auch die Abmahnung zuvor wirksam ausgesprochen wurde.

Frist bei Abmahnung: Wann ist eine Abmahnung gültig?

  • Bestimmte Formulierung – Grund ist präzise dargelegt
  • Arbeitgeber hat inhaltliche Grundlage nachzuweisen – zum Beispiel mit Zeugen
  • Form der Abmahnung nicht vorgeben – mündliche Aussprache jedoch später schwerer nachzuweisen
  • Abmahnung muss Arbeitgeber zugegangen sein – am sichersten per Gerichtsvollzieher
  • Abmahnungsberechtigung muss vorliegen – Personalabteilung oder Weisungsbefugter
  • Verhältnismäßigkeit – bei leichtester Fahrlässigkeit übertrieben

Frist bei Abmahnung: Gibt es eine Frist?

Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt keine Frist, in der eine Abmahnung ausgesprochen sein muss. Während Arbeitgeber laut Arbeitsrecht für eine verhaltensbedingte Kündigung zwei Wochen (ab Kenntnisnahme des Fehlverhaltens) Zeit haben, gilt dies für die Abmahnung nicht.

Somit kann ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch noch Monate nach Kenntnis des Fehlverhaltens abmahnen.

Frist bei Abmahnung: Kann die Abmahnung verwirken?

Auch wenn Arbeitgeber keine Frist für eine Abmahnung beachten brauchen, unendlich viel Zeit sollten sie sich dennoch nicht lassen. Denn eine Abmahnung, die erst Monate oder gar Jahre nach Vergehen ausgesprochen wird, dient nicht als gute Grundlage für eine spätere Kündigung, schließlich kann das Verhalten aufgrund der Zeitverschiebung vom Arbeitgeber als nicht allzu drastisch eingeschätzt worden sein.

Umstände, die im Einzelfall das Recht zur Abmahnung verwirken:

  • Der Arbeitnehmer hat vor Ausspruch der Abmahnung zwischenzeitlich eine Beförderung oder Gehaltserhöhung bekommen.
  • Arbeitgeber hat deutlich gemacht, dass er die Angelegenheit auf sich beruhen lassen möchte.
  • Der Arbeitnehmer hat wiederholt gegen arbeitsrechtliche Grundlagen verstoßen, ohne dass der Arbeitgeber intervenierte. Das Verhalten gilt daher als geduldet. Eine Abmahnung ist danach unpassend.
  • Der Arbeitgeber hat nach dem Vergehen bereits das Gespräch mit dem Arbeitnehmer gesucht, sodass davon auszugehen war, dass keine Abmahnung mehr folgt

Frist bei Abmahnung: 2 weitere Fakten

  • Personalakte: Arbeitgeber tragen eine Abmahnung in die Personalakte des Arbeitnehmers ein. Da so ein Eintrag in der Personalakte den Mitarbeiter für die weitere Karriere ausbremst, hat ein Arbeitnehmer jederzeit das Recht, gegen die Abmahnung zu klagen. Dafür wird am besten ein Rechtsanwalt bzw. eine Kanzlei zur Unterstützung hinzugezogen.
  • Frist zur Verhaltensänderung: Meistens handelt es sich bei dem abgemahnten Pflichtverstoß um ein zeitlich konkretes Verhalten. Daher gibt es im Arbeitsrecht auch keine Frist zur Abstellung, da es einfach darum geht, in Zukunft ein derartiges Verhalten zu vermeiden. In Spezialfällen kann der Arbeitgeber eine Frist setzen, die bei Nichteinhaltung dann zur Kündigung führen kann.

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