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Sexualstrafrecht - kommt nun endlich die Reform?

Sexualstrafrecht - kommt nun endlich die Reform?
© razyph/iStock/Thinkstock
Frauenrechtlerinnen fordern schon lange, dass beim Sexualstrafrecht nachgebessert wird. Nun hat Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigt, Opfer sexueller Gewalt besser zu schützen.

"Wir werden alles tun, womit wir Frauen besser vor sexueller Gewalt schützen"

Es ist endlich mal eine gute Nachricht für Opfer von sexueller Gewalt: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat angekündigt, das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Zunächst hatte er sich lange gegen eine Reform ausgesprochen, doch nun änderte er seine Meinung, wohl auch auf Druck von Frauenorganisationen und Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.

"Wir werden alles tun, womit wir Frauen besser vor sexueller Gewalt schützen", erklärt Maas gegenüber der Bild am Sonntag. "Viel zu oft können Vergewaltigungen nicht bestraft werden, weil das Sexualstrafrecht Lücken hat." Und diese "Schutzlücken" will das Bundesjustizministerium nun schließen, noch im ersten Halbjahr 2015 soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Ein "Nein" reicht bislang nicht

Konkret geht es um den Strafrechtsparagraf 177. Dieser sieht aktuell vor, dass strafrechtlich nur in folgenden Fällen eine Vergewaltigung vorliegt: Wenn der Täter nachweisbar Gewalt angewendet hat, dem Opfer mit Gefahr für Leib und Leben gedroht hat (etwa mit: "Ich bringe dich um!") oder das Opfer sich in einer schutzlosen Lage befand - also zum Beispiel nachts allein im Park unterwegs war. Ein klares "Nein" des Opfers reicht demnach nicht. Auch andere Drohungen - etwa die Kündigung des Jobs - sind strafrechtlich bislang nicht relevant.

Frauenorganisationen kritisieren das Sexualstrafrecht schon lange. Bei einem Großteil der Vergewaltigungen käme es wegen §177 nicht zur Verurteilung, so der Vorwurf. Das gelte besonders für Fälle, bei denen die Opfer den Täter kannten. Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (BFF) erklärte im Gespräch mit BRIGITTE: "Die meisten sexuellen Übergriffe passieren im sozialen Nahraum, der Täter ist also entweder ein guter Kumpel, von dem ich das nie gedacht hätte. Oder mein eigener Partner." Viele Frauen fielen da erstmal in eine Schockstarre. "Diese Situation ist vom Gesetz aber nicht erfasst."

Das könnte sich nun ändern. Der BFF, der im Sommer eine große Kampagne zur Änderung des §177 gestartet hatte, begrüßt die Ankündigung von Heiko Maas. "Die jetzt vollzogene Kehrtwende lässt hoffen, dass mit einer Reform des Sexualstrafrechts die Schutzlücken tatsächlich geschlossen werden." Damit ein "Nein" bald auch "Nein" bedeutet.

Warum werden so wenige Vergewaltiger verurteilt? Mehr Infos zum §177 und seinen Folgen lesen Sie in unserem Interview mit Katja Grieger vom bff.

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