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Kind krank: Habe ich Anspruch auf Freistellung?

Kind krank: Mutter pflegt krankes Kleinkind
© Kaspars Grinvalds / Shutterstock
Kinder stecken sich schnell mal mit einer Krankheit an. Was tun, wenn man zur Arbeit muss? Was dir zusteht, wenn dein Kind krank wird, erfährst du hier.

Kind krank: Anspruch auf Freistellung pro Elternteil im Jahr

  • Jeweils 10 Tage pro Kind (bis 12 Jahre)
  • Maximal 25 Tage bei mehr als zwei Kindern
  • 20 Tage für Alleinerziehende

Kind krank: Einführung

Dieses Szenario kennen fast alle Mütter: Du bist bei der Arbeit und bekommst einen Anruf von der Kita oder der Schule, dass dein Kind krank geworden ist und jemand zum Abholen vorbeikommen soll. Doch du steckst gerade in einem wichtigen Projekt und dein Chef braucht dich vor Ort. Was tun?

In diesem Artikel erklären wir dir deine Rechte als Arbeitnehmerin und die damit einhergehenden Pflichten für den Arbeitgeber.

Kind krank: SGB oder BGB?

Grundsätzlich ist die Freistellung von Eltern während bzw. von der Arbeit im Falle eines kranken Kindes gesetzlich geregelt. Das Problem: Es gibt sogar zwei Gesetze, die sich mit dem Thema befassen und sich unterschiedlich präzise ausdrücken und miteinander kombiniert werden.

  • SGB V: Zum einen gibt es den recht konkreten Paragraphen 45 des Sozialgesetzbuches (SGB V). Dieser befasst sich mit der Zahlung von Kinderkrankengeld bei Kindern unter 12 Jahren. Ausnahmen gibt es für Eltern mit behinderten oder besonderer Pflege bedürftigen Kindern. Das Gesetz sieht eine Freistellung und damit für jedes Kind einen Anspruch von jeweils zehn Tagen pro Jahr und Elternteil vor. Unter diese Regelung fällt nicht nur das leibliche Kind, sondern auch Adoptiv- oder Stiefkinder. Alleinerziehende müssen vom Arbeitgeber 20 Tage Freistellung gewährt bekommen, Eltern mit mehr als zwei Kindern haben einen maximalen Anspruch von 25 Tagen.
  • BGB: Während sich das SGB V um den Anspruch auf Freistellung kümmert, befasst sich § 616 BGB mit der Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Laut BGB hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die fehlenden Arbeitstage zu vergüten, wenn der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus einem wichtigen persönlichen Grund fehlt. Die Betreuung eines kranken Kindes fällt in diesen Bereich. Insgesamt ist die Formulierung aber vage, da nicht geregelt ist, welcher Zeitraum als nicht erheblich angesehen wird. Demzufolge kommt oft eine Verknüpfung mit dem § 45 SGB V in Betracht.

Kind krank: Klauseln im Arbeitsvertrag?

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, im Tarif- oder Arbeitsvertrag eigene Bestimmungen für die Freistellung zwecks Betreuung kranker Kinder festzusetzen. So kann festgelegt werden, wie viele Arbeitstage maximal eine Weiterzahlung des Gehalts gewährleistet wird oder ob die Zahlung gemäß § 616 BGB gänzlich ausgeschlossen wird.

Kind krank: Gibt es Kinderkrankengeld für Eltern?

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, hast du gemäß § 45 SGB VAnspruch auf Kinderkrankengeld von der Krankenkasse, und zwar pro Kind bis 12 Jahren für bis zu zehn Tage im Jahr. Natürlich kommt die Zahlung von Kinderkrankengeld nur zum Tragen, wenn der Arbeitgeber die Vergütung nicht weiterhin bezahlt.

Kind krank: Brauchen die Eltern ein Attest?

Wie auch bei der eigenen Erkrankung hast du bei einer Freistellung aufgrund eines kranken Kindes ebenfalls die Verpflichtung, dem Arbeitgeber unverzüglich die Abwesenheit und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Ein Attest kannst du zur Sicherheit vorlegen, eine Pflicht besteht jedoch nur, wenn der Arbeitgeber das ausdrücklich verlangt.

Du fragst dich: Wie finde ich den richtigen Job? Wir zeigen dir, wo sich bestbezahlte Berufe verstecken und wie du eine Gehaltsverhandlung angehst.

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