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Wie bitte? Abtreibungen sind laut AKK "kein Bagatelldelikt"

Wie bitte? Abtreibungen sind laut AKK "kein Bagatelldelikt"
© Michele Tantussi / Getty Images
Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer sagte bei einem CDU-Symposium, dass ein Schwangerschaftsabbruch niemals ein "Bagetelldelikt" sein könne. Wie kommt sie darauf?

Schwangerschaftsabbruch als "Bagatelle" – wirklich?

Wo ist die Schwangere, die eine Abtreibung als "Bagatelle" erlebt? Wo die Frau, für die ein Schwangerschaftsabbruch eine "Kleinigkeit" ist, wie AKK unterstellt, wenn sie sagt, dass ein Abbruch "nie ein Bagatelldelikt" sein kann? Und begeht eine Frau, die abtreibt, wirklich ein Delikt, ergo eine Straftat?

CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer sagte laut ZDF, ein Schwangerschaftsabbruch könne "nie ein Bagatelldelikt, eine Bagatellentscheidung" sein. Denn jeder einzelne Mensch sei "nach dem Abbild Gottes geschaffen", ließ sie bei einem CDU-Symposium in Villingen-Schwenningen verlauten.

Die implizierte Unterstellung ist in konservativen Kreisen immer dieselbe: Frauen nehmen es leichtfertig in Kauf, schwanger zu werden, und treiben dann halt ab, wenn sie merken, dass sie doch kein Kind wollen (ist ja auch nur eine "Bagatelle").

Die Aussagen unserer Verteidigungsministerin sind ähnlich hanebüchen wie Jens Spahns Unterstellung, dass Frauen "die Pille danach" wie "Smarties" einwerfen würden, sobald es sie rezeptfrei gäbe: "Die Pille danach ist kein Smartie", hatte der CDU-Politiker die Frauen belehrt und gefordert: "Ihre Abgabe muss verschreibungspflichtig bleiben." 2015 wurde sie dennoch rezeptfrei.

Ist eine Abtreibung ein Delikt?

Bleibt noch die Frage nach dem von AKK erwähnten "Delikt", der "Straftat." Schwangerschaftsabbrüche werden immer dann als Straftat bewertet, wenn Personen einen Abbruch gegen den Willen der Schwangeren durchführen. Und das ist auch gut so!

§218a regelt dann die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs. Sie ist gegeben, wenn die Frau den Abbruch verlangt, sie sich drei Tage vor dem Eingriff beraten lässt, ihn eine Ärzt*in vornimmt und der Embryo nicht älter als zwölf Wochen ist. Außerdem "ist der Tatbestand nicht verwirklicht", so der Gesetzestext, wenn das Leben der Frau durch die Schwangerschaft bedroht ist oder das Kind bei einer Vergewaltigung gezeugt wurde.

Ob eine Abtreibung unter diesen Bedingungen rechtswidrig ist oder nicht, ist nicht geklärt. Strafbar ist sie jedenfalls nicht.

Oder doch alles nur eine "Modeerscheinung"?

AKK ist auch für die Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen. Bei der Debatte um §219a, der "Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" unter Strafe stellt, tat sie das Thema auf Twitter als "Mode" ab, die "nicht jeder mitmachen" müsse.

"Mode", "Bagatelle", "Smarties": Allein das Vokabular, das führende CDU-Politiker*innen im Zusammenhang mit einem ernsten Thema wie dem Schwangerschaftsabbruch verwenden, zeigt, dass sie Frauen nicht für mündig halten, informierte, erwachsene Entscheidungen zu treffen. Und es macht deutlich, dass sie keine Vorstellung davon haben, wie eine Schwangere sich fühlt, die eine derart schwierige, intime und weitreichende Entscheidung treffen muss.

sar

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