Anzeige

Langzeitkrank: Unterstützung beantragen und vorsorgen

Langzeitkrank: Unterstützung beantragen und vorsorgen: Frau macht sich Notizen
© Africa Studio / Shutterstock
Niemand rechnet damit – aber eine schwere Erkrankung kann uns von jetzt auf gleich aus dem Berufsleben werfen. Wie du klug vorsorgen kannst und welche Unterstützung dir zusteht.

Dass sie Brustkrebs hatte, erfuhr Carolin Weigel, als sie gerade in Elternzeit war. Weigel, die eigentlich anders heißt, hatte sich darauf gefreut, nach der Babypause wieder als Erzieherin im Kindergarten zu arbeiten. "Aber die Krankheit stellte alles auf den Kopf", sagt sie. Monatelang bestimmten Chemo- und Antikörpertherapie, Bestrahlungen und Operationen den Alltag der damals 33-Jährigen. Eineinhalb Jahre vergingen, bis sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren konnte – auf eine stark reduzierte 30-Prozent-Stelle. Doch der Krebs kam wieder. Derzeit kann Weigel gar nicht arbeiten.

Bei Claudia Halter war es eine schwere Depression, die sie aus dem Berufsleben katapultierte. Die promovierte Chemikerin arbeitete im technischen Außendienst einer Firma für Wissenschaftsbedarf, als sie 2016 zusammenbrach. Zehn Wochen verbrachte sie in einer psychiatrischen Klinik. Es folgten ein Jobwechsel und der Verlust des neuen Arbeitsplatzes. Erst ein Jahr später fand sie eine neue Anstellung. "Echte Existenzangst" habe sie in dieser Zeit gehabt, sagt Halter, heute 40. Denn auf die zig Bewerbungen, die sie schrieb, bekam sie nicht eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Der Kampf um die berufliche und finanzielle Zukunft

"Krankheit kommt im Lebensplan der meisten Menschen nicht vor", sagt Jürgen Walther, Leiter des Sozialdienstes am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) in Heidelberg. Dabei scheidet jede*r Vierte wegen Krankheit frühzeitig aus dem Berufsleben aus. Vor allem psychische Erkrankungen, Krebs und Erkrankungen des Bewegungsapparats sorgen für lange Jobpausen oder gar den vorzeitigen Renteneintritt. Nach der Diagnose kämpfen deshalb viele Patient*innen nicht nur um ihre Gesundheit, sondern auch um ihre berufliche und finanzielle Zukunft. Krankheit ist einer der häufigsten Gründe für Überschuldung.

Vor allem Selbstständige, sagt Walther, treffe es oft hart. "Denn wenn der Laden nicht richtig läuft, ist das Erste, was sie einsparen, häufig die Versicherung." Als Sozialarbeiter sehe er täglich "die Dramatik des Einzelfalls". Das könne die freie Kulturmanagerin ebenso sein wie die Physiotherapeutin mit eigener Praxis. Die Ausgaben für Büro- oder Behandlungsräume laufen weiter, doch die Einnahmen brechen weg. Um sich nicht völlig zu verschulden, arbeiten viele dann auch während der Therapien. Sich nur um ihre Gesundheit zu kümmern, können sie sich schlicht nicht leisten. Wer sich in ohnehin schwierigen Zeiten nicht auch noch existenzielle Geldsorgen machen will, sollte also die Rechtslage kennen und sich ausreichend absichern.

Die wichtigsten finanziellen Hilfen

Lohnfortzahlung

Ob Grippe oder Depression – in den ersten sechs Wochen einer Krankheit erhält man sein Gehalt vom Arbeitgeber, wenn man bei diesem seit mindestens vier Wochen beschäftigt ist. Das gilt auch für Teilzeitkräfte, Student*innen und Mini-Jobber*innen auf 450-Euro-Basis. Als Arbeitnehmerin hast du dabei eine Anzeige- und eine Nachweispflicht: Du musst den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Erkrankung informieren und angeben, wie lange du vermutlich ausfallen wirst. Wer länger als drei Tage krank ist, muss spätestens am vierten Fehltag ein ärztliches Attest abgeben. Auch die Krankenkasse musst du über die Arbeitsunfähigkeit informieren, und zwar innerhalb einer Woche. Sonst bekommst du später womöglich kein Krankengeld. Häufig übernimmt das der Arzt. Dies solltest du klären und dein Attest andernfalls selbst einreichen. Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, also auch keinen Anspruch auf dessen Lohnfortzahlung. Sie können sich stattdessen mit einer Kranken- beziehungsweise Krankentagegeldversichung absichern.

