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Fragen zum Geld

Sechs Fragen plus Antworten rund um Ihre Finanzen. Diesmal zu den Themen Diamanten, Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge für Selbständige.

Sie werden beantwortet von Helma Sick, unabhängige Finanzexpertin in München.

Unterhalt für die Pflege des Vaters?

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Mein Vater ist ein Pflegefall, seine Rente reicht nicht für die Heimkosten. Nun verlangt das Sozialamt, dass ich dafür aufkomme. Aber mein Vater hat sich nach meiner Geburt aus dem Staub gemacht und nie Unterhalt gezahlt. Ich sehe nicht ein, warum ich ihm helfen soll.

Das müssen Sie auch nicht. Die Verfehlung Ihres Vaters ist so schwerwiegend, dass Ihnen nicht zugemutet werden kann, jetzt für ihn aufzukommen. Teilen Sie dem Sozialamt den Sachverhalt mit. Die Behörde kann ihn sich, wenn sie Ihnen nicht glaubt, von Ihrem Vater bestätigen lassen. Dieser hat keinen Grund zu lügen, denn ihm ist es egal, wer für seinen Unterhalt aufkommt. Falls er sich nicht mehr äußern kann, können Sie Zeugen (Ihre Mutter, Geschwister, andere Verwandte oder Freunde) benennen oder Dokumente vorlegen, z. B. über die vergeblichen Versuche Ihrer Mutter, Unterhalt zu bekommen.

Versicherungen später erhöhen?

Ich bin selbständig und will eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Weil ich finanziell gerade wenig Spielraum habe, kann ich jetzt nur das Nötigste absichern; später würde ich gern erhöhen. Geht das?

Ja, aber meist wird dann eine erneute Gesundheitsprüfung gefordert. Was schwierig werden kann, wenn in der Zwischenzeit eine Erkrankung eingetreten ist. Achten Sie deshalb darauf, dass der Vertrag eine so genannte "Nachversicherungsgarantie" enthält. Erstklassige Anbieter ermöglichen Ihren Kunden damit, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung aufzustocken, wenn sich der Versicherungsbedarf durch höheres Einkommen, Heirat, Geburt eines Kindes etc. verändert. In der Regel ist die Nachversicherung aber nur bis zum 45. Lebensjahr möglich.

Zinsfreibetrag weg: Was tun?

Ich bin Rentnerin und nicht vermögend, aber den Zinsfreibetrag habe ich schon ausgeschöpft. Gibt es eine Möglichkeit, für meine Ersparnisse die Zinsabschlagssteuer zu vermeiden?

Sie können bei Ihrem Finanzamt eine "Nichtveranlagungs-Bescheinigung" beantragen. Diese wird ausgestellt, wenn eine Veranlagung zur Einkommenssteuer nicht in Betracht kommt. Zum Beispiel, weil nur geringe Einkünfte erzielt werden. In den meisten Fällen betrifft das Rentner, Studenten und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Die Bescheinigung gilt drei Jahre - vorausgesetzt, dass in der Zwischenzeit keine Änderungen eintreten, die zur Einkommenssteuerveranlagung führen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jede Bank, bei der Sie Geld angelegt haben, diese NV-Bescheinigung beantragen müssen, denn Kopien werden nicht anerkannt.

Diamanten als Sicherheit?

Kürzlich rief mich ein mir unbekannter Anlageberater an und empfahl den Kauf von Diamanten, weil unser Weltwirtschaftssystem in der nächsten Zeit zusammenbrechen werde. Sie seien für den Fall die sicherste Anlage überhaupt. Er wollte gleich einen Termin abmachen, um mir über eine direkte Quelle günstige Edelsteine zu vermitteln. Ich habe noch nicht zugesagt, aber das Angebot interessiert mich durchaus.

Mit der Zukunftsangst der Menschen wurden schon immer gute Geschäfte gemacht. Gut, dass Sie keinen Termin vereinbart haben. Wer wildfremde Menschen anruft und sie zu einem Termin überreden will, ist in der Regel unseriös. Bei den offerierten "Diamanten" handelt es sich erfahrungsgemäß um wertlose oder völlig überteuerte Steine. Ich selbst halte nichts von den derzeit kursierenden Untergangsszenarien. Wenn Sie aber tatsächlich Angst haben, dann sollten Sie eventuell einen Immobilienkauf erwägen. Immobilien schwanken zwar auch im Wert, sie sind aber krisen- und inflationssicher.

Ist eine Riester-Rente vererbbar?

Ich möchte gern einen RiesterFondssparplan für mich abschließen. Aber nun habe ich gehört, dass im Falle meines Todes das ganze Geld verloren sei. Kann das tatsächlich sein?

Nein, das stimmt nicht. Wenn Sie vor Beginn Ihres Ruhestandes sterben, kann der bis dahin angesammelte Betrag auf den Riester- Vertrag Ihres Mannes übertragen werden. Es ist auch möglich, ihn einer anderen Person zu vererben. Dann allerdings wird das Fondsvermögen abzüglich der staatlichen Zulagen und der Steuerersparnis ausgezahlt. Für den Todesfall im Ruhestand gelten die gleichen Regelungen, und zwar bis das 85. Lebensjahr vollendet ist. Sollten Sie allerdings erst mit 86 Jahren sterben oder noch später, würden Ihre Erben leer ausgehen. Aber bis dahin dürfte das angesparte Geld ohnehin aufgebraucht sein.

Immobilienfonds als Altersvorsorge?

Ich habe von meiner Bank einen Prospekt über einen geschlossenen Immobilienfonds erhalten, in dem steht, dass diese Anlage sehr gut für die Altersvorsorge geeignet sei. Ich dachte immer, dass es sich hier um Steuersparmodelle handelt, die oft auch noch ziemlich riskant sind. Was meinen Sie?

Die Steuersparfonds, die Sie ansprechen, gibt es nicht mehr, weil die Steuervorteile im vergangenen Jahr fast vollständig abgeschafft wurden. Bei den jetzt auf dem Markt befindlichen Modellen handelt es sich um geschlossene Fonds, bei denen es ausschließlich um Rendite geht. Sie beteiligen sich direkt an einer oder mehreren Gewerbe-Immobilien, zum Beispiel an Bürogebäuden, die langfristig vermietet sind. Sie erhalten in der Regel einmal jährlich eine Ausschüttung, die weitestgehend steuerfrei ist. Geschlossene Immobilienfonds haben Laufzeiten von zehn und mehr Jahren. Wenn es sich um ein solides und erfahrenes Emissionshaus und ein Objekt mit Mietern guter Bonität handelt, können Sie hier mit einer stabilen Zusatzeinnahme rechnen. Ein weiterer Vorteil: Geschlossene Immobilienfonds sind nicht so abhängig von der Stimmung an den Aktienmärkten wie andere Geldanlagen. Aus diesem Grund kann eine erstklassige Beteiligung durchaus ein rentabler Baustein für die Altersvorsorge sein.

Buch-Tipp: "Wenn ich einmal reich wär"

Noch mehr Tipps zum Thema Geld finden Sie im neuen Ratgeber unserer Finanzexpertin. Helma Sick: "Wenn ich einmal reich wär", 240 S., 8,95 Euro, Diana Verlag.

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Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere BRIGITTE woman-Tipps von Helmas Sick:

Berufsunfähigkeit - nicht für Künstler?

Ich bin Schauspielerin und bekomme keine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil den Gesellschaften das Risiko zu hoch ist. Kann ich mich denn gar nicht absichern?

Bestimmten Berufsgruppen wird der Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung oft verwehrt. Sie als Schauspielerin gehören dazu, weil bereits eine geringe körperliche Beeinträchtigung oder der Verlust Ihrer Kreativität zu einer Berufsunfähigkeit führen kann. Eine Alternative bietet die Grundfähigkeitsversicherung: Beim Ver-lust bestimmter Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Autofahren usw. wird den Versicherten eine monatliche Rente gezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie ihre Fähigkeiten durch Körperverletzung, Kräfteverfall oder Erkrankung verlieren. Die Voraussetzung für eine Rente aus dieser Versicherung liegt deshalb auch vor, wenn die Pflegestufen II und III zuerkannt sind. Da diese Art der Risikoabsicherung allerdings in Deutschland nicht so verbreitet ist, ist ein Info-Gespräch mit einer unabhängigen Finanzberaterin auf jeden Fall sinnvoll.

Altersvorsorge bei Konkurs?

Ich bin selbständig, aber mein Geschäft läuft nicht gut. Nun habe ich Angst, dass bei einem eventuellen Konkurs mein Erspartes und damit meine Altersvorsorge gepfändet werden. Wissen Sie einen Rat?

Für Sie kann die neue Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, die Lösung sein. Diese spezielle Form der Leibrentenversicherung ist besonders für Selbständige und Freiberufler interessant, weil damit hohe Steuerersparnisse möglich sind. Aber das ist für Sie derzeit ja nicht relevant. Entscheidender: Das Kapital, das Sie in eine Basis-Rente einzahlen, gehört bei Insolvenz nicht zur Konkursmasse. Durch eine Umschichtung Ihrer Anlagen in die Basis-Rente könnten Sie Ihre Altersvorsorge retten. Wichtig dabei: Die Basis-Rente wird ausschließlich als lebenslange Rente gezahlt. Sie ist also nicht kapitalisierbar und kann auch nicht vererbt werden.

Minijobs und Rente?

Im Juli dieses Jahres wurden die Regelungen für Minijobs verändert. Das soll auch Vorteile für die Rente bringen. Stimmt das?

Für Jobs bis zu einem Verdienst von 400 Euro monatlich zahlen nicht Sie die Sozialbeiträge, sondern nur der Arbeitgeber - und zwar seit Juli 2006 pauschal 30 Prozent. Davon sind zwei Prozent Lohnsteuer, 13 Prozent Krankenversicherung und 15 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung. Die so erworbenen Rentenansprüche sind sehr gering, lassen sich aber durch eine weitere Neuerung günstig aufstocken: Minijobber können die Differenz aus dem Arbeitgeberanteil und dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung (derzeit 19,5 Prozent) aus eigener Tasche draufzahlen. Statt 7,5 Prozent sind es jetzt nur noch 4,5 Prozent. Das bedeutet: Mit 18 Euro Zuzahlung im Monat (vorher 30 Euro) erwerben Sie einen vollwertigen Rentenversicherungsschutz. Insbesondere Frauen, die noch nicht die Voraussetzung für die so genannte Frauenaltersrente erfüllt haben (zehn Beitragsjahre nach dem 40. Lebensjahr), können sich diese mit der Aufstockung quasi "erkaufen". Außerdem: Wer zusätzlich privat vorsorgen möchte, hat durch die Beitragsaufstockung Anspruch auf die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente. Außerdem bleiben Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten und medizinische und berufliche Rehabilitationen erhalten oder werden erstmals begründet. Vor Abschluss eines Vertrages sollten Sie aber den Rat von Fachleuten der Deutschen Rentenversicherung einholen.

Festgeld mit Risiko?

Eine holländische Bank gibt gerade auf Festgeld, das man für sechs Jahre anlegt, fast fünf Prozent Zinsen. Dieses spezielle Konto ist aber nicht durch den niederländischen Einlagensicherungsfonds gedeckt und soll bei einer Pleite der Bank "nachrangig" bedient werden. Was bedeutet das?

Nachrangig meint, dass im Konkurs-Fall erst die anderen Gläubiger der Bank ihr Geld erhalten. Sie gehen also das Risiko ein, dass im Zweifelsfall nicht genügend Kapital vorhanden ist, um Ihre Ansprüche zu befriedigen. Wie so oft, ist also auch hier das vermeintliche Schnäppchen mit einem Haken verbunden.

Kredite für Ältere?

Sie haben vor einiger Zeit geschrieben, dass es Ältere, die nicht mehr im Berufsleben stehen, schwer haben, bei Banken einen Kredit zu bekommen. Ist das bei Bausparkassen genauso?

Bausparkassen sind wesentlich großzügiger, wenn auch hier natürlich der Einzelfall entscheidend ist. Aber Vorsicht: Von einem Bausparkassen-Darlehen können Sie sich beispielsweise kein Auto kaufen, sondern müssen es für Ihr Haus oder Ihre Wohnung einsetzen - zur Modernisierung oder für feste Einbauten wie Wandschrank oder Parkett. Verwenden lässt sich das Geld aber auch für den Kauf einer Ferienwohnung oder als Einlage für ein Seniorenstift oder Pflegeheim. In Zukunft dürfte es übrigens für Banken schwieriger werden, Kredite aus Altersgründen zu verweigern. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das im August in Kraft getreten ist, soll unter anderem vor solchen Diskriminierungen schützen.

Lohnt sich eine Ferienwohnung?

Vor kurzem bekam ich eine Lebensversicherung ausgezahlt. Meine Rente reicht gut, und ein finanzielles Polster habe ich auch. Am liebsten würde ich mir eine Ferienwohnung in Südtirol kaufen. Davon träume ich schon lange. Aber früher riet mir mein inzwischen verstorbener Mann ab und jetzt mein Bankberater, weil so ein Objekt keine Rendite bringe. Ist mein Wunsch wirklich so idiotisch?

Ganz und gar nicht. Ich sehe den Begriff Rendite nicht so eng und nicht nur in Euro oder Cent. In Ihrem Fall würde ich als Rendite vor allem die Lebensqualität se-hen, die Sie gewinnen, wenn Sie sich Ihren Herzenswunsch erfüllen. Ihr Lebensunterhalt ist abgesichert. Zögern Sie also nicht lange, damit aus dem Traum bald Realität wird und Sie noch möglichst viel Freude daran haben.

Krankenversicherung auf eigene Faust?

Mehrere Frauen in meinem Bekanntenkreis fallen als Selbständige aus der Versicherungspflicht und sind in einem Verein, der sich als Gegenbewegung zur Krankenkasse sieht. Jedes Mitglied zahlt 20 bis 50 Euro monatlich. 60 Prozent davon gehen auf ein Konto für persönliche Gesundheitskosten, der Rest bleibt im so genannten Nothilfefonds. Wer aus diesem Fond im Falle einer schwereren Krankheit Geld bekommt, entscheidet die Gruppe gemeinsam. Was halten Sie davon?

Was für eine absurde Idee! Möchten Sie andere Mitglieder entscheiden lassen, ob Sie im Krankheitsfall Geld bekommen oder nicht? Was passiert, wenn mehrere krank werden? Wer kriegt dann Geld? Die Ältesten? Die Jüngsten? Zweitens: Offensichtlich wissen diese Leute nicht, was eine längere Krankheit oder ein Unfall mit Krankenhausaufenthalt plus Rehabilitation kosten. Ihre Bekannten zahlen im Jahr 600 Euro. 60 Prozent davon sind 360 Euro, das reicht grade für die Behandlung eines Schnupfens. Drittens: Der Verein stellt sich gegen eine zentrale Errungenschaft des Sozialstaats, das Solidaritätsprinzip. Es bewirkt ja gerade, dass der Einzelne nicht mehr abhängig ist von der Willkür anderer. Auch wenn bei der Krankenversicherung Reformbedarf besteht, ist das Grundprinzip in Ordnung: Wer wenig verdient, zahlt wenig ein, hat aber Anspruch auf die gleiche Leistung wie diejenigen, die aufgrund höherer Einkommen mehr zahlen.

Wie lange reicht die Abfindung?

Ich bin jetzt 55 Jahre alt und werde arbeitslos. Die Firma zahlt mir eine Abfindung, die nach Steuerabzug 80 000 Euro beträgt. Leider habe ich nie gespart und weil ich vermutlich keine Stelle mehr finden werde, muss ich von diesem Geld leben, bis mit 65 die gesetzliche Rente greift. Mit wie viel Geld kann ich monatlich rechnen?

