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Mutterschutzfrist: Was bedeutet das?

Mutterschutzfrist: Schwangere Frau vor Gardine
© Syda Productions / Shutterstock
Die Mutterschutzfrist regelt die Schutzfrist für Frauen vor und nach der Geburt, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden. Hier erfährst du alle wesentlichen Punkte zum Thema Mutterschutzfrist.

Mutterschutzfrist: Schutz vor und nach der Geburt

  • Frauen dürfen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten. Insgesamt besteht die Mutterschutzfrist 14 Wochen plus einen Tag (Entbindungstag).
  • Handelt es sich um eine Mehrlingsgeburt, verlängert sich der Schutzfrist nach der Geburt um zwölf Wochen.
  • Auch bei Frühgeburten oder bei Geburten von Kindern mit Behinderung gilt eine Mutterschutzfrist von zwölf Wochen nach der Geburt. In dem Fall liegt eine Schutzfrist von 18 Wochen plus einen Tag (Entbindungstag) vor. Von einer Frühgeburt spricht man, wenn das Baby vor der 37. Schwangerschaftswoche kommt oder das Körpergewicht unter 2.500 Gramm liegt. Auch wenn das Baby nicht vollständig entwickelt entbunden wurde, handelt es sich um eine Frühgeburt.
  • In dieser Schutzfrist dürfen Arbeitgeber von Frauen, die sich im genannten Zeitraum vor oder nach der Entbindung befinden, nicht verlangen, dass sie arbeiten. Es liegt also ein Beschäftigungsverbot vor, das vor der Geburt freiwillig und nach der Geburt uneingeschränkt besteht. Das bedeutet, die werdende Mutter darf vor der Geburt arbeiten, wenn dies ihr ausdrücklicher Wunsch ist. Dieser Wunsch kann jederzeit von der Frau widerrufen werden. Anders ist der Sachverhalt nach der Geburt: Hier gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot im genannten Zeitraum, das auch im Falle einer Adoption bestehen bleibt. Ausnahmen existieren lediglich für Schülerinnen der Studentinnen, wenn diese es ausdrücklich wünschen.

Wie verhält es sich, wenn die Geburt nicht am errechneten Termin stattfindet?

  • Wird das Kind vorzeitig entbunden, verlängert sich der Mutterschutz um die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurden. Ist die Geburt beispielsweise 5 Tage vor dem errechneten Termin, verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt auch um 5 Tage. Demnach besteht der Mutterschutz nach der Geburt für 8 Wochen (bzw. zwölf Wochen) plus 5 Tage.
  • Erfolgt die Geburt nach dem errechneten Entbindungstermin, besteht der Mutterschutz durchgängig weiter. Die acht beziehungsweise zwölf Wochen Mutterschutz starten dann am darauffolgenden Tag nach dem tatsächlichen Entbindungsdatum.
Baby

Warum gibt es die Mutterschutzfrist?

Die Mutterschutzfrist dient dem Schutz der Mutter und des Kindes. Der Grundgedanke des Mutterschutzes ist es, die (werdende) Mutter unter anderem vor Stress an der Arbeit oder Gefahren für die Gesundheit zu schützen, die Arbeitsstelle zu bewahren und finanzielle Einbußen auszuschließen. Außerdem soll jegliche Gefährdung für das Kind abgewendet werden.

Auch wenn die Mutter während der gesamten Mutterschutzfrist nicht arbeitet, wird diese Zeit als reguläre Arbeitszeit gewertet. Während dieser Zeit wird Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt und der Arbeitgeber gleicht die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und letztem durchschnittlichen Gehalt aus. Dazu besteht ein Kündigungsschutz, Urlaubstage bleiben bestehen beziehungsweise Urlaubsanspruch entsteht während dieser Zeit.

Mutterschutzfrist: Rechtlicher Rahmen

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG), in dessen Rahmen die Mutterschutzfrist geregelt ist, schützt alle (werdenden) Mütter, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland befinden. Darunter fallen zum Beispiel auch Heimarbeiterinnen, Praktikantinnen Auszubildende, Frauen im Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst und geringfügig Beschäftigte.

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Verwendete Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; eltern.de; familienportal.de

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