Krankengeld und Krankentagegeld

Nach dem Ende der Lohnfortzahlungsphase erhalten gesetzlich Versicherte in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Auch Versicherte, die gerade einen neuen Job begonnen haben und daher keinen Anspruch auf die Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers haben, können Krankengeld bekommen. Es steht Versicherten binnen drei Jahren für maximal 78 Wochen wegen derselben Erkrankung zu. Atteste müssen lückenlos aneinander anschließen. Fristen zu verpassen, kann böse Folgen haben: Als die an einer Depression erkrankte Claudia Halter eine Krankschreibung zu spät abgab, rutschte sie vom Kranken- ins Arbeitslosengeld, erzählt sie. "Hartz IV winkte am Horizont, ich fürchtete, in einem Aushilfsjob zu landen."

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttogehalt, maximal 90 Prozent des Nettobetrages. Davon gehen noch Beiträge für die Sozialversicherung ab, sodass in der Regel rund 70 Prozent des Nettoeinkommens bleiben. So können – je nach Einkommen – empfindliche finanzielle Lücken entstehen. Wer von 70 Prozent seines Gehalts die laufenden Kosten nicht decken kann oder sichergehen will, den Lebensstandard halten zu können, sollte über eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung nachdenken.

Für Selbstständige, egal ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert, können Kranken- und Krankentagegeld eine sinnvolle Möglichkeit sein, sich vor einem totalen Verdienstausfall zu schützen. Gesetzlich Versicherte können dazu eine sogenannte Wahlerklärung bei ihrer Krankenkasse abgeben und erklären, dass sie Anspruch auf Krankengeld haben möchten. Sie zahlen dann etwas höhere Beiträge und erhalten ihr Krankengeld, so wie Arbeitnehmer*innen, ab der siebten Woche der Krankheit. Wem das nicht reicht, der kann sich mit einem Wahltarif bei seiner Krankenkasse zusätzlich absichern. Je nach Vereinbarung wird dann oft schon nach wenigen Tagen Krankengeld ausgezahlt. Alternativ kannst du eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese Möglichkeit haben auch Privatversicherte, Krankengeld dagegen steht ihnen nicht zu.

Berufsunfähigkeitsrente

"Eine der wichtigsten Versicherungen, die man im Leben haben kann", nennt Experte Jürgen Walther die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Denn eine schwere Krankheit wie Krebs kann auch bedeuten, dass man in seinem Beruf dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Die BU zahlt eine monatliche Rente, sobald man seinen Job nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben kann. Sie ist jedoch nicht nur eine wichtige, sondern auch eine vergleichsweise komplizierte und teure Versicherung. Im Zweifelsfall lohnt es sich, für die Auswahl und den Abschluss die Hilfe eines unabhängigen Beraters in Anspruch zu nehmen. Generell gilt: Wer später einsteigt, zahlt höhere Beiträge. Experten empfehlen deshalb, eine BU schon vor Studien- oder Ausbildungsbeginn abzuschließen.

Die BU-Rente wird nicht auf Krankengeld und Arbeitslosengeld I angerechnet, also zusätzlich ausgezahlt. Vom Arbeitslosengeld II hingegen wird die BU-Rente abgezogen. Eine "Mini-BU" mit einer Auszahlung von wenigen Hundert Euro im Monat abzuschließen, macht also keinen Sinn.

Erwerbsminderungsrente

Läuft das Krankengeld aus, gibt es drei Möglichkeiten, wie es weitergehen kann: Man steigt wieder in den Job ein, bezieht Arbeitslosengeld oder bekommt Erwerbsminderungsrente. Eine Studie der Hamburger Fern-Hochschule zu Krebs und Armut zeigt, dass drei Jahre nach der Erstdiagnose nur noch gut zwei Drittel der zuvor Berufstätigen im Job waren, alle anderen waren arbeitslos oder bekamen Erwerbsminderungsrente. Für eine Erwerbsminderungsrente muss man bestimmte Versicherungszeiten erfüllen: nämlich mindestens fünf Jahre versichert sein und in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bezahlt haben. Für den Antrag wird geprüft, ob du in deinem oder einem anderen Beruf wieder arbeiten kannst. Befinden Arzt oder Ärztin, dass du nicht mindestens drei Stunden am Tag dazu in der Lage bist, bist du voll erwerbsgemindert, bei weniger als sechs Stunden teilweise erwerbsgemindert.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von den erworbenen Rentenansprüchen ab. Zurzeit liegt sie im Schnitt bei 772 Euro pro Monat. Zusätzlich kannst du in bestimmten Grenzen arbeiten und etwas dazuverdienen. Bei der teilweisen Erwerbsminderung wird diese Grenze individuell berechnet, bei der vollen liegt sie bei 6300 Euro im Jahr. Die Renten sind in der Regel befristet, und zwar auf höchstens drei Jahre. Danach wird neu geprüft, ob und in welchem Umfang du wieder arbeiten kannst. Das Thema Frührente ist nicht nur ein versicherungsrechtliches, sondern auch ein emotionales: Sich aus dem Berufsleben zu verabschieden, ist oft eine sehr schwere Entscheidung. Schließlich bedeutet ein Job auch Struktur und soziale Kontakte, vielen gibt er wertvollen Halt.

Umso erschreckender sind Geschichten wie die von Carolin Weigel. Drei Jahre nach ihrer Brustkrebsdiagnose wurden in ihrer Lunge Metastasen gefunden. Alle Behandlungen gingen von vorne los. Noch vor Ende der Therapien erhielt Weigel plötzlich von ihrer Krankenkasse die Aufforderung, eine Reha zu beantragen. Eine sehr nachdrückliche Aufforderung. Die Drohung: Würde Weigel den Antrag nicht in der gesetzten Frist von zehn Wochen stellen, werde ihr die Kasse das Krankengeld streichen. "Ich war fassungslos", erinnert sich Weigel. "Ich war doch noch in der Chemotherapie und hatte gar nicht den Kopf frei, mir schon über eine Reha Gedanken zu machen!"

Der Hintergrund des Schreibens ist folgender: Stellen Arzt oder Ärztin in der Reha fest, dass die Patientin nicht erwerbsfähig ist, wird der Reha- in einen Rentenantrag umgewandelt. Und kommt der durch, zahlt nicht mehr die Krankenkasse, sondern die Rentenversicherung. Die Krankenversicherung ist die teure Patientin los. Expert*innen berichten von zahlreichen solcher Fälle, die Sache hat System. "Viele Patienten erleben das Verfahren als emotional sehr belastend, weil man ihnen die Kontrolle über ihre Lebensplanung nimmt. Das ist eine ähnliche Erfahrung wie der Kontrollverlust nach der Diagnose", sagt Jürgen Walther und empfiehlt, sich sofort unabhängigen Rat einzuholen – bei den Sozialdiensten der Kliniken, bei ambulanten Beratungsstellen oder bei Sozial- oder Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas. Denn es sei möglich und in Einzelfällen sinnvoll, Widerspruch einzulegen.

Carolin Weigel stimmte dem Antrag letztlich schweren Herzens zu – aus gesundheitlichen Gründen und auf Rat ihrer Ärzte. Die Rente hat sie zunächst für zwei Jahre beantragt. Sie hofft, dass sie danach in den Beruf zurückkehren kann. Claudia Halter hingegen hat den Wiedereinstieg schon geschafft. Nach fast einem Jahr ohne Arbeit wurde ihr eine Stelle angeboten. Ihrem neuen Chef erzählte sie gleich zu Beginn von ihrer Depression. Sie wollte nicht, dass er es von jemand anderem erfährt. Denn Halter weiß nun: Sie muss ihre Krankheit künftig im Auge behalten, sie managen. Die Depression ist Teil ihres Lebens.

Hier findest du Unterstützung

Deutsche Krebshilfe
www.krebshilfe.de

Leben nach Krebs! e.V.
Interessenvertretung und Selbsthilfe für Krebsüberlebende im erwerbsfähigen Alter
www.leben-nach-krebs.de

Stiftung Deutsche Depressionshilfe
www.deutsche-depressionshilfe.de

ReTÖRN to work
Die Juristin und Coachin Uta-Maria Weißleder berät Menschen nach existenziellen gesundheitlichen Krisen bei der Rückkehr ins Arbeitsleben. www.utamaria-weissleder.de

Holt euch die BRIGITTE als Abo - mit vielen Vorteilen.Hier könnt ihr sie direkt bestellen.

BRIGITTE 02/2020

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel