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Johnny Depp Er kann nach Prozess-Pleite nicht in Berufung gehen

Ist sein Kampf damit zu Ende? Johnny Depps Antrag auf Berufung im Prozess gegen die britische "The Sun" soll abgewiesen worden sein.

Johnny Depp (57, "Fluch der Karibik") soll mit seinem Antrag auf Berufung im Prozess gegen die britische Boulevardzeitung "The Sun" gescheitert sein. Wie "The Times" berichtet, erklärte der zuständige Richter, dass diese keine "vernünftige Aussicht auf Erfolg" habe. Der Schauspieler wurde zudem dazu aufgefordert, "The Sun" für seine gescheiterte Verleumdungsklage gegen die Zeitung 628.000 Pfund (rund 705.000 Euro) an Gerichtskosten zu zahlen. Depps Anwälte können nun versuchen, den Fall vor ein Berufungsgericht zu bringen.

In einem im April 2018 veröffentlichten Artikel wurde der Hollywood-Star als "Frauenschläger" bezeichnet. Es folgte ein 16-tägiger Prozess vor dem Royal Courts of Justice in London, in dem auch Depps Ex-Frau Amber Heard (34, "Aquaman") aussagte. Richter Andrew Nicol sprach am 2. November das Urteil: Der Ausdruck "Frauenschläger" sei "im Wesentlichen wahr".

Das "surreale Urteil" des britischen Gerichts werde nichts an seinem Kampf ändern, die Wahrheit zu sagen, erklärte Depp wenige Tag nach dem Urteil auf Instagram. "Ich bestätige, dass ich vorhabe, Berufung einzulegen. Ich bin fest entschlossen und möchte beweisen, dass die gegen mich erhobenen Anschuldigungen falsch sind. Mein Leben und meine Karriere werden zu diesem Zeitpunkt nicht davon bestimmt sein", schloss Depp sein Statement ab, in dem er auch bekanntgab, dass er von seiner Grindelwald-Rolle in der "Phantastische Tierwesen"-Reihe zurücktritt.

SpotOnNews

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