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Corona aktuell Die meisten Corona-Maßnahmen sind gefallen – das gilt jetzt noch

Menschen gehen in der Sonne spazieren
© Beautiful landscape / Shutterstock
News, die uns im März bewegen: Das sind die neuen Corona-Regelungen +++ Für Pflegepersonal gilt jetzt eine Impfpflicht +++ "Deltakron" ist auf dem Vormarsch

Die wichtigsten News im BRIGITTE-Ticker

Was bewegt die Welt? Was bewegt die BRIGITTE-Redakteur:innen? In diesem Ticker fassen wir für euch die wichtigsten News im März zusammen.

21. März 2022

Das sind die neuen Corona-Regelungen

Pünktlich zum Frühlingsanfang greift das neue Infektionsschutzgesetz. Seit dem 20. März 2022 gilt nur noch ein sogenannter Basisschutz, der lediglich eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen mit gefährdeten Menschen vorsieht. In Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas kann aber eine Testpflicht weiterhin angeordnet werden. Das neue Gesetz ist bis zum 23. September 2022 befristet. Es gibt allerdings eine Übergangszeit – bis zum 2. April 2022 können die Bundesländer die bestehenden Regelungen in Kraft lassen. Die meisten Landesregierungen hatten angekündigt, von dieser Übergangsregelung Gebrauch zu machen.

Im neuen Infektionsschutzgesetz ist eine sogenannte Hotspot-Regel verankert. Die Bundesländer haben so die Möglichkeit, bei steigenden Infektionszahlen wieder strengere Maßnahmen verhängen zu können. Als Hotspot gelten Gebiete, in denen "die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht." Unter anderem geht es dabei um stark steigende Infektionszahlen, einer Überlastung der Krankenhäuser oder die Ausbreitung einer neuen gefährlichen Virusvariante. Ob eine solche Situation besteht, muss das jeweilige Landesparlament per Beschluss feststellen.

Ein Hotspot kann sich auch auf einen Stadtteil beziehen. In den Hotspots können dann die Maskenregelung ausgebaut und das Abstandsgebot wieder eingeführt werden – insbesondere in Innenräumen. Zudem sind auch 2G- oder 3G-Regelungen wieder möglich. Orte, an denen ein hoher Publikumsverkehr herrscht, könnten angehalten werden, ein Hygienekonzept vorzulegen.

16. März 2022

Ab heute ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft getreten

Bis Dienstag, den 15. März 2022, hatte das Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und Apotheken Zeit, seinen Impfstatus an die jeweilige Unternehmensleitung weiterzugeben. Denn ab heute, den 16. März 2022, ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft getreten. Wer nicht geimpft ist oder seinen Status nicht gemeldet hat, wird nun von der:dem Arbeitgeber:in über ein landesweit einheitliches Portal an die Gesundheitsämter gemeldet. Ihnen droht jetzt ein Beschäftigungsverbot.

Einzige Ausnahme sind Mitarbeiter:innen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen und dafür ein Attest vorlegen können. Sie dürfen wie ihre geimpften Kolleg:innen mit regelmäßigen Tests weiterarbeiten.

Durchgesetzt wird die Teil-Impfpflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter in den Städten und Landkreisen. Der Ablauf ist klar geregelt. In einem ersten Schritt melden die Heime, Krankenhäuser und Praxen Mitarbeiter:innen, die keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest vorweisen können. Das Amt nimmt dann wiederum Kontakt zu den jeweiligen Mitarbeiter:innen auf und fordert sie auf, einen Nachweis nachzureichen.

Die Plausibilität von vorgezeigten Attesten soll ebenfalls überprüft werden. Gibt es Zweifel an der Echtheit oder wird weiterhin kein Nachweis eingereicht, sollen die Gesundheitsämter ein Bußgeld aussprechen – bis zu 2.500 Euro sind möglich. In letzter Konsequenz soll das Amt ein Betretungsverbot für das ungeimpfte Personal verhängen. So sieht der Ablauf in der Theorie aus.

Laut einer SWR-Umfrage waren im Februar noch mehrere Zehntausend Mitarbeiter:innen in deutschen Pflegeeinrichtungen ohne einen vollständigen Impfschutz. Mehrere Bundesländer haben unter Pflegekräften eine Impfquote zwischen 84 und 92 Prozent. Die Belastungen, die durch den Personalausfall drohen, sind also nicht zu unterschätzen.

14. März 2022

Corona: Sechste Welle und neue Virus-Variante

Nachdem die Zahlen auf einem konstanten Sinkflug waren und der Höhepunkt der fünften Welle als überschritten galt, legt die sechste Welle jetzt nach. Seit mehreren Tagen steigen die Corona-Zahlen wieder bedenklich bis zu einem neuen Rekordhoch. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 1.543 (Stand 14. März 2022). Das entspricht 1.283.100 Fällen in den vergangenen sieben Tagen.

