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Gegen Telefon-Vertreter wehren

Was tun bei lästigen Werbe-Anrufen? Was ist die Förderquote bei der Riester-Rente? Und wo liegt der Unterschied zwischen einem "Und-" und einem "Oder-Konto"?

Bei Anruf Werbung: Was tun gegen Telefon-Vertreter?

Frage: Ich werde immer wieder zu Hause angerufen von Leuten, die mir Versicherungen oder Geldanlagen verkaufen wollen. Ist das denn nicht inzwischen grundsätzlich verboten?

Helma Sick: Da haben Sie völlig recht! Das so genannte "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" ist bereits am 4. August 2009 in Kraft getreten. Es regelt u. a., dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn sich jemand vorher ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat. Das ist z. B. dann der Fall, wenn Sie bei einer Internetbestellung, bei Gewinnspielen oder auch beim Abonnement eines Newsletters ankreuzen "Ich möchte über weitere Angebote informiert werden". Firmen, die sich nicht an diese Regelung halten, müssen mit Geldbußen bis zu 50000 Euro rechnen. Damit Werbeanrufe eindeutiger zurückverfolgt werden können, darf die Rufnummer auch nicht mehr unterdrückt werden. Falls Sie sich genervt oder unter Druck gesetzt fühlen: Notieren Sie die Nummer während des Telefonats und melden Sie sie bei einer Verbraucherzentrale. Wird sie widerrechtlich nicht angezeigt (was bis zu 10 000 Euro teuer werden kann), sollten Sie im Gespräch versuchen, so viele Informationen wie möglich über den Anrufer zu erhalten, und diese dann ebenfalls weitergeben. Übrigens: Für Werbung per Fax oder per E-Mail gelten die gleichen Bestimmungen wie für Anrufe. Nicht verboten sind dagegen Werbebriefe, die mit der normalen Post ins Haus kommen.

Zinsen: Neu anlegen oder lieber einen Kredit tilgen?

Frage: Ich habe mein Geld sicher angelegt, bekomme deshalb aber nur sehr wenig Zinsen. Lohnt es sich überhaupt, die neu zu investieren? Oder ist es besser, damit einen Ratenkredit zurückzuzahlen?

Helma Sick: Sie machen in der Tat den besten Schnitt, wenn Sie einen Kredit vorzeitig tilgen. Dann haben Sie nämlich eine Rendite in der Höhe des eingesparten Kreditzinses - also womöglich zwischen acht und zwölf Prozent, denn so viel wird für Darlehen häufig verlangt. Leider sehen aber nicht alle Kreditverträge so eine vorzeitige Tilgung vor. Deshalb sollte man bei einem neuen Abschluss von vornherein darauf achten, dass später auch kostenlose Sondertilgungen des Kredits ohne Beschränkung möglich sind.

Girokonto für zwei: Was ist ein "Und-", was ein "Oder-Konto"?

<frage name = "Frage">Meine Tochter wird bald heiraten. Sie möchte mit ihrem Mann ein gemeinsames Girokonto eröffnen. Wie ich gehört habe, gibt es ein so genanntes "Und-Konto" und ein "Oder-Konto". Wie unterscheiden sich die beiden?</frage> <antwort name = "Helma Sick">Das "Und-Konto" bedeutet, dass alle Transaktionen immer von beiden Kontoinhabern gemeinsam unterzeichnet werden müssen. Beim "Oder-Konto" kann z. B. jeder einzelne Ehepartner auch allein über das Konto verfügen. Das ist besonders unkompliziert, birgt aber auch Risiken. Angenommen, ein Mann häuft auf dem Konto Schulden an oder räumt es einschließlich Dispokredit einfach ab - dann würde seine Frau mithaften. Mir gefällt deshalb eine dritte Möglichkeit am besten, die vielleicht auch für Ihre Tochter eine Alternative darstellt: Jeder eröffnet für sich ein eigenes Girokonto und gibt dem anderen eine Vollmacht. Die kann gegebenenfalls - und das ist ein entscheidender Vorteil - zu jeder Zeit widerrufen werden.</antwort>

Banksparen: Wie verteilt sich die abgesicherte Summe?

<frage name = "Frage">Die gesetzliche Einlagensicherung hat ja vor einigen Monaten die abgesicherte Summe auf 50.000 Euro erhöht. Verstehen die sich eigentlich pro Person oder vielleicht pro Bank?</frage> <antwort name = "Helma Sick">Die Absicherung, die EU-weit gilt, bezieht sich jeweils auf eine Bank. Wenn Sie beispielsweise 150.000 Euro haben und auf drei Banken jeweils 50.000 Euro verteilen, dann ist Ihr gesamtes Kapital durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Die meisten deutschen Geldinstitute in Deutschland haben aber zusätzlich freiwillige Sicherungseinrichtungen, und Kunden von Sparkassen oder Volks- und Raiffeisenbanken sind durch deren Sicherungsfonds geschützt. Bei diesen Banken können Sie also auch wesentlich mehr Geld anlegen. Aber vergessen Sie dabei nicht, dass sich die Absicherung nur auf bankeigene Sparkonten, also Tagesgeld und Festgeld, auf Sparbücher und Sparbriefe erstreckt. Für andere Geldanlagen gelten davon abweichende Sicherheitsbestimmungen.</antwort>

Riester-Rente: Förderquote - was bedeutet dieser Begriff?

<frage name = "Frage">Ich interessiere mich für eine Riester-Rente. Weil ich gut verdiene, kann ich angeblich mit einer Förderquote von 44 Prozent rechnen. Klingt gut, aber was heißt das genau?</frage> <antwort name = "Helma Sick">Die Förderquote gibt darüber Auskunft, mit wie viel Prozent sich der Staat durch Zulagen und eine eventuelle Steuerersparnis an der Riester-Rente beteiligt. Je nach Höhe des Einkommens, Familienstand und Anzahl der Kinder, für die es eine Zulage gibt, kann dieser Anteil zwischen 25 und 90 Prozent liegen. Wenn Sie eine Förderquote von 44 Prozent haben, dann bedeutet das: An jedem eingezahlten Euro beteiligt sich der Staat über Zulagen und Steuerersparnis mit 44 Cent. Meine Meinung: Anlagen, die so viel erwirtschaften, werden Sie anderswo nicht oft finden!</antwort>

Helma Sick führt in München ihr Unternehmen "frau & geld" gemeinsam mit Renate Fritz. Weitere Tipps finden Sie auf ihrer Homepage.

Illustration: Anne Mair <a class="link--external" href="http://www.annemair.de" target="_blank" rel="noopener">www.annemair.de </a>

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