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Finanzen in einer Beziehung: Das muss zum Anfang geklärt werden

Finanzen in einer Beziehung: Das muss zum Anfang geklärt werden: Frau wirft Geld in Sparschwein
© LightField Studios / Shutterstock
Hohe und niedrige Zinsen, Sorgerecht und ein Vertrag ohne Heirat: BRIGITTE-Finanzexpertin Helma Sick beantwortet Fragen aus ihrer Praxis.

Bekommt meine Tochter trotzdem Bafög?

Mein Mann und ich arbeiten in sozialen Berufen und verdienen nicht besonders. Aber meine Mutter hat auf den Namen unserer Tochter immer wieder Geld angelegt und da ist eine schöne Summe zusammengekommen. Unsere Tochter will nun studieren und dazu Bafög beantragen. Wie viel Erspartes darf Sie denn da haben?

Mit Bafög werden nur die Studierenden gefördert, die ihr Studium nicht ohne finanzielle Unterstützung absolvieren könnten. Deshalb darf das private Vermögen bei Alleinstehenden nicht mehr als 7500 Euro betragen. Übersteigt das Ersparte diese Summe, muss das, was darüber hinausgeht, erst aufgebraucht werden, bevor staatliche Hilfe in Anspruch genommen wird.

Warum sind die Zinsen in Wirklichkeit viel höher?

In den Zeitungen lese ich immer von Immobilienkrediten unter einem Prozent. Das ist sensationell, ich will deshalb eine Eigentumswohnung kaufen. Aber der Zinssatz, den mir der Bankberater nannte, liegt um einiges höher. Wie kann das sein?

Welchen Zinssatz eine Bank verlangt, hängt von mehreren Kriterien ab. Die Höhe des Eigenkapitals zählt, aber auch Ihre Bonität, das heißt, die Bank prüft, wie zahlungsfähig Sie sind. Die Bank will ja ihr Geld wiedersehen. Die Konditionen verschlechtern sich, je unsicherer der Bank die Kreditvergabe erscheint. So hat die Inhaberin eines kleinen Ladens, der mehr schlecht als recht läuft, schlechtere Chancen als eine Beamtin. Es sei denn, die Ladenbesitzerin hat gerade eine Erbschaft gemacht oder hat andere Sicherheiten.

Wie soll ich das juristisch regeln?

Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine sechsjährige Tochter. Der Vater zahlt nur den Mindestunterhalt und hat auch kaum eine Beziehung zu seiner Tochter. Sollte mir etwas zustoßen, will ich, dass meine Tochter zu meinen Eltern kommt, mit denen sie eine gute und enge Beziehung hat. Wie muss ich das regeln?

Unsere Juristin sagt: Entschieden werden solche Fälle immer vor dem Familiengericht. Es kann aber helfen, wenn Sie Ihren Willen schriftlich in Ihrem Testament festgehalten haben. Sie sollten also schreiben, dass Sie im Fall Ihres Todes wollen, dass die elterliche Sorge für Ihre Tochter an Ihre Eltern übertragen wird, da diese nach Ihnen die nächsten Bezugspersonen Ihres Kindes sind. Eine solche Verfügung ist nicht bindend, wird aber von den Gerichten berücksichtigt. Wichtig ist, dass Ihr Testament auf jeden Fall beim Familiengericht landet. Das ist dann sicher der Fall, wenn sie es beim Nachlassgericht hinterlegen.

Fonds oder Festgeld?

Für Festgeld gibt es derzeit bei langer Anlage 1 Prozent Zinsen. Das ist wenig, aber mein Geld ist sicher. Macht es wirklich so einen Unterschied, wenn ich diese 5000 Euro stattdessen in einen Aktienfonds investiere? Zehn Jahre könnte ich das Geld anlegen.

Und ob das einen Unterschied macht! Aus Ihren 5000 Euro werden zum Beispiel in zehn Jahren bei 1 Prozent Zins 5523,11 Euro. Wenn Sie aber bei einem Aktienfonds im Durchschnitt 5 Prozent pro Jahr erzielen, hätten Sie nach zehn Jahren 8144,47 Euro. Je länger die Anlagezeit, desto gravierender wirkt sich der Renditeunterschied aus. Deshalb sind ja Aktienfonds für junge Leute beim Altersvorsorgesparen unverzichtbar.

