Anzeige

Pflege im Alter

BRIGITTE-Mitarbeiterin Ina Kirsch berichtet von der schwierigen Suche nach einer Haushaltshilfe für ihre Mutter. Plus: Pflegen, ohne selbst auf der Strecke zu bleiben.

Bezahlte Hilfe für Senioren-Haushalt gesucht

Die Mutter von BRIGITTE-Mitarbeiterin Ina Kirsch erlitt einen Schlaganfall. Sie benötigte Unterstützung im Haushalt. Die Krankenkasse zahlt jedoch nur, wenn jemand bettlägerig ist...

Gestern hatte sie mich noch im Urlaub in New York angerufen. "Kind, geht es dir gut? Wie ist es denn dort?", wollte sie wissen, und natürlich sollte ich anrufen, sobald ich wieder zurück war. Kurz nach der Landung klingelte mein Telefon. "Mama hatte einen Schlaganfall", sagte mein Vater und rang mit der Fassung, "aber sie - nein, wir - hatten Glück. Es gibt keine sichtbaren Behinderungen, keine Lähmungen oder Ausfälle."

Da meine Mutter die Medikamente, die sie nehmen sollte, überhaupt nicht vertrug und sie deshalb abgesetzt werden mussten, könne es jederzeit zu einer Wiederholung kommen, warnte der Professor in der Klinik. Sie müsse jetzt kürzertreten und sich schonen, sie dürfe sich nicht mehr anstrengen, langsames Spazierengehen an frischer Luft sei ratsam, sie solle nur an sich denken und tun, was ihr guttue.

"Und wie soll das gehen mit dem Haushalt?" Mama war besorgt. Wer sollte aufräumen, den Einkauf schleppen, saugen, wischen, Fenster putzen und die Wäsche aufhängen? Gut, dass ich gerade für das BRIGITTE-Pflege-Dossier den gesamten Serviceteil recherchiert hatte. Ich konnte sie also beruhigen. "Mach dir keine Sorgen", sagte ich, "man kann für die erste Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt eine Haushaltshilfe bekommen, die sogar die Krankenkasse bezahlt. Alles, was du brauchst, ist eine Verordnung dafür vom Arzt." Soweit die Theorie.

Meine Mutter fragte ihren Klinikdoktor. "Tja, diese Zeiten sind vorbei. Das zahlen die Kassen heute nicht mehr. Da müssten Sie schon halbseitig gelähmt sein. Aber sprechen Sie doch mal mit Ihrem Hausarzt und Ihrer Krankenkasse", sagte der. Ob denn die Tochter nicht helfen könne?

Na ja, bei der täglichen Hausarbeit nicht. Denn Mama und mich trennen rund 250 Kilometer. Aber ich machte mich daran, eine Haushaltshilfe zu organisieren. Eine Freundin riet mir, mich an eine Sozialstation zu wenden. Die wüssten Bescheid, würden die Haushaltshilfe stellen und mit der Krankenkasse abrechnen. Ich suchte die drei in der Stadt ansässigen Sozialstationen heraus. Alle waren gern bereit, jemanden zu schicken, der bei der Hausarbeit hilft - zu den üblichen Pflegedienstkosten von über 30 Euro die Stunde. "Dass eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse abgerechnet wird, habe ich in meiner ganzen Tätigkeit noch nicht erlebt, das machen die einfach nicht", sagte ein Pflegedienstleiter. Man riet uns, eine Pflegestufe zu beantragen.

Meine Mutter lehnte entschieden ab. Stattdessen rief sie bei ihrer Krankenkasse an. Schließlich hatte ihr Arzt gesagt, sie solle kürzertreten, und ihre Tochter behauptete, wenn Hilfe nötig sei, zahle die Kasse. Und dass Hilfe nötig war, merkte Mama sofort, als sie aus dem Krankenhaus kam.

Der freundliche Herr ihrer privaten Krankenversicherung bestätigte, dass eine Haushaltshilfe grundsätzlich im Katalog stehe und von der Kasse auch kurzfristig übernommen werde. "Aber da müssten Sie bettlägerig sein. Schade." Meine Mutter war pikiert: "Ich bin froh, dass es so weit noch nicht gekommen ist."

Wir suchten in Zeitungen und im Internet nach selbständigen Haushaltshilfen. Aber zu einem älteren Ehepaar wollten diese partout nicht kommen. Wir wandten uns ans Arbeitsamt. Alles kein Problem, wir suchen für Sie, sagte man uns. Kosten würde dieser Service nichts. Dass meine Mutter aber zum Arbeitgeber einer geringfügig Beschäftigten würde und ihre Haushaltshilfe anmelden müsse, sagte man uns nicht. Das zu wissen wurde wohl vorausgesetzt.

"Bundesknappschaft? Haushaltsscheck? Das ist aber kompliziert." Für jemanden, der gerade einen Schlaganfall hinter sich hat, war das ganz schön viel Aufwand! Hinzu kam, dass die ausgewählte Unterstützung gern ohne Anmeldung gearbeitet hätte. Also schwarz. Aber da war sich die Familie einig: Das machen wir nicht. Inzwischen haben wir uns das Formular der Minijobzentrale (Tel. 018 01/20 05 04, Ortstarif) schicken lassen und es gemeinsam ausgefüllt.

"War gar nicht so schlimm", sagte meine Mutter. Im Gegenteil, es tat ihr richtig gut, einen Plan aufzustellen. Jetzt weiß sie, wann ihre Haushaltshilfe kommt und dass sie alle schweren Arbeiten liegen lassen kann. Das gibt ihr Sicherheit und den dringend benötigten Freiraum zum Erholen. Donnerstag geht's los. Meine Mutter hat inzwischen auch verstanden, dass sie für ihre Haushaltsfrau weder Kuchen backen noch irgendwas hübsch herrichten muss. Gundula nämlich kommt nur für sie. Nur bezahlen muss meine Mutter sie selbst.

Wo bleibe eigentlich ich?

Wer andere pflegt, hat irgendwann das Gefühl, selbst auf der Strecke zu bleiben. Typische Probleme und mögliche Lösungen.

Mir graut immer häufiger davor, ins Zimmer meiner Mutter zu gehen. Wie sie mich anblickt, was sie sagt: Das macht mich manchmal richtig aggressiv. Wer solche Gedanken hat, fühlt sich schlecht und denkt: Aggressionen gegen die Person zu entwickeln, die man pflegt, kann nur unmenschlich sein! Das aber stimmt nicht. In jeder Beziehung gibt es negative Gefühle, das ist normal. Wenn Ihr Mann mal wieder nicht eingekauft oder Ihr Kind die Schule geschwänzt hat, sind Sie schließlich auch wütend. Die Wut auf die pflegebedürftige Mutter aber ist ein absolutes Tabu. Zunächst einmal sollten Sie dieses Tabu brechen und Ihre Gefühle zulassen. Das ist wichtig, um sich selbst und die pflegebedürftige Person zu schützen.

Denn wer seine Gefühle unterdrückt, wird krank. Und unterdrückte Gefühle entladen sich sehr viel heftiger: Sie brüllen plötzlich los, im schlimmsten Fall werden Sie gewalttätig. Deshalb: Akzeptieren Sie Ihre Gefühle, auch wenn sie sich für Sie falsch anfühlen, und lernen Sie, mit diesen Gefühlen umzugehen. Überlegen Sie, in welchen Situationen Sie wütend werden und wie Sie diese Situationen verändern können.

Wenn die Mutter immer an Ihrem Essen rummäkelt, bitten Sie Ihren Mann darum, es ihr zu bringen, oder bestellen Sie beispielsweise "Essen auf Rädern". Schaffen Sie sich Freiräume. Und sprechen Sie mit anderen Angehörigen, das erleichtert. In fast allen Städten gibt es inzwischen Treffs.

Die Pflege meines Vaters bestimmt meinen Tagesablauf, Ich habe das Gefühl, mein eigenes Leben bleibt dabei komplett auf der Strecke. Was haben Sie früher regelmäßig getan? Was würden Sie gern einmal wieder machen? Überlegen Sie, welche Wünsche und Bedürfnisse Sie haben - das kann eine Morgenstunde Joggen sein, ein wöchentlicher Kinobesuch, ein freies Wochenende alle zwei Wochen. Dann holen Sie sich Hilfe. Das kann eine Nachbarin sein, die einmal pro Woche auf Ihren Vater aufpasst, ein ambulanter Pflegedienst, der jedenTag kommt, oder eine Tagespflege-Einrichtung, in der Ihr Vater tagsüber betreut wird.

Leider glauben immer noch viele Frauen, die ihre Angehörigen pflegen, dass das, was in der Familie geschieht, in der Familie bleiben muss. Sie schämen sich, wollen keine Hilfe von außen, denken, sie müssten alles allein schaffen. Aber Pflegen ist ein beinharter Job. Das allein zu machen übersteigt fast immer die eigenen Kräfte. Allerdings haben viele Frauen ein Problem, loszulassen. Sie klagen, dass sie kein eigenes Leben haben, wollen aber auch keine Aufgaben abgeben, weil sie Angst haben, ersetzbar zu sein. Lassen Sie los.

Ich habe das Gefühl: Weil ich mich ständig um meine Mutter kümmere, kommen meine Kinder zu kurz. Haben Ihre Kinder dasselbe Gefühl? Wenn Ihre Kinder alt genug sind, dann setzen Sie sich mit ihnen an einen Tisch und fragen sie nach ihrer Meinung. Manchmal stellt sich heraus: Die Kinder empfinden es gar nicht so. Wichtig ist, dass Sie sich nicht länger innerlich zerrissen fühlen. Wer von einer Verpflichtung zur nächsten hetzt, wird krank! In einem nächsten Schritt sollten Sie Ihre Maßstäbe und die Ihrer Kinder überprüfen. Müssen es wirklich Tennisstunden in der nächsten Stadt sein? Gibt es nicht auch ähnlich gute Angebote im Ort, so dass Sie nicht mehr ständig Chauffeur spielen müssen? Welche Aufgaben kann Ihr Mann übernehmen, bei was kann man eine Freundin um Hilfe bitten?

Suchen Sie nach Entlastungen, und zwar auf allen Seiten. Das kann eine Nachmittagsbetreuung für die Mutter sein - diese Zeit gehört dann nur Ihnen und den Kindern! -, eine Haushaltshilfe oder eine Hausaufgabengruppe für die Kinder. Dasselbe gilt übrigens auch, wenn Sie das Gefühl haben, keine Zeit mehr für Ihren Partner zu haben. Wenn allerdings die Kinder wirklich zu kurz kommen, wenn sie vielleicht in der Pubertät sind und Probleme haben, müssen Sie handeln. Die Lösung kann im Extremfall für die Mutter auch Heim heißen. Denken Sie daran: Die Entscheidung für ein Heim muss nicht endgültig sein! Wenn sich zu Hause alles beruhigt hat, kann man auch wieder über andere Pflegemodelle nachdenken.

Ich kann nicht mehr. Ich fühle mich total erschöpft und ausgebrannt. Da hilft nur eins: raus. Und zwar sofort. Im Idealfall machen Sie eine Kur, sonst fahren Sie für ein, zwei Wochen weg. Allein. Ohne Kinder, ohne Mann. Die kranke Mutter, den kranken Vater bringen Sie solange in eine Kurzzeitpflege-Einrichtung. Fernab der alltäglichen Belastungen suchen Sie dann nach Lösungen. Denn wer ganz unten ist, sieht oft vor lauter Wald die Bäume nicht mehr. Manchmal hilft es, die Belastungen besser zu verteilen, sich Hilfe von außen zu holen.

Manchmal aber merkt man, dass man die Mutter oder den Vater nicht länger pflegen kann. Dieses Eingeständnis ist kein Scheitern und ein Heim nicht automatisch schlecht. Gerade Demenzkranke können in guten Einrichtungen aufblühen, weil sie dort Ansprache haben und andere Menschen kennen lernen. Und Sie selbst können vielleicht eine neue Art der Beziehung zu Ihrer Mutter, Ihrem Vater aufbau en, weil Sie sich wieder auf schöne Dinge wie einen gemeinsamen Spaziergang freuen können.

Was Sie beim Thema Pflege wissen sollten

Rechtzeitig an später denken Wer sich gegen mögliche Lücken bei der Finanzierung seiner eigenen späteren Pflege absichern will, sollte schon früh eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Je eher man das tut, umso geringer sind die monatlichen Beiträge. Pflege-Zusatz-versicherungen gibt es in zwei Varianten: als Pflegetagegeld- oder als Pflegekostentarif. Bei der Pflegetagesgeldversicherung bekommt der Versicherte im Pflegefall die vereinbarte Tagesgeldsumme zur freien Verfügung. Unabhängig davon, ob er im Heim, Zuhause oder in einer Senioren-WG lebt. Die Höhe des Tagesgeldes richtet sich bei den meisten Tarifen nach der Pflegestufe. Bei der Pflegekostenvariante zahlt die Versicherung dagegen nur nachgewiesenen Ausgaben für die Pflege.

Der eigene Wille

Patientenverfügung Die Patientenverfügung soll Ärzten möglichst genau Hinweis geben, in welchen Fällen ein Patient lebensverlängernde Maßnahmen wünscht und wann er lieber ohne weitere Eingriffe sterben möchte. Bisher dürfen Mediziner nur dann auf eine Behandlung zu verzichten, wenn die Krankheit auf jeden Fall tödlich verläuft. Diskutiert wird aktuell in der Politik, ob es ein Gesetz geben soll, das Ärzte auch dann an eine Patientenverfügung bindet und sie bei der Behandlung einschränkt, wenn der Patient nicht todkrank ist, ohne Behandlung aber sterben wird. Wie auch immer der Gesetzgeber dieses heikle Thema entscheidet, wichtig ist, die Patientenverfügung so genau wie möglich zu verfassen und sich dabei gut beraten zu lassen - zum Beispiel von seinem Arzt oder einem Anwalt. Überprüfung: Man sollte seine Anweisungen hin und wieder überprüfen. Manchmal ändern sich Einstellungen und Werte im Laufe des Lebens, es gibt neue Behandlungsmethoden und Krankheitsbilder.

Vorsorgevollmacht Damit kann man Menschen seines Vertrauens bevollmächtigen, den Ärzten gegenüber seinen Willen zu vertreten oder wichtige rechtswirksame Entscheidungen zu treffen. Zum Beispiel können die Vertrauenspersonen Mietverträge kündigen, den Haushalt auflösen oder Bankgeschäfte tätigen, wenn der Kranke dazu nicht mehr in der Lage ist. Gibt es so eine bevollmächtigte Person nicht, bestellt das Vormundschaftsgericht gegebenenfalls einen Betreuer.

Betreuungsverfügung Für eine Betreuungsverfügung erklärt man dem zuständigen Amtsgericht, wen man gerne als Betreuer hätte oder in welchem Umfeld das Gericht suchen soll (z. B. in der Kirchengemeinde oder bei den Nachbarn oder den Verwandten). Und natürlich kann man dem Betreuer auch konkrete Wünsche und Anweisungen für sein Handeln mit auf den Weg geben. Die Betreuer müssen dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen und einmal im Jahr ihr Handeln offen legen.

Hinterlegen! Patientenverfügung, Vollmacht oder Betreuungsverfügung nutzen nichts, wenn keiner weiß, dass es sie gibt und wo die Dokumente zu finden sind. Deshalb: Alles so hinterlegen, dass es gefunden wird. Das kann Zuhause sein. Dazu gibt es aber auch offizielle Stellen (siehe Serviceadressen). Oder Zettelchen ins Portmonee mit dem Hinweis: "Ich habe eine Patientenverfügung" und dem Ort, wo sie hinterlegt ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre "Patientenverfügung: Leiden, Krankheit, Sterben" vom: Bundesjustizministerium, oder unter www.hospize.de

Dossiertalk

Wie meistern Sie die Pflege Ihrer Eltern? Tauschen Sie sich aus, in unserer Community.

BRIGITTE Heft: 22/07 Text: Ina Kirsch und Madlen Ottenschläger

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel