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Mit 40 kann man noch vorsorgen

Kann ich mit 45 noch mit der Altersvorsorge beginnen? Ist die Rendite bei der gesetzlichen Rentenversicherung so hoch wie bei der privaten? Erben Geschwister immer einen Pflichtanteil? Antworten finden Sie hier.

Altersvorsorge: Alles zu spät für einen Job?

Frage: Durch meine Scheidung habe ich eine vermietete Eigentumswohnung, Anspruch auf Rente habe ich bisher kaum. Mein jetziger Lebensgefährte möchte nicht, dass ich arbeite, finanziell unterstützen kann und will er mich aber nicht. Ich würde ja mit 40 auch gar keine Arbeit finden. Was soll ich bloß für meine Versorgung tun?

Helma Sick: Die vermietete Wohnung ist ja schon ein Stück Altersversorgung - Sie erhalten daraus Mieteinnahmen. Wenn das nicht reicht, müssen Sie selbst vorsorgen. Aber Sie sind ja auch erst 40, ich kann deshalb nicht verstehen, warum Sie so pessimistisch sind! Sie könnten eine Qualifizierungsmaßnahme machen oder Ihre Erfahrungen als "Familienmanagerin" in einen Job einbringen. Auf jeden Fall sollten Sie sich beraten lassen, z. B. bei einem Weiterbildungsträger. Der Wunsch Ihres Partners kann doch nicht maßgebend für Sie sein, zumal er finanziell für Sie nichts tun will. Ich bin immer dafür, sich nicht von einem Partner finanziell abhängig zu machen. Das ist die beste Vorsorge für schwierige Zeiten.

Rente: Gibt's genug Rendite?

Frage: Ich bin jetzt 45 und zahle seit mehr als 20 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung. Private Rentenversicherer sprechen immer von Rendite. Wie hoch ist die eigentlich in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Helma Sick: Die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA) führt seit Ende der 90er Modellrechnungen zur Rendite durch. Dabei werden auch neue gesetzliche Bestimmungen berücksichtigt, aktuell geht es z. B. um die stufenweise Anhebung auf das 67. Lebensjahr oder das schrittweise Sinken des Rentenniveaus (Verhältnis zwischen Standardrente und Durchschnittseinkommen). Die Berechnungsmethode ist anerkannt und wird auch vom Sachverständigenrat, dem Sozialbeirat der Regierung und der Deutschen Bundesbank angewandt.

Danach erzielt ein männlicher Single, der 2040 in Rente geht, eine Rendite von 2,8 Prozent. Wegen der längeren Lebenserwartung kommen Frauen sogar auf 3,3 Prozent. Wie Sie bestimmt schon gelesen haben, sind allerdings diejenigen noch besser gestellt, die bereits heute mit 65 Jahren in Rente gehen. Da kann ein Mann mit 3,5 Prozent rechnen, Frauen erreichen 4,1 Prozent. Wer verheiratet ist, profitiert außerdem vom Anspruch auf eine mögliche Hinterbliebenenrente.

Damit ist die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung nicht geringer als bei privaten Renten oder Lebensversicherungen.

Testament: Pflichtteil für die Geschwister?

Frage: Wir sind kinderlos und haben ein Berliner Testament (der überlebende Ehepartner erbt alles). Auf beiden Seiten gibt es Geschwister. Stimmt es, dass die einen Pflichtteil erben?

Helma Sick: Nein, Geschwister haben aufgrund Ihres Testaments keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn einer von Ihnen stirbt.

Eigentlich versteht man aber unter einem Berliner Testament, dass darin auch bestimmt wird, wer das Vermögen erbt, wenn beide nicht mehr leben. Als "Schlusserben" werden meist die Kinder eingesetzt. Da in Ihrem Testament noch nichts dazu steht, sollten Sie eventuell ein geändertes gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Benennen Sie einen oder mehrere Schlusserben (z. B. alle Geschwister zu gleichen Teilen oder jemand anderen, der Ihnen nahesteht), kann das später nicht geändert werden, wenn einer von Ihnen stirbt. Sind keine Schlusserben bestimmt, können verwitwete Ehepartner allein einsetzen, wen sie wollen. Gibt es keine letztwillige Verfügung, gilt die gesetzliche Erbfolge - in Ihrem Fall erben die Geschwister.


Helma Sick führt in München ihr Unternehmen "frau & geld" gemeinsam mit Renate Fritz. Weitere Tipps finden Sie auf ihrer Homepage.

Illustration: Anne Mair <a class="link--external" href="http://www.annemair.de" target="_blank" rel="noopener">www.annemair.de</a>

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