Machen! Ran an die Buletten und grillen, was das Zeug hält? Gerne! Ladet eure Nachbarn am besten mit ein (wenn die Corona-Krise vorbei ist): Wer mit isst, meckert schließlich nicht! Beachtet aber eventuelle Klauseln in eurem Mietvertrag: In manchen Mietverträgen ist das Grillen auf dem Balkon ausdrücklich nicht gestattet oder nur eingeschränkt möglich, zum Beispiel in dem Rahmen, dass kein Holzkohlegrill verwendet werden darf. Andernfalls riskiert ihr eine Abmahnung oder später gar eine Kündigung. Beachtet auch mögliche lokale Regelungen: So haben viele Gemeinden feste Regelungen bezüglich der Häufigkeit des Grillens. Manche Städte oder Gemeinden legen auch fest, dass die Nachbarn zwei Tage vorher informiert werden müssen. Und hier ein genereller Tipp: Starke Rauchentwicklung könnt ihr vermeiden, wenn ihr einfach auf einen Elektrogrill setzt!
Lassen! Den Grill so anzuheizen, dass eure Rauchzeichen die Feuerwehr auf den Plan rufen oder der Rentner von nebenan wegen einer Rauchvergiftung eingeliefert wird – das muss nicht sein. Die häufig kolportierte Faustregel, man könne es zumindest einmal im Monat so richtig qualmen lassen, ist schlichtweg falsch. Hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, denn grundsätzlich sollte man darauf achten, die Nachbarn möglichst nicht zu stören. Im schlimmsten Fall könnte sonst eine Geldbuße die Folge sein.
Machen! Lasst euer Kreativität freien Lauf. Ihr dürft den Balkon nutzen wie eure Wohnung. Nämlich nach euer Fasson. Wenn ihr meint, ein Beach-Bar-Ambiente sei für euch genau das Richtige, warum dann nicht ein bisschen Sand in einer Kiste aufschütten? Dabei ist allerdings die Traglast des Balkons zu beachten. Die kleine Sandecke können dann auch die Kids zum Buddeln nutzen. Oder das aufblasbare Planschbecken in Krokodilsform – nicht schön, aber eigenwillig. Und es erfüllt seinen Zweck: Eine nasse Abkühlung im heißen Sommerwind. Auch Blumen und Blumenkästen lassen euren Balkon erstrahlen … Sie sollten lediglich sicher befestigt sein – auch bei starken Windböen.
Lassen! Weder eine Sandwehe noch die Sintflut muss euer Nachbar tolerieren. Will heißen: Zurückhaltung bei Sand- und Wasserspielen und grundsätzlich sollte das Gebäude nicht in irgendeiner Art beeinträchtigt werden! Außerdem solltet ihr vorsichtig sein mit Dekorationen, die eure Nachbarn einem permanenten Geräuschpegel aussetzen: So ein ständiges Geklingel eines lauten Windspiels kann schließlich mit der Zeit die Nerven auch etwas strapazieren …
Machen! Jauchzen, Jubeln, Quietschen, Lachen – Spaß haben! Ist alles erlaubt, solange es im Rahmen der Hausordung und des "Sozialadäquaten" bleibt. Was das heißt? Siehe nächster Abschnitt.
Lassen! Nach 22 Uhr – sprich während der Nachtruhe – dreckige Witze reißen und so laut lachen, dass die Nachbarn aus den Betten purzeln. Die sind sicherlich auch nicht an lauthals verkündeten sexuellen Vorlieben interessiert (zumindest nicht zur nachtschlafenden Zeit). Ein gedämpfter Ton und runtergedrehte Musik sind also angebracht.
Machen! Ihr seid eine Sonnenanbeterin? Dann betet! Ihr wollt nahtlose Bräune für euren Luxuskörper? Nur zu. Bei sehr offenen Balkonen empfiehlt sich jedoch eine Balkonverkleidung, ein Sonnenschutz oder geschickt arrangierte Pflanzen. Es will schließlich nicht jeder wissen, wie der Nachbar unten drunter aussieht.
Lassen! Räkelt euch nicht als Nackedei vor Minderjährigen. Das kann Ärger bringen. Wollt ihr euch unbekleidet im Gemeinschaftsgarten sonnen, solltet ihr euch vorher gut überlegen, ob einer euer Nachbarn daran Anstoß finden könnte. Denn generell gilt, fühlt sich jemand daran gestört, sollte man Rücksicht nehmen.
Machen! Sichtschutz, Katzen- oder Pflanzgitter – alles im Bereich des Möglichen. Wenn ihr es mögt ...
Lassen! Stört mit euren gestalterischen Ambitionen nicht den optischen Gesamteindruck des Hauses – beispielsweise kann es auch Regelungen zu Farbe und Stil des Sichtschutzes geben. Wer sich komplett verhüllt oder vergittert, zieht schnell den Zorn der Vermieter auf sich. Und auch bei baulichen Veränderungen hat der Hauseigentümer ein Wörtchen mitzureden. Das gilt schon, wenn für eine neue Markise größere Dübellöcher in die Wand gebohrt werden müssen. Ihr solltet euch in jedem Fall mit dem Vermieter absprechen, wenn ihr unsicher seid, was ihr dürft und was nicht.
Machen! Der Garten Eden auf Ihrem Balkon? Wunderbar, schafft euch euer eigenes blühendes Paradies. Ob in Kästen oder Kübeln: Alles ist erlaubt. Nur fall- und sturmsicher muss es sein. Ihr kennt ja die Geschichte vom kleinen, grünen Kaktus ... Hängepflanzen und Blumenampeln sind auch kein Problem, so lange sie eure Nachbarn nicht in irgendeiner Art beeinträchtigen.
Lassen! Am besten nur Pflanzen einsetzen, die das Mauerwerk nicht beschädigen. Efeu und wilder Wein sind deshalb tabu. Und nein, tut es nicht: Hanf gehört einfach nicht auf euren Balkon. Das "Paradies" kann man sich auch anders erobern. Ganz ehrlich!
Lassen! Beim Thema Sex auf dem Balkon gibt es leider kein "machen", sondern nur ein "lassen". Denn das Amtsgericht Bonn hat entschieden, dass Schäferstündchen auf dem Balkon tabu sind. Die stören nämlich den Hausfrieden und können damit zur Abmahnung führen. Und wenn wir mal ganz ehrlich sind: In der Wohnung gibt es bestimmt genug Orte, an denen ihr euch vergnügen könnt.