Anzeige

Grillen auf dem Balkon – was ist erlaubt?

Grillen auf dem Balkon: Erlaubt oder verboten?
© TORWAISTUDIO / Shutterstock
Für diejenigen, die grillen, ist es nett – für Nachbarn kann es allerdings unangenehm werden: Grillen auf dem Balkon. Was ist erlaubt, was nicht? Wir klären auf.

Sobald die Temperaturen höher und die Abende lauschiger werden, steigt er in jeder Nachbarschaft auf: der Duft von Holzkohle und frisch gegartem Fleisch. Die Grillsaison ist eröffnet! Toll für alle, die ein Haus mit großem Grundstück oder einen Schrebergarten besitzen. Doch wer in einer Wohnung mit Balkon lebt, stellt sich – alle Jahre wieder – die Frage: Ist Grillen auf dem Balkon eigentlich erlaubt? 

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema Grillen auf dem Balkon – damit aus dem Freizeitspaß kein Nachbarschaftsstreit wird und dem Grillvergnügen nichts im Wege steht.

Grillen auf dem Balkon: Das sagt der DMB

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist das Grillen "auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten" für Mieter grundsätzlich erlaubt – allerdings mit zwei großen Ausnahmen. Vorrangig gilt nämlich, was im Mietvertrag steht. Sprich: Ist dort das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ausdrücklich verboten, müssen Mieter sich daran halten. Ansonsten drohen eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar die Kündigung durch den Vermieter.

Ausnahme Nummer zwei der grundsätzlichen Erlaubnis: Das Grillvergnügen der einen darf andere nicht belästigen – etwa durch Rauchentwicklung. Zieht nämlich Rauch in Nachbarwohnungen, darf ebenfalls nicht gegrillt werden – auch ohne entsprechende Regularien.

Achtung: Laut DMB ist es dafür ganz egal, ob der Grill auf einem Balkon, einer Terrasse oder im Garten steht! Auch Mieter von Wohnungen mit Gartenabteil haben also keinen Freifahrtschein fürs Grillen.

Bei Missachtung drohen Geldbußen

Wer sich hingegen nicht um seine Mitmenschen schert und sich auf Balkon oder Terrasse rücksichtslos des Grills bedient, muss schlimmstenfalls mit einer Geldbuße rechnen. Kommt es nämlich zu "wesentlichen Beeinträchtigungen durch Ruß, Rauch oder dichten Qualm", kann laut Mieterbund eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.

Stattdessen muss die Rauchbeeinträchtigung für Nachbarn immer so gering wie möglich gehalten werden. Das gilt selbst dann, wenn es sich um Einzelfälle handelt – also auch beim einmaligen Sommerfest oder Kindergeburtstag.

Regionale Unterschiede

Zu beachten ist: Verschiedene Bundesländer und Regionen handhaben den Umgang mit Grillen unterschiedlich. So ist etwa in dem in Hamburg üblichen Standardvertrag, dem "Hamburger Mietvertrag für Wohnräume", das Grillen "auf Balkonen, Loggien und unmittelbar an das Haus angrenzenden Flächen" grundsätzlich verboten. Und ein solches Grillverbot ist eben legitim.

Trotzdem beschäftigt sich auch das Mietrecht immer wieder mit durch Grills entfachte Streitigkeiten. So entschied das Amtsgericht Bonn in einem Rechtsstreit im Jahr 1997, dass die Mieter in jenem Fall einmal im Monat grillen dürfen – vorausgesetzt, sie kündigen dies 48 Stunden vorher bei ihrem Nachbarn an.

Auch Eigentümer dürfen nicht einfach so drauf los grillen

Das Landgericht Stuttgart sah das in einer Entscheidung allerdings ganz anders: Laut dem Urteil stellt eine "jährliche Grilldauer von sechs Stunden" in diesem Fall nur eine "geringfügige Beeinträchtigung" dar. Gestritten hatten sich hier allerdings auch zwei Wohnungseigentümer.

Dazu heißt es seitens des DMB, dass auf Basis des Wohneigentumsgesetzes das Grillen auf Balkon oder Terrasse auch in Eigentumsanlagen verboten oder zumindest beschränkt werden kann. Und zwar zeitlich (etwa nur abends zwischen 17 und 22 Uhr) wie auch örtlich (in einer festgelegten Entfernung zum Haus beispielsweise).

Elektrogrill statt Holzkohlegrill

Wer entspannt grillen will, sollte also als allererstes einen Blick in den Mietvertrag und in die Hausordnung werfen. Dort steht nichts zum Thema Grillen auf dem Balkon? Prima! Dann vergewissert euch, dass kein Qualm in Nachbars Wohnung ziehen kann – auch dann nicht, wenn der Wind dreht.

Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet allerdings komplett auf einen Holzkohlegrill. Denn ja, das Aroma von Holzkohle fehlt dann zwar – doch der Mieterbund rät zu Elektrogrill und Aluschalen. Auch dabei gilt allerdings: Die Rauchentwicklung ist so gering zu halten wie möglich.

Ihr habt jetzt richtig Lust bekommen aufs Grillen? Dann lasst euch doch auf unserer Pinterest-Pinnwand inspirieren. Hier findet ihr auch leckere Grillrezepte. Außerdem verraten wir euch, was ihr beim Wintergrillen beachten solltet. 

Grillen auf dem Balkon – was ist erlaubt?
kia

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel