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Corona aktuell Welche Geschäfte haben jetzt geöffnet?

Corona aktuell: Blumengeschäft
© Iryna Inshyna / Shutterstock
Seit dieser Woche gelten neue Corona-Maßnahmen. Laut Beschluss der Bund-Länder-Konferenz dürfen die ersten Geschäfte wieder öffnen. Welche Läden gehören dazu? Wir geben den Überblick.

Um eine langfristige Perspektive in der Corona-Krise zu schaffen, haben sich Bund und Länder vergangene Woche auf einen Öffnungsplan geeinigt. In mehreren Schritten sollen der Bevölkerung Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Aussicht gestellt werden. Obwohl sich die Neuinfektionen in Deutschland weiterhin auf einem recht hohen Niveau befinden, sind die ersten Beschlüsse bereits in Kraft getreten – seit Montag, den 08. März, dürfen wieder mehr Geschäfte öffnen. 

Als Öffnungsvorreiter galten Anfang März die Friseur*innen, nun sollen weitere Dienstleistungs- und Einzelhandelsgeschäfte folgen. Wer fällt darunter? Und wo darfst du unter welchen Corona-Regeln jetzt wieder einkaufen? Wir geben den Überblick.

Erste Corona-Lockerungen: Was hat seit dem 8. März wieder geöffnet?

Laut Mitteilung der Bundesregierung dürfen ab dm 8. März laut Bund-Länder-Beschluss folgende Läden wieder öffnen:

  • Blumengeschäfte
  • Gartenhandel
  • Buchhandlungen

Diese drei Geschäftsarten werden ab sofort dem täglichen Bedarf zugeordnet und dürfen daher geöffnet haben. Allerdings müssen auch hier Hygieneregeln und spezielle Corona-Maßnahmen gelten. So dürfen bei 800 Quadratmetern Ladenfläche beispielsweise nur ein*e Kund*in pro 10 Quadratmeter Eintritt erhalten. Die Anzahl ist also nach wie vor begrenzt.

Zusätzlich dürfen bestimmte andere Bereiche wieder öffnen. Darunter fallen:

  • Körpernahe Dienstleistungsbetriebe
  • Fahrschulen
  • Flugschulen

Auch hier gelten Hygienekonzepte.

Wieso haben woanders noch mehr Läden offen?

Wie gewohnt bieten die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz lediglich den Rahmen für die Corona-Verordnung. Die Details sind Ländersache, sprich, jedes Bundesland muss selbst entscheiden, in wie weit was geöffnet werden darf. Diese Entscheidung hängt wiederum vom Infektionsgeschehen vor Ort ab. 

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sind ab dem 8. März zusätzlich folgende Öffnungen erlaubt:

  • Click & Meet - Shopping im Einzelhandel mit Terminbuchung
  • Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung und Dokumentation
  • Individualsport draußen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (oder maximal 20 Kinder)

Bei einer Inzidenz von unter 50 sind folgende Dinge wieder erlaubt:

  • Öffnung des Einzelhandels mit begrenzter Kundenanzahl
  • Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten
  • kontaktfreier Außensport mit maximal zehn Personen

Ob dein Bundesland darunter fällt, kannst du auf der entsprechenden Landeswebsite erfahren.

Was hat sich noch ab dem 8.März getan?

Die Kontaktbeschränkungen wurden laut Bund-Länder-Beschluss gelockert. Seit dieser Woche dürfen sich wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht.

verwendete Quellen: Bundesregierung.de, ZDF

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