Anzeige

Pflegeversicherung: Unterstützung bei der Pflege zu Hause

Wer Angehörige oder Freunde pflegt, ist nicht auf sich allein gestellt. Die Pflegeversicherung hilft mit Geld- und Sachleistungen. Gut zu wissen, welche Unterstützung für Pflegefälle vorgesehen ist.

Anlaufstelle:

Die Pflegeversicherung soll Pflege zu Hause fördern. Anlaufstelle für Pflegegeld, Sachleistungen und Hilfen sind die Pflege- oder Krankenkasse des zu Pflegenden. Diese beauftragen einen Medizinischen Dienst, um die entsprechende Pflegestufe zu ermitteln. Nach dieser Pflegestufe richtet sich dann die Höhe des Pflegegeldes. Als Mindestvoraussetzung gilt ein Pflegebedarf von 90 Minuten täglich. Pflegebedürftig ist jemand, der nicht akut krank ist und mindestens für sechs Monate lang Hilfe in Anspruch nehmen muss.

Die Pflegestufen sind:

  • Stufe 1, erheblich pflegebedürftig: mindestens 90 Minuten Hilfe pro Tag, die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) beansprucht davon 45 Minuten
  • Stufe 2, schwer pflegebedürftig: Hilfe drei Mal täglich für mindestens drei Stunden insgesamt, Grundpflege davon zwei Stunden
  • Stufe 3, schwerstpflegebedürftig: mindestens fünf Stunden tatsächliche Zweitaufwand, davon wenigstens vier Stunden Grundpflege, Bereitschaft rund um die Uhr erforderlich

Je nach Pflegestufe gewährt die Pflegeversicherung folgende Leistungen:

  • monatliches Pflegegeld für Angehörige oder Freunde: 205 Euro bei Stufe 1, 410 Euro bei Stufe 2, 665 Euro bei Stufe 3
  • Kurse für Pflegende
  • Pflegevertretung oder stationäre Kurzzeitpflege für vier Wochen pro Jahr: durch Fachkräfte 1432 Euro bei allen Stufen oder Pflegegeld-Sätze für Laienhelfer
  • monatliche Sachleistungen, Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Pflegebett
  • Zuschüsse bei der Wohnungsanpassung
  • Beteiligung an Heimkosten, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist

Tipps:

Ratgeber zum Thema Pflegeversicherung gibt es zum Beispiel bei der Verbrauchzentrale

Text: Anna Frey<br/><br/>Foto: Getty Images<br/><br/>Quelle: "Leben und Wohnen im Alter", Stiftung Warentest, Kuratorium Deutsche Altershilfe

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel