Anzeige

Corona-Krise & Elterngeld: Kurzarbeit führt zu massiven Einbußen

Corona-Krise & Elterngeld: Schwangere Frau mit Händen auf dem Bauch
© George Rudy / Shutterstock
Viele Arbeitnehmer*innen müssen aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit gehen. Nach aktueller Rechtslage hat dies auch Verluste beim Elterngeld zur Folge. Hier erklären Jochen Breitenbach, Michael Ferstl und Christian Wenzel-Hofmann die Grundlagen dafür und decken Handlungsalternativen auf!

**Update vom 15.05.2020 – Erleichterung beim Elterngeld nun beschlossen**

Am 15. Mai 2020 hat der Bundesrat die gesetzliche Anpassung beim Elterngeld wegen Corona verabschiedet. 

Es wurden insbesondere folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Wer wegen der Corona-Krise ein geringes Einkommen hat (z. B. wegen Kurzarbeit), soll beim Elterngeld keinen Nachteil haben. Die Zeiten mit veringertem Einkommen bleiben beim Bemessungszeitraum außen vor. 
  • Ist nach der Geburt des Kindes aufgrund der Corona-Krise Einkommen weggefallen und wird hierfür ein Ersatz gewährt – also z.B. Kurzarbeitergeld –, so mindert diese Ersatzleistung das Elterngeld nicht.
*****

**Update vom 07.04.2020 – Erleichterung für werdende Eltern**

Der beschriebene Fallstrick ist auf politischer Ebene bereits bekannt. So hat die Bundesfamilienministerin Frau Dr. Franziska Giffey in einer Pressemittelung vom 07.04.2020 bekannt gegeben, dass sie bereits eine kurzfristige Gesetzesänderung zum Ausklammern der betroffenen Bemessungs-Zeitraum-Monate wegen Corona-Kurzarbeit auf den Weg gebracht hat. Darauf haben sich bereits auch die Koalitionsfraktionen geeinigt. Die Anpassungen sollen nun so zügig wie möglich durch das Kabinett und das parlamentarische Verfahren gebracht werden. Es ist davon auszugehen, dass das die gesetzliche Änderung zeitnah erlassen wird.

*****

Die Corona-Krise sorgt nach aktueller Rechtslage (Stand 03.04.2020) leider für negative Auswirkungen auf die finanzielle Versorgung von Familien. Denn werdenden Eltern, die jetzt wegen der Krise in Kurzarbeit müssen oder unmittelbar davorstehen, drohen hohe Einbußen beim Elterngeld. Hier erklären wir, weshalb sich Kurzarbeit beim Elterngeld negativ auswirkt und zeigen mögliche Handlungsfelder auf, den Anspruch auf Elterngeld zu schützen.

Was ist Kurzarbeitergeld?

In der Kurzarbeit reduziert sich wegen des Arbeitsausfalls das Gehalt der betroffenen Arbeitnehmer*innen. Um das wegfallende Einkommen zumindest teilweise auszugleichen, gewährt die Bundesagentur für Arbeit das sogenannte "Kurzarbeitergeld". Es beträgt 60 % (bzw. wenn Kinder da sind 67%) des aufgrund der Kurzarbeit wegfallenden Netto-Lohns.

Was bedeutet Kurzarbeit für die Berechnung des Elterngeldes?

  • Besonders hart trifft es werdende Eltern, die angestellt sind und vor der Geburt ihres Kindes noch möglichst viel verdienen wollen, um nach der Geburt ein möglichst hohes Elterngeld zu erhalten. Denn die Höhe des Elterngeldes errechnet sich anhand des durchschnittlichen Netto-Einkommens im sogenannten Bemessungszeitraum. Das betrifft die letzten zwölf Monate vor der Geburt beziehungsweise bei werdenden Mamas die letzten zwölf Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Das Elterngeld umfasst dann zwischen 65 % und 100 % des Netto-Einkommens, wobei es aber mindestens 300 € und maximal 1.800 € beträgt.
  • Die Kurzarbeit hilft zwar Arbeitgebern, den Fortbestand ihres Unternehmens und damit auch die Arbeitsplätze in der Corona-Krise zu sichern. Doch genau hier lauert die Problematik für werdende Eltern. Denn für die Berechnung des Elterngeldes wird im Bemessungszeitraum nur "Erwerbseinkommen" berücksichtigt. Beim Kurzarbeitergeld handelt es sich aber um "Entgeltersatzleistungen" – und diese zählen bei der Bemessung des Elterngeldes nicht mit.
  • Kurz gesagt: Monate mit Kurzarbeit führen zu einem geringeren "Erwerbseinkommen" und reduzieren damit automatisch auch den Anspruch auf Elterngeld. Das von staatlicher Seite gewährte Kurzarbeitergeld kann diesen Nachteil nicht ausgleichen, da es sich hier um kein "Erwerbseinkommen", sondern um "Entgeltersatz" handelt. Je nach Umfang der Kurzarbeit können sich hier schnell mehrere hunderte bis tausende Euro Einbußen beim Elterngeld ergeben!

