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Tagespflege: Wie hoch sind die Kosten?

Tagespflege: Pflegerin mit Patientin
© Halfpoint / Shutterstock
Viele Senioren möchten in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, auch wenn sie nicht mehr selbst ihren Alltag bestreiten können. Angehörige, die berufstätig sind, schaffen nur selten den Spagat zwischen Pflege und ihrem Berufsalltag. Eine Tagespflege ist in diesen Fällen eine gute Möglichkeit für Pflegebedürftige, zuhause wohnen zu bleiben und nicht in eine stationäre Unterbringung zu ziehen. Trotzdem werden sie betreut und verbringen einen gut versorgten Tag in Gesellschaft. Doch nicht nur Betroffene profitieren von der Tagespflege, auch pflegende Angehörige werden durch die Pflegeeinrichtung tagsüber entlastet. Doch was kostet die Unterbringung in einer Tagespflege und wer übernimmt die anfallenden Kosten?

Tagespflege - diese Kosten entstehen für dich

Viele Senioren möchten in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, auch wenn sie nicht mehr selbst ihren Alltag bestreiten können. Angehörige, die berufstätig sind, schaffen nur selten den Spagat zwischen Pflege und ihrem Berufsalltag. Eine Tagespflege ist in diesen Fällen eine gute Möglichkeit für Pflegebedürftige, zuhause wohnen zu bleiben und nicht in eine stationäre Unterbringung zu ziehen. Trotzdem werden sie betreut und verbringen einen gut versorgten Tag in Gesellschaft. Doch nicht nur Betroffene profitieren von der Tagespflege, auch pflegende Angehörige werden durch die Pflegeeinrichtung tagsüber entlastet. Doch was kostet die Unterbringung in einer Tagespflege und wer übernimmt die anfallenden Kosten?

Woraus setzen sich Kosten der Tagespflege zusammen?

Die Tagespflege ist für den Senioren eine gute Alternative zur Unterbringung in einem Pflegeheim. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können gemeinsam entscheiden, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum das Angebot der Tagespflege genutzt werden soll. Tagespflege kann bereits ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Da Pflegebedürftige höherem Pflegegrad intensiver betreut werden müssen als solche mit niedrigerem Pflegebedarf, variieren die jeweiligen Kosten der Tagespflege.

Neben der Intensität der Pflege beeinflussen weitere Faktoren die Kosten der ausgewählten Tagespflege. Gegebenenfalls schließt sie auch Leistungen wie einen Fahrdienst an. Der Pflegebedürftige wird morgens von einem Fahrer abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht. Für einen solchen Fahrdienst können die Kosten entweder als Pauschale oder nach Streckenlänge berechnet werden.

Tagsüber betreut das Fachpersonal den Pflegebedürftigen, kümmert sich je nach Bedarf um die Medikamentengabe, unterstützt beispielsweise beim Toilettengang und begleitet nach Bedarf den Pflegebedürftigen auch bei Arztbesuchen. In der Pflegeeinrichtung kommt der Pflegebedürftige nicht nur unter andere Menschen, er nimmt auch mehrere Mahlzeiten ein und kann angebotene Beschäftigungen wahrnehmen. Auch dafür fallen Kosten an, die in die zu zahlende Pauschale eingerechnet werden. Je nach Tagespflege können die Kosten als Stunden- oder Tagespauschale berechnet werden.

Ein weiterer Kostenpunkt sind die sogenannten Anschaffungs- und Instandhaltungskosten der Pflegeeinrichtung. Damit die benötigten Gebäude sowie Einrichtungsgegenstände finanziert werden können, verlangen die Tagespflegeeinrichtungen normalerweise eine anteilige Kostenübernahme.

Wie hoch sind die Kosten der Tagespflege pro Tag?

Es gibt keine festen Kosten für die Tagespflege. Regional und auch je nach Betreiber der Einrichtung können die Tageskosten variieren. Als Richtwert können 95 Euro pro Tag genommen werden. Dabei setzen sich die Kosten aus zwei Teilen zusammen. Der eine Teil sind Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten. Dafür fallen etwa 15 bis 25 Euro am Tag an. Der zweite Teil deckt die Betreuungskosten, in die Fahrtkosten sowie die Betreuung durch das Pflegepersonal fallen. Diese betragen 50 bis 70 Euro pro Tag. 

Gibt es eine Kostenübernahme für die Tagespflege?

Nach dem Sozialgesetzbuch haben pflegebedürftige Senioren Anspruch auf eine Tagespflege, auch teilstationäre Pflege genannt, wenn eine häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder eine Ergänzung bzw. Stärkung erforderlich ist. Dabei übernimmt die Pflegekasse Kosten für die Betreuungsleistungen in der teilstationären Pflege. Damit können die Leistungen für die Tagespflege zum Teil oder sogar komplett finanziert werden. Die Höhe der übernommenen Gesamtkosten variiert je nach Pflegegrad. Die Höchstbeträge für die übernommene monatliche Tagespflege liegen bei folgenden Gesamtkosten:

  • Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 erhalten einen monatlichen Gesamtwert in Höhe von bis zu 689 Euro.
  • Personen mit der Einstufung Pflegegrad 3 haben einen monatlichen Anspruch auf bis zu 1298 Euro.
  • Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 erhalten Leistungen mit einem Gesamtwert von bis zu 1612 Euro pro Monat.
  • Personen mit der Einstufung in den Pflegegrad 5 können im Monat bis zu 1995 Euro Zuschuss für ihre Tagespflege von der Pflegekasse erhalten.

Die Beiträge sind ausschließlich für eine Tagespflege einzusetzen und können nicht für andere Angebote genutzt oder als Pflegegeld ausgezahlt werden. Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 sind keine Leistungen für die Tagespflege vorgesehen. 

Gibt es einen Eigenanteil bei der Tagespflege?

Die Pflegekasse übernimmt im Normalfall die Betreuungskosten, welche je nach Einstufung in den Pflegegrad gestaffelt sind. Der Pflegegrad gibt somit bereits den Umfang sowie die Notwendigkeit der Betreuung vor. Es fallen dementsprechend nur eigene Kosten für die Tagespflege an, wenn der monatliche Beitrag höher ausfällt als die für den jeweiligen Pflegegrad festgelegten Betrag.

Es kann jedoch auch zu einer Verrechnung mit dem Pflegegeld kommen, um den Eigenanteil zu decken. Vor allem Pflegebedürftige mit der Einstufung in den Pflegegrad 1, die eine Tagespflegeeinrichtung besuchen, haben die Kosten selbst zu tragen. Ihnen steht höchstens die Möglichkeit zu, einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu beantragen.

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