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Ukraine-Krieg Weltweit demonstrieren Menschen gegen den Krieg – auch in Russland

In Frankreich wurde auf dem Place de la République in Paris demonstriert.
In Frankreich wurde auf dem Place de la République in Paris demonstriert.
© Samuel Boivin / NurPhoto / imago images
News, die uns im Februar bewegen: Weltweite Demonstrationen gegen den Einmarsch Russlands in die Ukraine +++ Entwarnung! BA.2 nicht gefährlicher als BA.1 +++ Studie zeigt: Schnelltests sind Omikron teilweise unwirksam.

Die wichtigsten News im BRIGITTE-Ticker

Was bewegt die Welt? Was bewegt die BRIGITTE-Redakteur:innen? In diesem Ticker fassen wir für euch die wichtigsten News im Februar zusammen.

25. Februar 2022

Mehr als 1.700 Festnahmen bei Antikriegsdemonstrationen in Russland

Mehr als 1.700 Menschen wurden am Donnerstag, den 24. Februar 2022, auf Antikriegsdemonstrationen in Russland festgenommen – 940 sollen allein in der Hauptstadt Moskau gezählt worden sein, berichtete das Bürgerrechtsportal Owd-Info, das Festnahmen bei politischen Protesten dokumentiert. Die russische Polizei hat im ganzen Land Protestkundgebungen aufgelöst, die sich gegen den Angriff auf die Ukraine positionierten.

Die russischen Behörden hatten Proteste gegen den Einmarsch in die Ukraine untersagt und Teilnehmer:innen mit Strafen gedroht. Es hieß: Wer an Kundgebungen zur "angespannten außenpolitischen Lage" teilnehme, werde strafrechtlich verfolgt. Auch Aufrufe zur Teilnahme würden "ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen", teilte das Investigativkomitee mit. In Russland ist diese staatliche Stelle für schwere Verbrechen zuständig.

Davon ließen sich viele jedoch nicht abhalten. In den sozialen Medien wurde zu Demonstrationen in Moskau und St. Petersburg aufgerufen. Die russische Oppositionsseite ist jedoch in den vergangenen zwei Jahren immer schwächer geworden. Die wichtigsten Anführer wurden inhaftiert oder ins Exil vertrieben, so die Zeit.

Doch nicht nur in Moskau und St. Petersburg wurde demonstriert. Den Berichten zufolge soll es in mehr als 44 russischen Städten Kundgebungen und Demonstrationen gegeben haben. In Berlin wurde vor dem Brandenburger Tor, das in den ukrainischen Farben leuchtete und vor dem Kanzleramt demonstriert. In vielen weiteren europäischen Städten demonstrierten Tausende Menschen auf den Straßen, vor russischen Botschaften und auf großen Plätzen.

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23. Februar 2022

Gute Nachrichten! BA.2 führt nicht häufiger zu schweren Krankheitsverläufen

Die Untervariante Omikron BA.2 führt nach Angaben der WHO nicht häufiger zu schweren Krankheitsverläufen als der bislang weltweit vorherrschende Typ BA.1. "Wir sehen keinen Unterschied […] in Bezug auf das Risiko einer Krankenhauseinweisung", sagt die zuständige WHO-Expertin Maria Van Kerkhove, so die Zeit.

"Wenn wir einen Rückgang der Fälle in Ländern sehen, führt BA.2 offenbar nicht zu einem Wiederanstieg", sagte Van Kerkhove. Dies sei wichtig, da es darauf hindeutet, dass eine überstandene Infektion mit einem Typen zumindest für eine Zeit vor einer erneuten Infektion schützt.

Eine nicht gegengeprüfte Studie hatte zunächst darauf hingewiesen, dass der Erreger BA.2 gefährlicher sein und sich somit schneller verbreiten könnte wie die bisher vorherrschende Variante BA.1. Karl Lauterbach hatte angesichts dessen die Ministerpräsidenten vor voreiligen Lockerungen gewarnt. BA.2 hatte sich in Europa zuletzt vor allem in Dänemark ausgebreitet.

16. Februar 2022

Studie zeigt: Schnelltests sind bei Omikron teilweise unwirksam

Deutschland setzt beim Kampf gegen Omikron auf Schnelltests – PCR-Tests, die eigentlich deutlich genauer wären, sind Mangelware. Dass die Qualität der Antigentests variiert, zeigte bereits eine Untersuchung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte beim Institut ebenfalls eine Liste in Auftrag gegeben, die sich explizit auf die Aussagekraft der Tests bei einer Omikron-Variante bezieht. Diese Liste ist aktuell noch nicht verfügbar.

Ein Forscherteam aus München ist nun derselben Frage nachgegangen: Wie schneiden die Tests bei der Omikron-Variante ab? Die Ergebnisse seien jedoch ernüchternd, so der Bayrische Rundfunk. Die Forscher:innen rund um Chef-Virologe Oliver Keppler von der Ludwig-Maximilians-Universität München zeigen sich besorgt über die Unzuverlässigkeit der Tests. Keppler berichtete im Bayrischen Rundfunk, dass acht von neun sehr häufig verwendeten Schnelltests eine Omikron-Infektion schlechter nachweisen als eine Delta-Infektion. Die Studie wird aktuell noch geprüft und erst in den kommenden Wochen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Vor allem in der Frühphase der Infektion würden die Tests versagen. Man könne also nicht sicher sein, andere nicht anzustecken. Daher sollte ein negativer Schnelltest kein "Freifahrtschein" sein. "Die Schnelltests können Sie in der Pfeife rauchen", sagt Dr. Christoph Specht, Arzt und Allgemeinmediziner gegenüber RTL. Diese Tests seien "kurz über Kaffeesatzlesen", ergänzt er. Vor einigen Wochen habe noch die Annahme gegolten, dass die Tests zumindest aussagen könnten, ob man infektiös sei. Das sei jetzt nicht mehr möglich: "Eigentlich können die gar nichts."

14. Februar 2022

Schon bald könnte es Lockerungen geben!

Am kommenden Mittwoch steht ein erneutes Treffen von Bund und Ländern an. Jetzt wurde bekannt, dass in der Beschlussvorlage von massiven Lockerungen nach einem Drei-Stufen-Plan die Rede ist, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Zum ersten Mal seit Langem sieht auch der Expertenrat der Bundesregierung Lockerungen als möglich an, denn die Schwelle der Omikron-Welle scheint überwunden. Bereits den zweiten Tag in Folge sinken die Infektionszahlen.

Im ersten Schritt soll bundesweit die 2G-Regel im Einzelhandel fallen, jedoch muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Treffen sollen auch in einem größeren Rahmen wieder möglich sein. Genesene und Geimpfte sollen sich wieder mit bis zu 20 Menschen treffen dürfen. Für Ungeimpfte sollen die Kontaktbeschränkungen zunächst nicht angepasst werden. Es wird also weiterhin gelten, dass sich Ungeimpfte nur mit Angehörigen des eigenen Haushaltes und höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Haushaltes treffen dürfen.

Die Beschlussvorlage sieht im zweiten Schritt vor, dass die 2G-plus-Regel in der Gastronomie ab dem 4. März wegfallen und durch eine 3G-Regel ersetzt werden soll. Das bedeutet, dass auch Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen Test wieder ins Restaurant dürfen. Zudem sollen auch Diskotheken unter 2G-plus-Bedingungen wieder öffnen. Auch überregionale Großveranstaltungen sollen für Geimpfte und Genesene mit Boosterimpfung oder Test wieder möglich sein. Die Auslastungsgrenze soll bei 40 Prozent liegen, jedoch bei einer maximalen Personenzahl von 4.000 Zuschauer:innen.

Ab dem 20. März 2022 "entfallen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen" – wie etwa auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen, schreibt die Zeit. Niedrigschwellige Schutzmaßnahmen sollen aber weiterhin erhalten bleiben. Darunter fällt unter anderem die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Bussen und Bahnen.

9. Februar 2022

Mit einer Überlastung der Krankenhäuser wird aktuell nicht mehr gerechnet

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die Lage in deutschen Krankenhäusern derzeit halbwegs entspannt – mit einer erneuten Überlastung rechnet sie aktuell nicht. Gegenüber "Bild" sagte DKG-Chef Gerald Gaß, dass vor allem die Corona-Maßnahmen ausschlaggebend für diese positive Entwicklung seien. Diese hätten "deutlich dazu beigetragen, dass die befürchtete Welle weniger hoch war als befürchtet."

Gleichzeitig sei es jedoch wichtig, dass die Maßnahmen weiterhin beibehalten werden, solange der Höhepunkt der Omikron-Welle noch nicht erreicht ist. Dieser wird von Expert:innen in ein bis zwei Wochen erwartet. Daher spricht sich auch Gesundheitsminister Karl Lauterbauch (SPD) dafür aus, noch keine Lockerungen vorzunehmen. Denn dann könne es pro Tag mehrere Hundert Tote geben, so der Politiker.

Während Deutschland noch abwartet, feiern die Nachbarländer erneut einen "Freedom Day". Erst fielen in Dänemark die Maßnahmen, jetzt wagt Schweden den Corona-Exit – und das mit einer niedrigeren Impfquote als Deutschland. Finnland will sich ebenfalls im Laufe des Februars von den Corona-Regeln verabschieden.

Schweden hatte während der Pandemie vergleichsweise lockere Maßnahmen ergriffen. Die aktuelle Entscheidung fußt auf ähnlichen Hintergründen wie in Dänemark: Die Infektionsrate steige zwar an, die Belastungen in den Krankenhäusern gehe aber zurück. Auch in Deutschland werden immer mehr Stimmen laut, die sich aus denselben Gründen für eine schnelle Öffnung aussprechen. Im Einzelhandel gibt es mittlerweile schon deutliche Erleichterungen, die meisten Bundesländer verzichten auf die 2G-Regel beim Einkaufen oder haben dies zumindest in Planung.

7. Februar 2022

Stiko empfiehlt die vierte Corona-Impfung für bestimmte Personengruppen

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich für einen Extrabooster für bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgesprochen. Empfohlen wird die vierte Spritze für Menschen ab 70 Jahren, in Pflegeeinrichtungen, mit Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen. Ein Beschlussentwurf sei zur Abstimmung an Fachkreise und Bundesländer gegangen, Änderungen seien noch möglich. Daher handelt es sich noch nicht um die finale Stiko-Empfehlung.

Bei gesundheitlich gefährdeten Menschen solle die vierte Impfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sollen die zweite Boosterimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Begründung des Gremiums fußt auf aktuellen Daten, die zeigen, dass bereits binnen weniger Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung ein schwindender Infektionsschutz gegen Omikron zu beobachten ist. Dies sei besonders für Menschen ab 70 und Personen mit Immunschwäche ein Risiko.

Menschen, die nach der ersten Boosterimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht hätten, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen. Das Gremium weist darauf hin, "dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit einer zweiten Auffrischungsimpfung noch limitiert ist". Daher wird es zunächst keine grundsätzliche Empfehlung für eine vierte Impfung geben.

3. Februar 2022

Stiko empfiehlt den Novavax-Impfstoff für Menschen über 18 Jahre

Die Ständige Impfkommission (Stiko) spricht sich für den Einsatz des Corona-Impfstoffs Novavax für Menschen ab 18 Jahren aus. Der Proteinimpfstoff solle zur Grundimmunisierung mit zwei Dosen im Abstand von mindestens drei Wochen eingesetzt werden, teilte das Expertengremium laut "die Zeit" jetzt mit. Änderungen an dem Beschluss seien noch möglich. Der Entwurf sei nun zur Abstimmung an Fachkreise und Bundesländer gegangen, so die Stiko nach Informationen der "Tagesschau".

