Anzeige

Kurzarbeit wegen Corona: Was bedeutet das für mich?

Corona aktuell: Akte mit Vermerk Kurzarbeit
© zabanski / Shutterstock
Was ist Kurzarbeit? Wie viel Gehalt kriege ich während der Kurzarbeit? Darf ich einen Nebenjob haben? Alle Antworten auf Fragen zur Kurzarbeit.

Die massive Ausbreitung des Coronavirus führt zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten für viele Unternehmen. Um die Betriebe vor einer Insolvenz und die Arbeitnehmer vor dem Verlust ihrer Arbeitsplätze zu schützen, führen jetzt immer mehr Unternehmen die Kurzarbeit ein. Was Kurzarbeit bedeutet und welche Regeln für die Kurzarbeit gelten, dazu haben wir hier die Erläuterungen der Experten für euch zusammengefasst.

Was ist Kurzarbeit?

In einer wirtschaftlichen Krise wie der Coronakrise können Unternehmen ihre Produktion oder Dienstleistungen reduzieren oder auch den Betrieb auf null herunterfahren. 

Für die Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie weniger Stunden oder gar nicht mehr arbeiten, ihr Lohn aber teilweise für maximal 12 Monate durch die Bundesagentur für Arbeit weiter gezahlt wird. Das sogenannte Kurzarbeitergeld muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. 

Liegen auf dem gesamten Arbeitsmarkt außergewöhnliche Verhältnisse vor, kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durch Rechtsverordnung die Bezugsdauer bis auf 24 Monate verlängern. 

Wie viel Gehalt kriege ich während der Kurzarbeit?

Arbeitnehmer*innen ohne Kinder erhalten als Kurzarbeitergeld 60 Prozent des vormaligen pauschalierten Nettogehalts. Berufstätige Eltern mit Kindern erhalten 67 Prozent. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, das Kurzarbeitergeld aus eigenen Mitteln aufzustocken. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf eine solche Aufstockung. 

Die Agentur für Arbeit stellt zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes eines Tabelle zur Verfügung.

Erhalten können das Kurzarbeitergeld alle Beschäftigten, die in der Arbeitslosenversicherung versichert sind. Die Sozialversicherungsbeiträge bekommt der Arbeitgeber erstattet. Beschäftigte der Leiharbeit können ebenfalls Kurzarbeitergeld erhalten.

Darf ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob haben?

Ja, darfst du. Wenn du schon vor der Einführung der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit hattest, darfst du diese fortführen. Das daraus erzielte Einkommen wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Grundsätzlich darfst du während der Kurzarbeit auch einen neuen Nebenjob annehmen. Das daraus erzielte Entgelt wird dann auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. 

Eine Ausnahme gilt laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis zum 31.10.2020 in "systemrelevanten" Bereichen, wie zum Beispiel dem Gesundheitswesen oder der Energieversorgung. Verdienste aus diesen Bereichen werden nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, sofern sie nicht die Höhe des Lohns vor der Kurzarbeit überschreiten.

Die Agentur für Arbeit kann auch verlangen, dass du eine angemessene Arbeit annimmst und dir entsprechende Stellen vorschlagen. Nimmst du die Arbeit nicht an, besteht wie beim Arbeitslosengeld die Gefahr, dass das Kurzarbeitergeld für einen Zeitraum von bis zu drei Wochen gekürzt wird. 

Coronavirus: Angst bei Gemüse

Darf ich Kurzarbeit verweigern?

Sofern das Thema Kurzarbeit nicht vertraglich im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt wurde, muss der Arbeitgeber deine Zustimmung zur Kurzarbeit einholen, erläutert die Rechtsanwältin Sandra Runge vom Blog "smart-mama.de". Diese könne verweigert werden. Eine einseitige Anordnung sei nicht zulässig. Das Thema sei allerdings sehr komplex und eine Verweigerung der Zustimmung könne möglicherweise zu einer Kündigung führen. 

Die Rechtsexperten von "anwalt.de" erläutern hierzu: "Wegen des so genannten Maßregelungsverbotes (§ 612a BGB) darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht aufgrund der Verweigerung der Zustimmung zur Kurzarbeit gekündigt werden. Der Arbeitnehmer muss dann aber mit einer Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit oder einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen (so z. B. bei Kurzarbeit „Null”) rechnen. Für diese betriebsbedingte Kündigungen sind jedoch im Einzelfall die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zu prüfen". 

Wer also der Kurzarbeit nicht zustimmen möchte, weil er beispielsweise hohe Einbußen beim Elterngeld befürchtet, dem empfiehlt die Rechtsexpertin, zunächst mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und beispielsweise zunächst Urlaub zu nehmen, Überstunden abzubauen oder der Kurzarbeit nur für einen befristeten Zeitraum zuzustimmen. Da die Kurzarbeit aber grundsätzlich der Erhaltung des Unternehmens und somit der Arbeitsplätze dient, dürfte es grundsätzlich sachdienlich sein, der Kurzarbeit zuzustimmen, so die Experten.

Darf ich während der Kurzarbeit freiwillig länger arbeiten?

Nein – während der Kurzarbeit ist die Arbeitszeit strikt einzuhalten. Mehrarbeit widerspricht dem Wesen der Kurzarbeit und ist während der Kurzarbeit ausgeschlossen, auch wenn sie auf freiwilliger Basis erfolgt.

Werden die Versicherungsbeiträge normal weitergezahlt vom Arbeitgeber?

Ja – hierzu informiert die "Agentur für Arbeit": "Der Sozialversicherungsbeitrag muss auch weiterhin – mit dem Lohn – vom Arbeitgeber abgeführt werden (d.h. der volle Beitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer-Anteil zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung)". Allerdings bekommt der Arbeitgeber die Beiträge erstattet – vorerst bis Ende 2020. 

Was bedeutet Kurzarbeit für das Elterngeld?

Kurzarbeit kann sich bisher leider negativ auf das Elterngeld auswirken. Werdenden Eltern, die wegen der Coronakrise in Kurzarbeit müssen, drohen hohe Einbußen. Der Grund dafür ist, dass das Elterngeld auf Basis der 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist berechnet wird. Das Elterngeld beträgt dann zwischen 65 % und 100 % des Netto-Einkommens, du erhältst demnach mindestens 300 € und maximal 1.800 €. 

Beziehst du in diesen 12 Monaten kein reguläres Gehalt, sondern sogenannte "Entgeltersatzleistungen", wie zum Beispiel das Kurzarbeitergeld, wird dieses bei der Bemessung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Dies bedeutet: Du verdienst als werdende Mutter oder werdender Vater während der Kurzarbeit weniger Geld und musst danach auch noch mit einem geringeren Elterngeld zurechtkommen.

Da dieses Problem sehr viele Menschen betrifft, ist die Familienministerin Franziska Giffey bereits aktiv geworden. Sie will in den Berechnungsmodus für das Elterngeld verändern und hat vorgeschlagen, den Zeitraum der Pandemie in den künftigen Elterngeldberechnungen auszuklammern. Derzeit finden Gespräche dazu statt, eine Regelung steht aber noch nicht fest. 

Was werdende Eltern jetzt schon tun können, um sich vor Einbußen beim Elterngeld durch Kurzarbeit zu schützen, erklären wir in diesem Artikel: Corona-Krise & Elterngeld: Kurzarbeit führt zu massiven Einbußen.

Verwendete Quellen: arbeitsagentur.de, dgb.de, t-online.de, sueddeutsche.de, smart-mama.de, anwalt.de

mh

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel