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Fragen zum Geld

Beantwortet von Helma Sick, unabhängige Finanzexpertin in München

Zu wenig Rente für Kindererziehung?

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Es heißt immer, Kindererziehung wird von der Rentenversicherung nicht ausreichend belohnt. Stimmt das eigentlich?

Ich finde nicht. Für ab 1992 geborene Kinder gibt es drei Jahre Pflichtbeiträge für die Kindererziehung, für bis 1991 geborene ein Jahr. In dieser Zeit wird der erziehende Elternteil so gestellt, als hätte er die Pflichtbeiträge eines Durchschnittsverdieners eingezahlt. Die Rentenleistung für ein Jahr Kindererziehung beträgt seit Juli 2008 in den alten Bundesländern 26,56 Euro monatlich, in den neuen 23,34 Euro. Darüber hinaus wird die Erziehungszeit bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes berücksichtigt; das kann sich auch bei einer Witwenrente positiv auswirken. Schöpft man sämtliche Leistungen voll aus, ergäbe sich in den alten Bundesländern für ein Kind, das ab Januar 1992 geboren ist, ein maximaler Rentenanspruch von derzeit 141 Euro monatlich, in den neuen von 124 Euro. Um eine solche Anwartschaft zu erwerben, müssten in den alten Bundesländern rund 31 700 Eu-ro, in den neuen 26 800 Euro eingezahlt werden. Das entspricht den eigenen Beiträgen eines Durchschnittsverdieners im Lauf von etwa zehn Jahren.

Bankenverkauf - und dann?

Immer wieder wird in den Zeitungen oder im Fernsehen gemeldet, dass eine Bank verkauft wird. Welche Risiken entstehen denn für die Kunden, wenn der Verkauf ihrer Bank droht?

Sie müssen sich keine Sorgen machen. Der Inhalt der bestehenden Kredit-, Spar- und anderer Verträge ändert sich bei einem Verkauf des Kreditinstituts (oder auch von einzelnen Geschäftssparten eines Kreditinstituts) nicht. Bestehende Vertragsverhältnisse bleiben also unberührt.

Versicherung trotz Krankheit?

Ich habe vor zwölf Jahren bei einem Direktanbieter eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, in die eine Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung (BUZ) eingeschlossen ist. Der Vertrag läuft jetzt aus. Ich glaube, es war ein Fehler, so eine kurze Laufzeit zu wählen, aber ich habe mich damals nicht beraten lassen und war mir über die Konsequenzen nicht im Klaren. Inzwischen bin ich 49 Jahre alt und nicht mehr so gesund wie früher. Ob ich jetzt noch eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann?

Es kommt darauf an, welcher Art Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung ist. Sie müssen damit rechnen, dass die Versicherungsgesellschaft Ihren Antrag nur mit einem Leistungsausschluss annimmt. Das heißt, wenn Sie aufgrund der Vorerkrankung berufsunfähig werden, gibt es keine BU-Rente. Oder Sie müssen einen Risikozuschlag zahlen. Ist die Erkrankung schwerer, bekommen Sie unter Umständen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Fragen wie Ihre sind immer wieder ein Anlass, darauf hinzuweisen, wie wichtig Beratung bei der Vermögensplanung und Absicherung ist. Bei Direktversicherungen und -banken (die ja in der Regel keine Beratung anbieten) finden diejenigen eine preiswerte Möglichkeit, sich zu versichern 91oder Geld anzulegen, die sehr gut Bescheid wissen und die in der Lage sind, Risiken und Konsequenzen einer Entscheidung auch längerfristig abzusehen. Dies trifft mindestens auf die Hälfte der Bevölkerung nicht zu. Die Angebote sind mittlerweile so vielfältig, und für Laien oft nicht zu durchschauen. Deshalb plädiere ich in jedem Fall dafür, sich qualifiziert und unabhängig beraten zu lassen, auch wenn's was kostet!

Welche Folgen hat eine Selbstanzeige beim Finanzamt?

Ich möchte wissen, wie das mit einer Selbstanzeige läuft für Wertpapiere in Liechtenstein, von denen das Finanzamt nichts weiß. Was muss man tun, und welche Folgen hat das?

In Deutschland gilt: Wer sich im Falle einer Steuerhinterziehung selbst anzeigt, bleibt straffrei. Es müssen aber natürlich die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden inklusive Hinterziehungszinsen. Wichtig: Die Selbstanzeige muss erfolgen, bevor ein Strafverfahren eingeleitet wird. Adressat der Selbstanzeige ist das Finanzamt. Die Selbstanzei-ge muss persönlich erstattet werden. Das geht per Fax, per E-Mail, per Brief oder telefonisch.

Mit Fondssparplan riestern?

Ich bin 39 und möchte jetzt einen Riester-Vertrag abschließen. Aber ich zahle schon 200 Euro monatlich in einen Fondssparplan ein und habe sonst kein Geld übrig. Könnte ich diesen Fondssparplan auf einen Riester-Vertrag umstellen?

Nein, das geht leider nicht. Riester- Verträge können nur mit dafür entwickelten und nur dafür zugelassenen Produkten abgeschlossen werden. Riester-Verträge müssen ja bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört, dass das eingezahlte Kapital garantiert wird und die spätere Auszahlung als Rente erfolgt. Wenn Sie "förderfähig" sind, das heißt, angestellt oder verbeamtet sind, sich in Elternzeit befinden oder so genannte Lohnersatzleistungen beziehen (z. B. Arbeitslosengeld), dann sollten Sie den "normalen" Fondssparplan stilllegen und einen Riester- Vertrag abschließen. Sie erhalten die staatlichen Zulagen und haben, bei entsprechendem Einkommen, auch noch einen Steuervorteil. Also rundherum ein wirklich lohnender Sparvertrag.

Abgeltungssteuer auch für geerbte Aktiendepots?

Wie ist es mit der Abgeltungssteuer, wenn jemand nach dem 1. Januar 2009 ein Depot mit Fonds und Aktien erbt? Müssen die Erben dafür Steuern zahlen, weil es wie ein Neuerwerb behandelt wird?

Nein. Eine Erbschaft von Fonds oder Aktien, die vor 2009 gekauft werden, gilt nicht als Neuerwerb. Nach einer Haltedauer von einem Jahr können die Erben die etwaigen Kursgewinne aus diesen Wertpapieren abgeltungssteuerfrei vereinnahmen. Anders ist es bei festverzinslichen Wertpapieren. Bei denen müssen die Zinsen versteuert werden, wenn sie über dem Freibetrag von 801 Euro (Ehepaare: 1602 Euro) liegen. In diesem Jahr wird noch mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Ab 2009 wird die Abgeltungssteuer auf die Zinsen fällig mit 25 Prozent plus Soli plus Kirchensteuer.

Helma Sick berät seit über 20 Jahren Frauen in Geldangelegenheiten. Die hier beantworteten Fragen stammen aus ihrem Berufsalltag. Mehr Infos unter www.frau-und-geld-com

Illustration: Anne Mair Text: Helma Sick Mitarbeit: Renate Thiemann, Deutsche Rentenversicherung Bund

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