Der Grund für den erneuten Anstieg dürfte die Omikron-Variante BA.2 sein. War zuvor noch BA.1 dominant, geht auch in Deutschland mittlerweile der größte Teil der Infektionen auf die BA.2 Variante zurück. Doch nicht nur die Variante an sich scheint ausschlaggebend zu sein. Das Verhalten der Menschen hat ebenfalls Einfluss. Durch die Öffnungsstrategie sind mittlerweile auch Diskotheken und Bars wieder geöffnet. Mit Blick auf den 20. März 2022 scheint das Thema Corona immer mehr in den Hintergrund zu rücken.

Die Situationen in den Krankenhäusern sind noch angespannt, eine Überlastung scheint hingegen unwahrscheinlich. Die Zahl der Patient:innen auf der Intensivstation ist leicht rückläufig, jedoch werden insgesamt wieder mehr Menschen ins Krankenhaus eingeliefert.

Zu der mittlerweile sechsten Welle gesellt sich auch eine neue Hybridvariante des Coronavirus. Eine Kreuzung aus Delta und Omikron. Umgangssprachlich wird aktuell von "Deltakron" gesprochen. Sie wurde nun erstmals in Deutschland entdeckt, teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Freitag mit. Es gab bereits zuvor Einzelfälle in Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Dänemark.

Verwunderlich sei diese Hybridform jedoch nicht, so die Expert:innen. Dass Viren sogenannte Rekombinationen bauen, sei evolutionär normal, um das Fortbestehen des Virus zu sichern. Meist entstehe es, wenn sich eine Person mit zwei unterschiedlichen Varianten infiziert. Die Ansteckungen sind in Europa aktuell noch auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Erforschung der neuen Variante ist in vollem Gang. Die Sorge, dass "Deltakron" so infektiös wie Omikron und so krank mache wie Delta, sei aktuell unbegründet, so Luca Cicin-Sain vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung. Wäre dies der Fall, würden bereits deutlich mehr Fälle aufgetaucht sein. Die konkreten Untersuchungen stünden jedoch noch aus.

In dieser Woche soll das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen werden und eine Grundlage für die Zeit nach dem 20. März 2022 bieten. Auf Grund der aktuellen Lage werden wieder Stimmen laut, den Tag zu verschieben, beziehungsweise mehr Auflagen wie das Tragen einer Maske in Innenräumen als Grundabsicherung in das neue Gesetz aufzunehmen.

11. März 2022

Logistikbranche warnt vor Lieferengpässen aufgrund hoher Spritpreise

Wer in den vergangenen Tagen an der Tankstelle haltmachen musste, hat sich wahrscheinlich sehr über seine Rechnung erschrocken. Die Preise für Benzin und Diesel explodieren im Moment. Der Grund: Russlands Krieg in der Ukraine. Die Unternehmen kaufen weniger bis gar kein russisches Öl mehr, was wiederum das Öl aus anderen Ländern wie Saudi-Arabien begehrter und gleichzeitig teurer macht. Die Preise für ein Fass Benzin steigen rasant an. Hinzu kommt, dass das Öl in Dollar gehandelt wird und der aktuell sehr stark ist. Somit zahlen wir in Euro noch einmal drauf.

Das Unternehmen Shell kündigte beispielsweise an, dass es keine Käufe von russischem Erdöl auf dem Spotmarkt, also kurzfristig, mehr tätigen wolle. Außerdem werde das Unternehmen bestehende Verträge nicht erneuern und Tankstellen in Russland schließen.

Logistiker:innen warnen indes vor möglichen Versorgungsengpässen. Viele Unternehmen würden aktuell an ihre finanziellen Belastungsgrenzen stoßen. "Wenn wir keine Unterstützung bekommen, haben wir in den nächsten Tagen ein gesamtgesellschaftliches Problem", sagte am Donnerstag Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Spitzenverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL).

Auf die Kund:innen könne man die Mehrkosten so schnell nicht umlegen, hieß es bei der Pressekonferenz weiter. Bei den Hilfen, die vom Staat gefordert wurden, handele es sich aber dennoch nur um eine temporäre Lösung, erklärt Engelhardt. Langfristig müssten die Mehrkosten auf die Kund:innen der Speditionen – wie etwa Supermärkte – umgelegt werden. Nach Angaben des BGL-Sprechers müssen die Verbraucher:innen aber mit keinem zu drastischen Anstieg der Preise rechnen: "Am Ende sprechen wir über 0,1 Cent, um die beispielsweise ein Joghurtbecher teurer wird", so Engelhardt.

9. März 2022

Ampelkoalition einigt sich auf neues Infektionsschutzgesetz

Die Ampelkoalition hat sich jetzt auf einen Kompromiss zum neuen Infektionsschutzgesetz geeinigt, denn zum 19. März 2022 laufen alle Corona-Regeln aus. Geeinigt wurde sich darauf, dass auch über den Frühlingsbeginn hinaus grundlegende Corona-Schutzinstrumente einsetzbar sein sollen. Ebenfalls sollen weiterhin Krisenmaßnahmen regional oder auf Landesebene möglich sein.

Konkret bedeutet das, dass zur Eindämmung von Corona-Ausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn das Landesparlament dies beschließt. Die sogenannte Hotspot-Regelung soll eine weitere Verbreitung vermeiden. Die Landesparlamente müssten dafür feststellen, dass eine "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" bestehe. Dann können in einer "konkret zu benennenden Gebietskörperschaft" Maßnahmen wie die Maskenpflicht, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise erlassen werden.

Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können. Dazu zählen etwa die Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr. Auch die Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen weiterhin möglich bleiben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warnte am Wochenende vor einer Sommerwelle und damit vor dem zu schnellen Öffnen aller Bereiche. Er gab zu bedenken, dass sowohl die Delta- als auch die Omikron-Variante sehr infektiös seien, sodass selbst bei gutem Wetter und vielen Kontakten draußen das Risiko einer Infektion hoch sei. Hinzu komme der nachlassende Impfschutz.

Nachdem die Omikron-Welle zunächst abzuflachen schien, nimmt sie seit einigen Tagen jedoch wieder Fahrt auf. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist den siebten Tag in Folge gestiegen und liegt aktuell bei 1.319 (Stand: 9. März 2022). Binnen eines Tages wurden deutschlandweit 215.854 Neuinfektionen registriert. Expert:innen schätzen, dass die tatsächliche Anzahl deutlich höher liegt, da die Testlabore weiterhin überlastet sind.

7. März 2022

Die Europäische Kommission stimmt Zulassungserweiterung von Moderna für Kinder ab 6 Jahren zu

Bisher sind nur zwei Impfstoffe für die Corona-Schutzimpfung bei Kindern und Jugendlichen zugelassen. Zum einen Comirnaty des Herstellers Biontech/Pfizer für die Altersgruppen von 12 bis 17 Jahren und in einer geringeren Dosierung in der Altersgruppe von 5 bis 11 Jahren. Spikevax von Moderna erhielt im Juli 2021 ebenfalls eine Zulassungserweiterung für die Altersstufen von 12 bis 17 Jahren. Jetzt hat die Europäische Kommission einer Erweiterung für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren zugestimmt.

Die Europäische Kommission hat damit eine entsprechende Empfehlung des Arzneimittelausschusses CHMP der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA umgesetzt. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis insbesondere bei Kindern mit Begleiterkrankungen, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergehen, ist günstig, heißt es in einer Mitteilung des Paul-Ehrlich-Instituts.

Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erhalten eine geringere Dosis des Moderna-Impfstoffes. Die Nebenwirkungen sind ähnlich wie bei den Kindern und Jugendlichen über 12 Jahren. Es kann zu Schmerzen, Rötungen und Schwellungen an der Einstichstelle kommen, zu Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen, geschwollenen oder empfindlichen Lymphknoten unter dem Arm, Fieber sowie Muskel- und Gelenkschmerzen. Die Nebenwirkungen waren in der Regel leicht oder mäßig ausgeprägt und besserten sich binnen weniger Tage.

Eine offizielle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) liegt aktuell noch nicht vor. Grundsätzlich hatte die STIKO empfohlen, nur noch den Biontech-Impfstoff für Personen unter 30 Jahren zu nutzen. Grundsätzlich gilt daher weiterhin die Empfehlung der STIKO, Kinder in den jungen Altersstufen nur dann zu impfen, wenn eine Vorerkrankung und oder ein damit verbundenes erhöhtes Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs einhergeht.

Wenn die Frau die Hauptverdienerin ist, ist die Familie häufig von Armut betroffen

Die Zahl der Haushalte, in denen Frauen die Hauptverdienerinnen sind, nimmt langsam zu. In rund jedem zehnten Haushalt verdient die Frau mehr als der Mann. Zwischen 2007 und 2016 stieg die Quote von 9,9 auf 11,9 Prozent an. In zwei Drittel der Fälle sind es aber weiterhin die Männer, die mehr verdienen, bei einem Viertel ist der Verdienst gleich hoch, das geht aus einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Untersucht wurden heterosexuelle Haushalte mit und ohne Kinder. Als Hauptverdiener:in gilt diejenige Person, die über sechzig Prozent des Einkommens bestreitet.

Woran dieser Aufwärtstrend genau gemessen werden kann, ist noch nicht eindeutig bestimmbar. Ein Faktor könnte die Wirtschaftskrise und die damit verbundene Kurzarbeit in den Unternehmen während der Pandemie sein. Verdienten die Männer weniger, fingen die Frauen es auf, soweit die Familie und der Haushalt dies zuließen. Denn auch wenn die Zahl der Hauptverdienerinnen steigt, bleibt der Großteil der Care-Arbeit noch immer an den Frauen hängen.

Hinzu kommt: Sind Frauen die Hauptverdienerinnen in einer Partnerschaft, so ist der Haushalt überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Etwa die Hälfte bekleiden ein prekäres Einkommensverhältnis, und 20 Prozent leben unter der Armutsgrenze. Was unter anderem an dem Gender Pay Gap von 18 Prozent liegt. Frauen verdienen bei gleicher Tätigkeit oft deutlich weniger. In Sachen Hauptverdienerinnen und ungleiche Vergütung unterscheiden sich noch immer West- und Ostdeutschland. Während der Gender Pay Gap in Westdeutschland im Jahr 2020 bei 20 Prozent lag, war er im Osten bei sechs Prozent. In Ostdeutschland verdienen Frauen in 16,2 Haushalten mehr als die Männer, im Westen sind es nur 9,5 Prozent.

4. März 2022

Corona-Regeln: Ab heute wird weiter gelockert

Bund und Länder hatten sich auf einen Stufenplan zur Lockerung der Corona-Regeln geeinigt. Ab heute, dem 4. März 2022, startet die Stufe zwei. Im öffentlichen Leben gilt größtenteils wieder die 3G-Regel. Beispielsweise beim Friseur, im Fitnessstudio oder in der Gastronomie. Das bedeutet: Geimpfte, Genesene und Geboosterte müssen ihren Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, Getestete einen tagesaktuellen Test. Nur bei wenigen Ausnahmen, wie unter anderem im Fußballstadion oder bei Konzerten, gilt weiterhin die 2G-Regel.

Im Einzelhandel entfallen sämtliche Zugangsbeschränkungen, es gelten aber weiterhin die Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands. Bei Reisen ins Ausland wird jetzt meist kein zusätzlicher Test mehr benötigt, wenn man geimpft oder genesen ist. Ungeimpfte brauchen innerhalb der EU einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest. Bei der Einreise nach Deutschland aus früheren Hochrisikogebieten entfällt die Quarantäne-Pflicht für Ungeimpfte. Auch die Einreiseanmeldung muss nicht mehr ausgefüllt werden.

Die bisher geschlossenen Diskotheken dürfen ebenfalls wieder öffnen. Welche Zugangsbeschränkungen gelten, regeln die Länder selbst. So kommt es, dass bei einigen die 3G- und bei anderen die 2G-Regel greift. Hier sollte man sich vor einem Besuch genau über Zugangsbedingungen informieren.

1. März 2022

Über eine Million Menschen flüchten aus der Ukraine

Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) gab jetzt bekannt, dass vor dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine mehr als eine halbe Million Menschen aus der Ukraine geflüchtet sein sollen. Die meisten von ihnen haben sich auf den Weg nach Polen gemacht. Nach Angaben des polnischen Grenzschutzes waren es seit Kriegsbeginn mehr als 281.000, so "Die Zeit". Allein am Sonntag wären es 100.000 Menschen gewesen, so eine Sprecherin. Neben Polen flüchten die Ukrainer:innen auch nach Rumänien, Moldau, Ungarn und in die Slowakei.

Eine Aussage über die bisherigen zivilen Opfer des Krieges zu treffen, ist schwierig. Die UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet sagte am Donnerstag, dass ihr Büro den Tod von 102 Zivilist:innen, darunter sieben Kinder, bestätigen kann. Sie warnte jedoch eindringlich davor, dass die tatsächlichen Zahlen wahrscheinlich deutlich höher sein werden.

Die EU-Kommission will aufgrund der Erwartung einer riesigen Fluchtbewegung erstmals vorschlagen, Regeln für den Fall eines sogenannten „massenhaften Zustroms“ von Vertriebenen in Kraft treten zu lassen. Damit soll den Kriegsgeflüchteten ein langes Asylverfahren in der EU erspart werden, um unverzüglich Schutz zu erhalten. Nach Angaben eines Sprechers des Bundesinnenministeriums haben in den vergangenen Tagen 1.800 Geflüchtete aus der Ukraine Deutschland erreicht.

Noch mehr News?

Das waren die News im Februar.

Verwendete Quellen: zeit.de, focus.de, boeckler.de, perspektive-online.net, springermedizin.de Ärzte Zeitung, pei.de, infektionsschutz.de, rki.de, tagesschau.de, rnd.de, ndr.de

slr Brigitte

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