Anzeige

Auch Unverheiratete bekommen bei Kinderwunsch Zuschüsse

Auch Unverheiratete bekommen bei Kinderwunsch Zuschüsse
© Adam Berry/Getty Images
Bisher mussten unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine künstliche Befruchtung selbst zahlen. Damit ist laut Familienministerin Schwesig jetzt Schluss.

Auch unverheiratete Paare sollen künftig vom Staat Geld für eine künstliche Befruchtung bekommen können - zumindest in bestimmten Bundesländern.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) bestätigte in einer aktuellen Pressemitteilung, dass sie mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Richtlinie ändern werde.

"Der Kinderwunsch von Eltern darf nicht am Geld scheitern. Deshalb müssen wir Paare mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen - egal, ob sie verheiratet sind oder nicht", sagte Schwesig.

Es sei nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch weniger zu unterstützen und anders zu behandeln als Verheiratete. Deshalb werde sie die Bundesförderrichtlinie zur "Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" auch für unverheiratete Paare öffnen. Bisher mussten sie die hohen Kosten für eine Kinderwunschbehandlung komplett selbst tragen.

Die Richtlinie soll für sechs Bundesländer gelten

Wie auch bei Ehepaaren ist die Voraussetzung für einen Zuschuss, dass das Bundesland, in dem sie leben, ebenfalls Geld beisteuert. Nach Angaben einer Sprecherin habe Schwesig aber "sehr positive Signale aus den bereits am Bundesförderprogramm beteiligten Ländern". Dazu gehören Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin.

In den anderen Bundesländern wie Hamburg, Bayern oder Baden-Württemberg gibt es leider kein Geld vom Staat, das heißt, dort sind Verheiratete auf die Zuschüsse der Krankenkassen angewiesen. Unverheiratete müssen dort weiter alles selbst bezahlen.

Wie viel wird gezahlt?

Paare, die in einem der sechs fördernden Bundesländer leben, bekommen Zuschüsse vom Staat von bis zu 50 Prozent des verbliebenen Eigenanteils.

Künftig sollen unverheiratete Paare vom Staat Zuschüsse für die erste bis dritte Behandlung in Höhe von bis zu 12,5 Prozent und für die vierte Behandlung in Höhe von bis zu 25 Prozent des Selbstkostenanteils bekommen, teilte das Familienministerium mit.

Wie viel die Krankenkassen bei Ehepaaren übernehmen, ist sehr unterschiedlich geregelt. Oft übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung die Hälfte der Ausgaben. Unverheirate gehen hier weiter leer aus.

Seit 2013 werden jährlich zehn Millionen Euro für die Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" eingeplant. Das Geld soll dem Ministerium zufolge auch für die zusätzlichen Empfänger ausreichen. Laut einer Studie haben unverheiratete Paare doppelt so oft wie Ehepaare einen unerfüllten Kinderwunsch.

Mehr dazu erfahrt ihr auf www.bmfsfj.de.

nw

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel