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Paragraf 219a: Ein Appell für die Abtreibung des Abtreibungsparagrafen!

Paragraf 219a: Richter mit Richterhammer
© everything possible / Shutterstock
Der Abtreibungsparagraf §219a sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Trotzdem will die Mehrheit der Politiker an ihm festhalten – ein Arschtritt für die Selbstbestimmung der Frau. Ein Kommentar von Katrin A. Otrzonsek

"Wer öffentlich (...) Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind (...) anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." §219a, Strafgesetzbuch (StGB)

Dieser Paragraf sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Vor gut einem Jahr wurde die Ärztin Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Der Grund: Auf ihrer Homepage mache sie "Werbung" für Abtreibungen – was laut §219a StGB in Deutschland verboten ist.

SPD kneift, CDU fürchtet Weißmännerverlust

Die Grünen, die Linken, die FDP sind für eine Abschaffung des kontroversen Paragrafen. Die SPD wollte daraufhin sogar einen Antrag für die Abschaffung des Gesetzes stellen, kniff allerdings in letzter Minute – um des Friedens willen mit der CDU/CSU. Die wollen an §219a brav festhalten, um die konservativen (weißen, männlichen) Wähler nicht zu verprellen.

Der Kompromiss der Politiker lautet nun: Der Paragraf bleibt bestehen, allerdings wird es eine Ergänzung geben, die bedingte Informationen unter bestimmten Umständen zulässt. Doch was bedeuten solche verkappten Ausnahmeregelungen für die Frauenrechte? Welches Zeichen sendet diese falsche Übervorsicht in die Welt hinaus?

§219a ist ein Anschlag auf die Würde der Frauen

Paragraf 219a ist nicht nur eine Zensur und ein Anschlag auf die Meinungs- und Informationsfreiheit (auch die gesetzlich festgeschrieben in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG): "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."). Das Verbot für Ärzte, über Abtreibungen zu informieren, ist ein Anschlag auf die Würde aller Frauen.

Wer den Paragrafen 219a StGB befürwortet, scheint ein weiteres Gesetz aus den Augen verloren zu haben: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Art.1, GG) Wird die Würde der Frauen untergraben, wenn sie per Gesetz bevormundet werden? Wenn ihnen das Recht, über ihren eigenen Körper zu bestimmen, genommen wird?

Paragraf 219a beschneidet die Entscheidungsfreiheit aller Frauen

Im Kern der 219a-Diskussion geht es keineswegs nur um Werbung oder Information. Dieser Paragraf beschneidet radikal die Entscheidungsfreiheit von Frauen. Er limitiert die Selbstbestimmung der Frau über ihren eigenen Körper. Wer nicht weiß, wer und wie Abtreibungen vonstatten gehen, wird in eine bestimmte Richtung gedrängt, nämlich die Richtung, das Kind auszutragen – unter welch widrigen Umständen auch immer.

Es geht um Frauen, die minderjährig schwanger werden – ungeplant, weil das Kondom geplatzt ist, weil sie vielleicht für einen Moment der Lust unachtsam waren. Es geht um Frauen, die vergewaltigt wurden, die zu ungeschütztem Verkehr gezwungen wurden. Und es geht um Frauen, die sich selbst gut genug kennen, um zu wissen, dass sie vielleicht niemals Mutter werden wollen – oder zumindest nicht in dem Moment, in dem sie ungewollt schwanger werden, aus welchen Gründen auch immer.

Verhöhnt, verspottet, gedemütigt

Sie alle werden von dem Paragrafen 219a verhöhnt, verspottet, gedemütigt. Ihnen wird die Wahlfreiheit genommen, die Selbstbestimmung über den Verlauf ihrer Zukunft. Ein Kind bleibt für den Rest seines Lebens das Kind der Mutter. Es benötigt ihre Liebe, ihre Aufmerksamkeit, ihre Zeit, ihr Geld. Eine Frau kann die Folgen, die ein Kind auf ihr Leben hat, am besten stemmen, wenn es ein Wunschkind ist. Wenn sie sich bewusst für das Kind entscheidet – und nicht, wenn der Gesetzgeber ihr vorschreibt, wann sie es zu gebären hat. Diese Entscheidungsfreiheit vernichtet der Paragraf 219a gnadenlos.

Es ist eine Schande, dass dieses Gesetz noch im Jahr 2018 seine Gültigkeit hat. Es ist eine Bloßstellung emanzipierter Frauen, die über ihren eigenen Körper bestimmen wollen – etwas, was nebenbei erwähnt, jedem Mann gewährt wird.

Paragraf 219a bringt Deutschland in Verruf

Mit solchen veralteten Gesetzen – Paragraf 219a basiert auf einem von Nazis erstellten Gesetz im Jahr 1933 – gerät der deutsche Justizapparat in Verruf. Wenn nicht einmal die Richter hinter ihren Urteilen stehen (der Richter, der Dr. Kristina Hänel verurteilte, ermutigte sie, weiter zu kämpfen mit den Worten: "Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz"), ihre Urteile nicht nach ihrem bestem Wissen und Gewissen richten, stattdessen starren vorgegebenen Gesetzen folgen, die die Hälfte der Bevölkerung benachteiligen, läuft etwas gehörig schief im deutschen Staat.

Der Staat untergräbt mit dermaßen herabwürdigenden Gesetzen jegliche Autorität weiblicher Bürger. Er übernimmt ungefragt die Bevormundung aller Frauen über ihre Gebärmutter und somit über ihre Lebensgestaltung. Wird der Paragraf 219a nicht abgeschafft, zeigt die Regierungkoalition nicht etwa Stärke und festigt die CDU auch nicht ihre konservative Wählerschaft. Stattdessen wird es als Zugeständnis der Schwäche in die politische Geschichte eingehen. Eine traurige Wahrheit, dass sich sogar eine BundeskanzlerIN dem deutschen Patriarchat beugt.

Stehen Sie für uns Frauen ein, Frau Merkel

Mein Appell an die Bundesregierung: Um den Respekt Ihrer Bürger wiederzugewinnen, sollten Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, den Schritt in die Zukunft wagen, statt an verbrauchten Gesetzen festzuhalten.

Du, liebe Angela, bist auch eine Frau. Eine von uns. Steh für uns Frauen ein, für unsere Rechte – und lege den Grundstein für ein Deutschland, dass dem Patriarchat den Kampf ansagt.

Frauen machen 50 Prozent der Wählerschaft aus – das ist seit 100 Jahren so und so wird es auch bleiben. Weiße, konservative Männer hingegen, sind vom Aussterben bedroht. Für welche Wählerschaft entscheiden Sie sich, Frau Dr. Angela Merkel?

Videotipp: Junger Politiker zeigt Abtreibung auf YouTube

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