Ohne Ersparnisse können Sie keine großen Sprünge machen. Das Arbeitslosengeld II dürfen Sie wegen der Abfindung ja nicht beantragen. Wenn Sie fünf Prozent durchschnittliche Rendite erzielen, können Sie zehn Jahre lang monatlich 840 Euro entnehmen. In diesen Niedrigzinszeiten sind fünf Prozent aber nur zu erreichen, wenn Sie Ihr Kapital auf verschiedene Anlagen verteilen: Rentenfonds, offene Immobilienfonds, gemischte Fonds mit unterschiedlich hohen Aktienanteilen.

Rente jährlich zahlen?

Ich habe gehört, es sei besser, den Beitrag für eine Rentenversicherung jährlich zu zahlen statt monatlich. Gilt das auch für eine fondsgebundene Rentenversicherung? Ich investiere darüber in fünf verschiedene Aktienfonds.

Bei Ihrer fondsgebundenen Versicherung ist es besser, monatlich zu zahlen. Sie investieren ja über die Versicherung in Aktienfonds, die Schwankungen unterliegen. Wenn Sie jeden Monat den gleichen Betrag überweisen, bekommen Sie je nach Kursstand unterschiedlich viele Anteile dafür: Sind die Kurse gesunken, erhalten Sie mehr Anteile, bei gestiegenen Kursen entsprechend weniger. Das ist der so genannte Cost-Average-Effekt, den Sie nutzen.

Letzter Wille?

Meine hoch betagte Tante hat sehr genaue Vorstellungen, wie einmal ihr Begräbnis ablaufen soll. Offenbar traut sie uns Verwandten nicht so ganz zu, dass wir ihren Willen dann auch umsetzen. Wie können wir sie beruhigen?

Ihre Tante kann einen Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsinstitut abschließen. Darin werden Qualität und Ausstattung des Sarges, der Blumenschmuck, die Musik, der Ablauf der Trauerfeier, sogar die gewünschte Kleidung und anschließende Bewirtung der Verstorbenen festgelegt, ferner auch alle Details zum Grabstein und zur Pflege des Grabes für eine beliebig lange Zeit. Ihre Tante zahlt dafür - je nach Anspruch - einige tausend Euro. Das Geld wird verzinslich auf einem Sparbuch bei einer Bank oder Sparkasse angelegt. Ihre Tante weiß damit sicher, dass ihre Wünsche auch erfüllt werden.

Mehr Unterhalt vom Ex-Mann?

Nach unserer Scheidung finanzierte mein Ex-Mann, der damals 4000 Euro netto verdiente, das Studium unserer beiden Kinder. Sie bekamen je 500 Euro im Monat, mir blieben 1200 Euro Unterhalt. Ich hatte und habe kein eigenes Einkommen. Jetzt sind die Kinder mit dem Studium fertig, mein Ex-Mann will mir aber nicht mehr zahlen. Begründung: Seit damals habe sich sein Gehalt nur unwesentlich um 200 Euro netto monatlich erhöht. Muss ich das hinnehmen?

Nein! Ihnen steht ein höherer Unterhalt zu. Sie können bei Gericht die Abänderung der früheren Unterhaltsvereinbarung oder des Unterhaltsurteils beantragen. Theoretisch können Sie das selbst tun, ich rate Ihnen aber, eine Anwältin zu beauftragen. Bei Ihren geringen finanziellen Mitteln erhalten Sie vermutlich Prozesskostenhilfe. Eine Änderung ist immer dann möglich, wenn sich die Umstände, die bei der Berechnung eine Rolle spielten, wesentlich ändern. Dazu gehören das Einkommen des Ex- Ehemannes sowie seine damaligen Unterhaltszahlungen an die Kinder, die ja nun entfallen. Nach meiner Einschätzung müssten Sie jetzt ungefähr 1800 Euro monatlichen Unterhalt bekommen.

Mitarbeit: Roswitha Wolff, Fachanwältin für Famileinrecht Katrin Gleibs, BfA<br/><br/>BRIGITTE WOMAN 11/06

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