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Gute Nachrichten für Mütter: Die Brückenteilzeit kommt!

Die Brückenteilzeit kommt 2019
© seyomedo / Shutterstock
Wer seine Arbeitszeit reduziert, hat ab 2019 das Recht, zurück auf eine Vollzeitstelle zu wechseln. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Mütter profitieren am meisten

Meistens sind es immer noch die Mütter, die wegen der Kinder ihre Arbeitszeit reduzieren: Drei Viertel aller erwerbstätigen Frauen mit Babys und kleinen Kindern sind in Teilzeit beschäftigt. Danach verharren viele Frauen zwangsweise bis zur Rente auf ihrer Teilzeitstelle, obwohl die Kinder längst groß sind - weil der Arbeitgeber ihnen die Rückkehr zur Vollzeit verwehrt. Die Folge: Wenig bis keine Aufstiegschancen und ein hohes Risiko, in die Altersarmut zu rutschen.

Nach bis zu fünf Jahren zurück zur Vollzeitstelle

Nun hat das Kabinett endlich die „Brückenteilzeit“ beschlossen. Wer seine Arbeitszeit reduziert, muss nicht mehr in die Teilzeitfalle rutschen: Ab 2019 sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch darauf haben, ihre Arbeitszeit für eine Dauer zwischen einem und fünf Jahren zu reduzieren. Danach haben sie das Recht, auf ihre Vollzeitstelle zurückzukehren.

Das Rückkehrrecht ist allerdings an mehrere Bedingungen geknüpft:

• Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 45 Mitarbeiter.
• Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
• Es gibt keine betrieblichen Gründe, die die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen.
• Für Arbeitgeber, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer beschäftigen, gilt eine "Zumutbarkeitsgrenze": Selbst wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, müssen diese Arbeitgeber nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

So beantragt ihr die neue Brückenteilzeit

Wer seine Arbeitszeit reduzieren möchte, muss bei seinem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag stellen, die Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum, der zwischen einem und fünf Jahren liegt, zu verringern. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit gestellt werden. Pluspunkt: Es müssen keine bestimmten Gründe (wie Kindererziehung oder Pflege) genannt werden.

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