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Erziehungsurlaub Was musst du beachten?

Erziehungsurlaub: Mama mit Kind am Laptop
© Halfpoint / Shutterstock
Durch einen Erziehungsurlaub kannst du dich ganz deinem Kind widmen. Wir zeigen, worauf es bei der Beantragung ankommt und was du beachten solltest.

Erziehungsurlaub: Was ist das genau?

Der Erziehungsurlaub ist eine Art Arbeitsfreistellung, die du zur Betreuung und Erziehung deines Kindes nutzen kannst. Sie startet frühestens mit der Geburt des Kindes und als Mama frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Du kannst aber auch noch später Erziehungsurlaub beantragen – mehr dazu liest du weiter unten.

Erziehungsurlaub können Eltern immer dann anmelden, wenn sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und in Deutschland wohnen. Lebst du von deinem Partner oder deiner Partnerin getrennt und das Kind wohnt nicht bei dir, entfällt der Anspruch auf Erziehungsurlaub.

Wichtig: Erziehungsurlaub ist ein veralteter Begriff. Heute nutzt man den Begriff Elternzeit.

Wie lange dauert der Erziehungsurlaub?

Für jedes Kind, mit dem du im gemeinsamen Haushalt lebst, kannst du insgesamt drei Jahre Erziehungsurlaub beantragen. Unabhängig davon, ob der andere Elternteil auch in Elternzeit geht. Den Beginn kannst du frei wählen. Die Elternzeit endet spätestens einen Tag bevor dein Kind 8 Jahre alt wird. 

Die drei Jahre Erziehungsurlaub können in zwei oder drei Abschnitte aufgeteilt werden – das hängt von dem Geburtstag deines Kindes ab.

  • drei Abschnitte bei Geburten ab dem 01.07.15 
  • zwei Abschnitte bei Geburten vor dem 01.07.15

Du musst die Elternzeit also nicht am Stück beanspruchen. In Absprache mit deinem Arbeitgeber sind sogar noch weitere Aufteilungen möglich. Das ermöglicht dir viel Flexibilität: Du könntest zum Beispiel zwei Jahre Elternzeit nehmen, wenn dein Kind ein Jahr alt ist und die restlichen 12 Monate noch auf einen späteren Zeitpunkt (vor dem 8. Lebensjahr des Kindes) legen. Natürlich muss das immer mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. 

Mütter aufgepasst: Gehst du nach dem Mutterschutz direkt in Erziehungsurlaub, wird der Erziehungsurlaub um die Zeit des Mutterschutzes verkürzt. Das passiert nicht, wenn die Elternzeit nicht in Anschluss an den Mutterschutz beantragt wird. 

Weitere offizielle Infos findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bmfsfj.de)

Erziehungsurlaub beantragen: Das solltest du beachten

Auch, wenn sich dein Team anfühlt wie Familie – den Erziehungsurlaub musst du immer ganz förmlich schriftlich beantragen. Eine mündliche Ankündigung reicht in diesem Fall leider nicht aus, sonst gilt der Erziehungsurlaub nicht. Wichtig dabei ist, dass du den Beginn der Elternzeit nennst und dich an die Anmeldefrist hältst. Sie muss spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn angemeldet werden. Ist dein Kind zwischen 3 und 8 Jahren alt und wurde vor dem 01.07.15 geboren, musst du sogar 13 Wochen vor dem Beginn Erziehungsurlaub beantragen.

Tipp: Lasse dir am besten schriftlich bestätigen, dass du die Elternzeit erfolgreich angemeldet hast.

Kann die Elternzeit abgelehnt werden?

Als in Deutschland lebender Elternteil hast du einen Rechtsanspruch auf Elternzeit, wenn du mit dem Kind in einem Haushalt lebst. Die Elternzeit kann von deinem Arbeitgeber also nicht abgelehnt werden. Du musst sie also nicht beantragen und hoffen, dass der Chef oder die Chefin zustimmt. Du beantragst den Erziehungsurlaub ganz einfach schriftlich und teilst deinem Arbeitgeber lediglich mit, wann sie startet. Was du allerdings absprechen musst, ist die Aufteilung der Elternzeit, wie bereits oben beschrieben.

Dein Arbeitgeber darf dir während der Elternzeit übrigens auch nicht kündigen – dieser besondere Kündigungsschutz ist gesetzlich festgelegt. 

Erziehungsurlaub: Das solltest du zur Bezahlung wissen

Die Elternzeit ist unbezahlt, das heißt in dieser Zeit verzichtest du auf dein Einkommen. Du kannst allerdings Elterngeld beantragen – die finanzielle Unterstützung des Staates. Egal, ob du selbstständig bist, davor in Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet hast oder arbeitslos warst: Elterngeld steht jedem Elternteil zu.

Du kannst dich aber auch dafür entscheiden, in Teilzeit zu arbeiten, wenn du nicht ganz auf ein geregeltes Gehalt des Arbeitgebers verzichten möchtest. Du darfst dabei maximal 30 Stunden die Woche arbeiten. Ist dein Kind nach dem 1.9.2021 geboren, darfst du auch bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten. Die Kombination aus Erziehungsurlaub und Teilzeit muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden – zusammen könnt ihr eine passende Arbeitsstundenanzahl vereinbaren.

Hast du schon vor der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, kannst du dies in der Elternzeit fortführen bzw. die Stundenanzahl verringern. Dafür müsstest du die Voraussetzungen für das Recht auf Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubes erfüllen und die Zustimmung des Arbeitgebers einholen.

Das sind die Voraussetzungen für das Recht auf die Elternzeit-Teilzeit:

  • Du arbeitest schon länger als 6 Monate für diesen Arbeitgeber.
  • Im Betrieb sind mindestens 15 Mitarbeiter (ohne Auszubildende oder Praktikanten).
  • Du erklärst dich bereit, mindestens zwei Monate zu arbeiten für mindestens 15 Stunden.
  • Es gibt keine berufsbedingten Gründe, die gegen Teilzeit sprechen (nicht alle Arbeitsmodelle sind für Teilzeit geeignet).

Was passiert nach dem Erziehungsurlaub?

Ist der Erziehungsurlaub vorüber, kehrst du wieder zu deinem altbekannten Arbeitsplatz und deiner ursprünglichen Arbeitszeit zurück. Du führst dann die Tätigkeit aus, die du auch davor ausgeübt hast. Wünschst du dir eine Veränderung oder neue Schwerpunkte, müsstest du dies mit deinem Chef oder deiner Chefin abklären.

Brigitte

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