Diese Beiträge sind mir zu hoch

Meine Eltern haben für mich im Jahr 2003 eine Lebensversicherung über 150 000 Euro bei einer mit "sehr gut" bewerteten Versicherung abgeschlossen und bisher auch die Zahlungen geleistet. Versicherungsende ist 2051. Nun habe ich diese Zahlungen übernommen, weil ich fest angestellt bin und eigenes Geld verdiene. Jetzt bekomme ich ein Schreiben der Versicherung, wonach mein Beitrag ab 1.1.2020 erhöht wird. Er würde dann monatlich 300 Euro betragen, viel Geld für eine Berufsanfängerin. Lohnt sich das überhaupt für mich, soll ich die Versicherung kündigen?

Ich rate von einer Kündigung ab – aus folgendem Grund: Versicherungen, die 2003 abgeschlossen wurden, bieten dauerhaft noch einen garantierten Rechnungszins von 3,25 Prozent. Der aktuelle Rechnungszins bei neu abgeschlossenen Versicherungen beträgt derzeit 0,9 Prozent. Sie haben also immer noch eine gute, sichere Verzinsung. Dazu kommt, dass bei Ihrer Versicherung die Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit steuerfrei ist. Das gibt es heute auch nicht mehr. Sie sollten aber die sogenannte "Dynamik", also die planmäßige Beitragserhöhung, kündigen. Dann bleibt der Beitrag so, wie er jetzt ist. Außerdem können Sie jederzeit den Beitrag reduzieren. Dann allerdings ist eine spätere Erhöhung nicht mehr möglich.

Bekommen alle dieses Geld?

Hat man denn als Angestellte einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Ob und in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber Ihnen zusätzlich zum Gehalt VL zahlt, steht im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Es gibt dabei erhebliche Unterschiede. Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen zurzeit 6,65 Euro monatlich, manche Unternehmen zahlen den Höchstbetrag von 40 Euro. Dazwischen ist alles möglich. Wenn Ihr Arbeitgeber VL zahlt, dann haben Sie schon während Ihrer Ausbildung darauf Anspruch, allerdings noch nicht in der Probezeit. Leider wissen viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht von diesem Angebot – und lassen sich damit jedes Jahr geschenktes Geld entgehen.

Was bringt ein Partnerschaftsvertrag?

Mein Freund und ich wollen zusammenziehen, heiraten wollen wir nicht. Ich lese immer wieder, dass man einen Partnerschaftsvertrag abschließen soll. Aber wozu soll der gut sein?

Viele Fachanwältinnen für Familienrecht, die ich kenne, plädieren dafür, in jeder Partnerschaft einen Vertrag abzuschließen. Folgende Punkte könnten zum Beispiel in so einem Vertrag enthalten sein: Wollen wir Kinder? Wenn ja, wer bleibt zu Hause und wie lange? Ist es möglich, die Elternzeit je zur Hälfte zu teilen? Wenn nicht, wie wird der Rentenausfall für den betreuenden Elternteil ausgeglichen? Wie sieht die häusliche Arbeitsteilung aus? Und es muss festgehalten werden, wie viel Unterhalt wie lange gezahlt wird, falls die Beziehung scheitert, wenn Sie wegen der Kinder Ihre berufliche Tätigkeit unterbrochen haben. Wenn diese Themen schon am Anfang einer Beziehung diskutiert und geklärt werden, trägt das nach Erfahrung der Juristinnen zur Stabilisierung der Beziehung bei.

Helma Sick ist unabhängige Finanzberaterin für Frauen. Sie führt in München das von ihr gegründete Unter nehmen "frau & geld" gemeinsam mit Renate Fritz. Zusammen mit der ehemaligen Bundesfamilienministerin Renate Schmidt schrieb sie das Buch "Ein Mann ist keine Altersvorsorge"; zuletzt erschienen ihre Lebenserinnerungen "Aufgeben kam nie in Frage. Warum ich dafür kämpfe, dass Frauen ihr eigenes Geld haben" (Kösel).

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