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Gutscheine und ihre Gültigkeit: Das musst du beachten

Gutscheine und ihr Gültigkeit: Coupon auf dem Smartphone
© Rawpixel.com / Shutterstock
Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk für jeden Anlass. Was du über die Gültigkeit von Gutscheinen wissen solltest, erfährst du hier.

Gutscheine und ihre Gültigkeit: Die wichtigsten Fakten

  • Gutscheine haben eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
  • Der Händler kann selber eine bestimmte Frist festlegen und auf dem Gutschein vermerken. Diese muss jedoch angemessen sein.
  • Einen Anspruch auf Auszahlung von Bargeld besteht bei Gutscheinen nicht.
  • Bei Insolvenz des Herausgebers verfällt deine Forderung nicht, kann aber in der Regel nicht mehr bedient werden.

Wie lange sind Gutscheine gültig?

  • Du hast einen Gutschein geschenkt bekommen und fragst dich, wie lange er gültig ist? Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre gültig, wenn nichts anderes angegeben ist. Drei Jahre entsprechen der gesetzlichen Regelung zur allgemeinen Verjährungsfrist. Die Frist beginnt ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Ein Gutschein aus dem Jahr 2019 ist bis Ende 2022 gültig.
  • Oft hat der Händler jedoch eine eigene Gültigkeit auf dem Gutschein ausgestellt. Diese muss angemessen sein. Schon oft gab es diesbezüglich Probleme und sogar rechtliche Fälle, um über die Auszahlung zu entscheiden. Eine Frist von einem Jahr oder weniger wird dabei in der Regel als zu kurz angesehen.

Was passiert nach Ablauf der Frist vom Hersteller?

Wenn der Gutschein bereits laut Befristung vom Hersteller abgelaufen ist, sich jedoch innerhalb der 3-Jahres-Frist befindet, hast du als Verbraucher einen Anspruch, dir den Geldwert erstatten zu lassen. Der Händler darf jedoch eine eingerechnete Gewinnspanne von 15 bis 20 Prozent einbehalten.

Wer kann den Gutschein einlösen?

Egal, ob der Gutschein auf deinen Namen ausgestellt ist oder nicht: Jeder kann einen Gutschein im Geschäft einlösen. Der Gutschein zählt als kleines Inhaberpapier laut §807 BGB zu den Dokumenten, die jeder, der sie in der Hand hält, auch verwerten darf.

Kann ich mir Gutscheine bar auszahlen lassen?

  • Du hast einen Gutschein bekommen und möchtest dir lieber das Geld auszahlen lassen? Einen Anspruch darauf gibt es nicht und viele Händler werden sich auch nicht darauf einlassen. Schließlich geben die Geschäfte bestimmte Gutscheine an Verbraucher heraus, um den eigenen Verkauf anzukurbeln.
  • Oft kannst du auch schon in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Händler herausfinden, ob die Möglichkeit auf Umtausch gegen Geld besteht.
  • Ausnahme: Wenn sich der Gutschein auf ein bestimmtes Produkt bezieht und dieses nicht mehr vorrätig ist, muss der Händler den Gutschein wieder umtauschen.
Gutscheine und ihre Gültigkeit: Das musst du beachten

Kann ich den Gutschein auch stückweise einlösen?

  • Du hast einen Gutschein über 20 Euro und möchtest diesen für verschiedene Einkäufe an unterschiedlichen Tagen einlösen? Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung, auf die du dich berufen kannst.
  • Grundsätzlich sollte ein Händler nichts dagegen haben, sofern ihm kein Verlust durch die Aufsplittung der Einlösung entsteht. Der Restbetrag kann auf dem alten Gutschein vermerkt oder auf einem neuen Gutschein gekennzeichnet sein. Die Restsumme in bar auszuzahlen ist jedoch auch in diesem Fall kaum möglich.

Gutscheine: Gültigkeit bei Insolvenz

  • Gutscheine verlieren bei Insolvenz des Herausgebers zwar nicht ihre Gültigkeit. In der Praxis brauchst du dir jedoch keine großen Hoffnungen mehr auf eine Auszahlung machen.
  • Du behältst grundsätzlich deine Forderung weiterhin, musst diese jedoch beim Insolvenzverwalter anmelden. Alle Forderungen kommen dann gesammelt in einen Topf und werden nach Abschluss des Verfahrens befriedigt. Meist bleibt jedoch nicht ausreichend Vermögen übrig, sodass Gutscheine in der Regel verfallen.

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