Novavax wurde am 20. Dezember 2021 von der Europäischen Arzneimittelbehörde zugelassen. Dabei handelt es sich um einen Impfstoff auf Protein-Basis und funktioniert anders als die bisher bekannten mRNA- und Vektor-Impfstoffe. Deutschland wird bis zum 20. März 2022 voraussichtlich 3,8 Millionen Impfdosen des US-Biotechunternehmens erhalten.

Protein-Impfstoffe enthalten bereits winzige Nanopartikel des Erregers, gegen den die Impfung schützen soll, daher wird auch häufig die Bezeichnung "Totimpfstoff" verwendet. Bei Novavax wurde jedoch nur mit synthetischen Proteinen gearbeitet. Beim Corona-Impfstoff Novavax ist dies ebenfalls das Spike-Protein – dieses wird auch bei den anderen Impfstoffen verwendet, nur anders transportiert. Bei Novavax wird der Körper mit Kopien des Spike-Proteins geimpft, anstatt sie selbst nachzubilden. Das Immunsystem reagiert bei Protein-Impfstoffen deutlich abgeschwächter als bei mRNA- oder Vektor-Impfstoffen.

Bei Biontech/Pfizer und Co. werden durch die Impfung genetische Informationen mit dem Bauplan des Spike-Proteins transportiert. Diese bilden sich dann selbst an der Einstichstelle, worauf das Immunsystem reagiert. Es behält das Protein im Gedächtnis und ist für die Abwehr vorbereitet.

Unklar ist derzeit noch, wie lange der Schutz des Novavax-Impfstoffs anhält und wie gut er gegen die Variante Omikron wirkt. Im Dezember meldete das Unternehmen dazu, dass sich nach zwei Impfdosen Immunantworten gegen Omikron und andere Varianten gezeigt hätten. Nach einer Booster-Impfung seien die Antikörper-Werte deutlich gestiegen, insbesondere gegen Omikron.

2. Februar 2022

Facebook muss Renate Künast Auskunft über Hetzer:innen im Netz geben

Die Grünenpolitikerin Renate Künast hat im Kampf gegen Hassbotschaften im Internet vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Erfolg gegen Facebook errungen. Das Gericht entschied jetzt, dass der Tech-Konzern die Daten der Nutzer:innen herausgeben muss, die Künast beleidigt haben. Damit hoben die Richter:innen die Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf, so "Die Zeit". Das Berliner Urteil verletze Künast in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, so das Gericht.

Künast wehrt sich seit Jahren gegen Hass und Hetze im Netz und setzte bereits in früheren Verfahren durch, dass diffamierende Inhalte gelöscht werden. Auf Twitter schreibt sie von einem guten Tag für die Demokratie und "Rechtsgeschichte im digitalen Zeitalter".

Im aktuellen Verfahren ging es um 22 Kommentare. Zwölf wurden von der Berliner Kammer als strafbare Beleidigung eingestuft, in den anderen Fällen wurde das Auskunftsrecht verweigert. Nach Angaben der Verfassungsrichter:innen beruhe die Entscheidung auf einem Fehlverständnis und falschem Maßstab.

Hintergrund des Gerichtsverfahrens waren Unbekannte, die Renate Künast unter anderem als "Stück Scheisse" bezeichnet hatten – was noch eine der harmloseren Beleidigungen war, viele der Kommentare gingen in eine sexistische Richtung. Für Aufsehen hatte der Fall zunächst gesorgt, weil das Landgericht zu Beginn entschied, dass Künast diese Beleidigungen als Politikerin hinnehmen müsse, sie stehe immerhin in der Öffentlichkeit. Nach einem Aufschrei in der Bevölkerung hatten die Richter:innen sich korrigiert.

Seit dem 1. Februar 2022 sollte eigentlich eine wichtige Bestimmung zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) greifen. Aus einer Erklärung eines Sprechers des Bundesjustizministeriums geht jedoch hervor, dass die Unternehmen Google und Meta Rechtsschutz vor dem Kölner Verwaltungsgericht gesucht hätten. Was wiederum bedeutet, dass die neuen Bestimmungen noch nicht greifen könnten.

