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Gewalt gegen Frauen: Die Fakten

Jede vierte Frau in Deutschland wird im Laufe ihres Lebens Opfer von Gewalt – das ist das Ergebnis einer großen Studie des Bundesfamilienministerium aus 2004. Professor Gerhard Amendt bezweifelt diese Zahlen, doch für diese erste repräsentative Erhebung zu diesem Thema wurden 10 000 Frauen befragt.

Kommentar von Silke Baumgarten: Gewalt in Familien "Schafft die Frauenhäuser ab: Ein Interview mit dem Soziologen Gerhard Amendt

Gewalt kommt auch in den "besten" Familien vor – dies belegt ebenfalls die Studie von 2004. So haben zum Beispiel 60 Prozent aller Frauen, die von ihrem Partner schwer körperlich psychisch oder sexuell misshandelt werden, eine mittlere oder hohe Ausbildung und einen qualifizierten Beruf – 37 Prozent aller Männer, die ihre Partnerin quälen, sind Akademiker. Der Europarat stellte fest, "dass familiäre Gewalt die Hauptursache für den Tod oder die Gesundheitsschädigung von Frauen im Alter zwischen 16 und 44 Jahren darstellt."

Aus den meisten Quellen geht klar hervor, dass bei 90 bis 95 Prozent aller Fälle familiärer Gewalt Frauen die Opfer und Männer die Täter sind. Die Bundeskriminalstatistik liefert hierzu leider keine nach Geschlecht differenzierten Daten. Vor mehr als 30 Jahren wurde in Deutschland das erste Frauenhaus gegründet. Zurzeit fliehen jährlich etwa 20 000 Frauen mit ebenso vielen Kindern in eines der bundesweit 350 Häuser – mehr als 50 Zufluchtstätten mussten wegen Geldmangel in den letzten Jahren schließen. Denn nur in Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein erhalten die Frauenhäuser seit Jahren einen eigenen Etat. Nicht kostendeckend, aber zumindest berechenbar. In den anderen 13 Bundesländern müssen sich Frauenhäuser durch den so genannten Tagesssatz finanzieren und das heißt: Sie bekommen ausschließlich für belegte Plätze Geld. Diese Form der Bezuschussung bedeutet für die Frauen in Not und für die Einrichtungen massive Nachteile. Hauptproblem der Häuser: Jede längerfristige Planung ist unmöglich. Hauptproblem für die Zuflucht suchenden Frauen: Sie müssen sofort einen Antrag auf Hartz IV stellen. Und dafür braucht sie eine Menge Bescheinigungen - Kontoauszüge, Kindergeldbescheid, Krankenkassennachweis...

Nichts, woran eine flüchtende Frau direkt denkt. Das Zusammensuchen der geforderten Papiere kostet Kraft und Zeit und birgt sogar Gefahren - wenn nämlich die Betroffene noch mal nach Hause muss, um die Belege zu holen. Deshalb diskutiert der Bundestag nun erstmals, ob Frauenhäuser grundsätzlich finanziell unterstützt werden sollen. Viele Befürworter fordern darüber hinaus ein einklagbares Recht auf Hilfe: Jede Frau, die einen Platz im Frauenhaus braucht, sollte dementsprechend einen Anspruch darauf haben.

Text: Silke Baumgarten

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