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Aufhebungsvertrag: Ich bin dann mal weg!

Aufhebungsvertrag: Vertrag liegt auf dem Tisch
© antoniodiaz / Shutterstock
Flexibel den Job zu wechseln kann aufgrund von Kündigungsfristen schwierig sein. Ein Aufhebungsvertrag verschafft Abhilfe. Was steckt dahinter?

Aufhebungsvertrag: 3 wichtige Fakten!

  • Ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber beide zustimmen.
  • Ob eine Abfindung gezahlt wird, liegt an dir und deiner Position.
  • Der Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.

Aufhebungsvertrag: Wo ist der Unterschied zur Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag regelt die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dabei bestehen grundlegende Unterschiede zu einer Kündigung:

  • Kündigungsfrist: Bei einem Aufhebungsvertrag geht es gerade darum, die Nachteile der Kündigungsfrist zu umgehen und kurzfristig aus einem Job ausscheiden zu können.
  • Betriebsrat: Bei einer Kündigung prüft der Betriebsrat die Ursache und Vertretbarkeit. Gerade wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt, gibt es oft Möglichkeiten, dagegen anzugehen. Bei einem Aufhebungsvertrag bleibt der Betriebsrat jedoch außen vor.
  • Kündigungsschutz: Eine Schwangerschaft oder ein anderer sozialer Grund gewähren einem Arbeitnehmer speziellen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber braucht sich um diese Punkte bei einem Aufhebungsvertrag keine Gedanken machen.

Aufhebungsvertrag: Muss ich zustimmen und steht mir eine Abfindung zu?

  • Ganz klares Ja! Ein Aufhebungsvertrag kann ohne deine Zustimmung nicht zur Anwendung kommen. Wichtig ist, dass du dir Zeit nimmst und den Vertrag nochmal von einem Experten überprüfen lässt. Gerade auch in Bezug auf eine mögliche Abfindung.
  • Grundsätzlich hast du keinen Anspruch auf eine Abfindung. Mit gutem Verhandlungsgeschick kannst du jedoch einen guten Deal herbeiführen. Die Höhe der Abfindung lehnt sich an die gesetzlichen Bestimmungen einer betriebsbedingten Kündigung an – ein halbes Bruttogehalt für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit. Es muss sich jedoch nicht daran gehalten werden.
  • Bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, solltest du auch sicherstellen, dass dir dein Arbeitgeber ein sehr gutes Arbeitszeugnis ausstellt. Du kannst zum Beispiel darauf bestehen, der Zeugnisformulierung erst nach der Beendigung des Arbeitsvertrages zuzustimmen.

Aufhebungsvertrag: Bekomme ich danach Arbeitslosengeld?

  • Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Initiative zur Beendigung vom Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer kommt. Da du den Vertrag nicht annehmen musst, hast du als Arbeitnehmer immer die Wahl, im Unternehmen zu bleiben.
  • Du hast jedoch keine Sperrzeit zu befürchten, wenn du ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung zu erwarten gehabt hättest, auf die du nicht länger warten wolltest. Dies kann auch genauso im Aufhebungsvertrag erwähnt werden. Zudem muss eine Abfindung vereinbart worden sein. Zur Sicherheit kannst du den Vertrag vor Unterzeichnung bei der Bundesagentur für Arbeit vorlegen, damit du keine Sperrzeit auferlegt bekommst.

Aufhebungsvertrag: Was habe ich für Vorteile?

  • Möglichkeit einer Abfindung
  • Eine Kündigung des Arbeitgebers vorwegnehmen
  • Schneller Wechsel in einen potenziellen neuen Job
  • Bei starken Differenzen mit dem Arbeitgeber unkomplizierter Ausstieg

Aufhebungsvertrag: Was sind die Nachteile dadurch?

  • Kein Kündigungsschutz oder Anhörung durch den Betriebsrat
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld möglich
  • Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge können entfallen

Du fragst dich: Wie finde ich den richtigen Job? Wir zeigen dir auch, wie du richtig kündigen kannst. Oder lieber im Job durchstarten? Mit den passenden Brainstorming-Techniken kein Problem!

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