In der vergangenen Woche hatte bereits TikTok Klage eingereicht, Twitter würde möglicherweise ebenfalls folgen. Bei der neuen Bestimmung geht es darum, das kriminelle Taten und Hassrede von den Plattformen an das BKA weitergeleitet werden sollen, so soll möglichst effizient und schnell eingegriffen werden können.

Ab Ostern könnte sich die Pandemielage entspannen

Ab Ostern könnte sich die Pandemielage entspannen – das ist allerdings noch gut eineinhalb Monate hin, Ostern ist in diesem Jahr am Wochenende um den 17. April. Im Podcast "Coronavirus-Update" von NDR Info sagte der Virologe Christian Drosten: "Wir haben eindeutig den Befund, dass die Übertragungen im Moment aus dem Schulbetrieb gespeist werden. Da werden spätestens die Osterferien den Riegel vorschieben."

Hinzu komme, dass es nach Ostern wärmer sein wird und damit viele Treffen nicht mehr unbedingt in geschlossenen Räumen stattfinden werden. Die Inzidenz werde dann wahrscheinlich nicht mehr so an Fahrt aufnehmen, so Drosten.

Drosten verwies jedoch erneut darauf, dass der Subtyp BA.2 der Omikron-Virusvariante eine noch höhere Übertragbarkeit haben könnte als der derzeit vorherrschende Subtyp BA.1. In Deutschland ist der Anteil von BA.2 nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) mit 2,3 Prozent "nach wie vor sehr gering". Das RKI schreibt in seinem Wochenbericht zu dem Subtyp: "International wird beobachtet, dass sich BA.2 stärker ausbreitet als BA.1."

1. Februar 2022

EU-Impfnachweis ohne Booster nur noch neun Monate gültig

Ab heute, den 1. Februar 2022, sind Reisen ohne Auffrischungsimpfungen in der EU schwieriger. Ohne eine Boosterimpfung sind die EU-Impfnachweise jetzt nur noch rund neun Monate, also 270 Tage gültig. Ohne einen zusätzlichen Schutz werden Reisende bei Grenzübertritt wie Ungeimpfte behandelt. Das bedeutet: Bei Reisen in der EU wird meist ein aktueller negativer Test benötigt oder es fällt sogar eine Quarantäne an.

Der EU Impfnachweis, der in der Regel als QR-Code in einer App auf dem Smartphone dargestellt wird, wird trotz unterschiedlicher Apps in den unterschiedlichen Ländern überall in der EU anerkannt. Diese Codes erleichtern Nachweise über Impfungen, Tests und kürzlich überstandene Infektionen.

Die Gültigkeit bei Einreise hat jedoch nichts mit den vor Ort herrschenden Regeln zu tun. Welche Nachweise beispielsweise für einen Restaurantbesuch benötigt werden, muss im Einzelnen je nach Land nachgeschaut werden. In Deutschland gibt es derzeit beispielsweise keine Regelung, die die Anerkennungsdauer von Impfnachweisen begrenzt. Menschen mit einer Boosterimpfung werden aber unter Umständen von der Testpflicht befreit.

Die EU-Staaten sind jetzt aufgefordert, ihre nationalen Regelungen anzupassen. Zwar drohen keine Strafen bei Nichteinhaltung, die EU-Absprachen haben allerdings eine politische Bedeutung. So fachten sie zuletzt die Debatte um die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus in Deutschland an. Denn: Auf EU-Ebene wird der Genesenenstatus 180 Tage anerkannt, in Deutschland wurde er auf 90 Tage verkürzt.

Noch mehr News?

Das waren die News im Januar.

Verwendete Quellen: zeit.de, Podcast "Coronavirus Update", deutsche-handwerks-zeitung.de, br.de, tagesschau.de, spiegel.de, rki.de, rnd.de, rtl.de

slr Brigitte

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