Zum besseren Verständnis ein stark vereinfachtes Rechenbeispiel:

Arbeitnehmerin Sabrina ist schwanger und verdient im Bemessungszeitraum gleichbleibend 2.000 € netto. Im August 2020 beginnt ihre Mutterschutzfrist vor der Geburt. Durch die Corona-Krise muss sie für Mai und Juni 2020 in Kurzarbeit, da ihr Arbeitgeber in diesen Zeitraum komplett schließen muss (es handelt sich hierbei um "Kurzarbeit Null"). Sie erhält in den Kurzarbeit-Monaten 60 % von 2.000 €, also 1.200 € Kurzarbeitergeld.

Vereinfachte Berechnung des Elterngeldanspruchs:

Monat (Bemessungszeitraum)

ohne Kurzarbeit

mit Kurzarbeit

August 2019

2.000 €

2.000 €

September 2019

2.000 €

2.000 €

Oktober 2019

2.000 €

2.000 €

November 2019

2.000 €

2.000 €

Dezember 2019

2.000 €

2.000 €

Januar 2020

2.000 €

2.000 €

Februar 2020

2.000 €

2.000 €

März 2020

2.000 €

2.000 €

April 2020

2.000 €

2.000 €

Mai 2020

2.000 €

0 € (Kurzarbeitergeld wird nicht berücksichtigt!)

Juni 2020

2.000 €

0 € (Kurzarbeitergeld wird nicht berücksichtigt!)

Juli 2020

2.000 €

2.000 €

monatlicher Durchschnitt

2.000 €

1.667 €

davon 65 % Elterngeld

1.300 €

1.083 €

Im Fall von Sabrina bedeutet das 217 € weniger Elterngeld (Basiselternfeld) pro Monat wegen der Kurzarbeit. Das sind bei der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten (= häufigster Fall bei Müttern) 2.604 € weniger Elterngeld!

Das Beispiel verdeutlicht, welch drastische finanzielle Auswirkung Kurzarbeit auf den Elterngeld-Anspruch haben kann.

Baby

Corona-Krise & Elterngeld: So reagiert die Politik

Zwar wurde das Problem auf politischer Ebene bereits erkannt; schließlich sind laut der Bundesagentur für Arbeit bereites 500.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit (Stand 01.04.2020). Eine verbindliche Lösung vom Staat steht jedoch noch aus. Die Bundesfamilienministerin Frau Giffey hat lediglich in einer Pressekonferenz Ende März verkündet, dass sie den Bundesländern empfohlen habe, die erläuterten Nachteile auszugleichen. Der Ausgleich soll dadurch erfolgen, dass der Pandemiezeitraum aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert wird. Eine verbindliche Regelung steht hierzu jedoch noch aus. Außerdem ist nicht sicher, dass der ausgeklammerte Pandemiezeitraum mit dem individuellen Kurzarbeitszeitraum der betroffenen Eltern übereinstimmt. Arbeitnehmern, die bald Eltern werden, ist daher auch weiterhin zu raten, unbedingt auch alternative Möglichkeiten zusammen mit ihrem Arbeitgeber in Betracht ziehen.

Experten-Tipps für werdende Eltern

Droht Kurzarbeit, sollte in jedem Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht und die benachteiligende Situation beim Elterngeld erläutert werden. Vielen Arbeitgebern (gerade in kleineren Betrieben) ist es gar nicht bewusst, welche Auswirkungen Kurzarbeitergeld für werdende Eltern bedeuten kann. Die Erfahrung zeigt, dass sich häufig gemeinsame Lösungen finden lassen. Folgende Möglichkeiten können sich z. B. anbieten, die Kurzarbeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden:

  • Überstunden abbauen
  • Urlaub nehmen
  • Kurzarbeit nur für einen möglichst kurzen Zeitraum zustimmen
  • prüfen, ob bei der Schwangeren gegebenenfalls ein Beschäftigungsverbot vorliegt

Corona-Krise & Elterngeld: Fazit

Nach (noch) aktueller Rechtslage wirkt sich Kurzarbeit negativ auf die Höhe des Elterngeldes aus. Werdende Eltern sollten daher ihren Arbeitgeber auf diese Problematik hinweisen und das Gespräch suchen. Häufig lassen sich Lösungen finden, die Kurzarbeit zu vermindern oder gar ganz zu vermeiden. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik auf die beschriebenen unliebsamen Auswirkungen der Kurzarbeit reagiert und bei der Berechnung des Elterngeldes eine Ausklammerung von Kurzarbeitermonaten aufgrund der Corona-Pandemie gesetzlich festschreibt.

Autoren: Jochen Breitenbach (Steuerberater & Rechtsanwalt), Michael Ferstl (Steuerberater) und Christian Wenzel-Hofmann (Betriebswirt) von "Elterngeld leicht gemacht!"

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel