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Finanzkrise: Ist mein Geld sicher?

Die wichtigsten Fragen zur Finanzkrise: Um welche Geldanlagen müssen Sie sich Sorgen machen, welche sind sicher?

Geld lieber unter die Matratze?

Ich habe Geld für die Altersvorsorge in verschiedene Geldanlagen investiert. Nun bin ich in Panik wegen der Bankenkrise. Am liebsten möchte ich mein Geld von der Bank holen und es unter die Matratze legen. Da wäre es wenigstens sicher, auch wenn es keine Zinsen gibt. Oder ist meine Angst übertrieben, was meinen Sie?

Helma Sick: Glauben Sie mir - Panik ist der schlechteste aller Ratgeber. Denn auch mit Panik kann man Geld vernichten. Unters Kopfkissen oder in den Wäscheschrank gehört es jedenfalls nicht. Das wäre ein gefundenes Fressen für jeden Dieb. Und eine Massenpanik, in der alle Anleger ihre Anlagen aufl ösen und ihr Geld zurückfordern, könnte auch die solidesten Finanzinstitute zum Einsturz bringen. Anleger sind in Deutschland so gut abgesichert wie nirgendwo sonst auf der Welt. Wenn Sie also ein langfristiges Ziel haben wie die Altersversorgung und Ihr Geld in unterschiedliche gute Anlagen investiert ist, dann bleiben Sie bitte dabei. Jetzt sind starke Nerven und langer Atem gefragt. Und Sie können sicher sein: Auch die heftigste Krise ist irgendwann vorbei.

Tagesgeldkonto auflösen?

Ich habe zwei Immobilien, die vermietet sind. Und ich habe einen größeren Betrag auf einem Tagesgeldkonto. Nun läuft die Zinsbindung für meine Darlehen demnächst ab, ich könnte also mit dem Geld vom Tagesgeldkonto die Darlehen tilgen. Ich überlege das, weil ich Angst vor einer Bankenpleite habe. Aber ist das auch klug?

Helma Sick: Vermutlich zahlen Sie für Ihren Immobilienkredit mehr Zinsen, als Sie beim Tages- oder Festgeld erhalten. Insofern ist eine Tilgung lohnend. Wie es aber dann steuerlich für Sie aussieht, muss Ihr Steuerberater beurteilen. Denn wenn Sie keine Schulden mehr haben, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern. Wie sich das steuerlich für Sie auswirkt, hängt u. a. von Ihrem Einkommen und Ihrem Steuersatz ab. Dazu müssten Sie also unbedingt Ihren Steuerberater fragen. Die Angst, das Geld auf dem Tagesgeldkonto zu verlieren, ist nicht gerechtfertigt. Sparguthaben sind in großer Höhe geschützt, wenn Ihre Bank dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds angehört oder wenn es sich um eine Sparkasse oder Genossenschaftsbank handelt.

Ist meine Riester-Rente in Gefahr?

Ich bin 42 und habe vor zwei Jahren einen Riester-Vertrag mit Fondssparplan abgeschlossen. Nun stürzen die Aktien - war die Anlage vielleicht ein Fehler?

Helma Sick: Mit einem Riester-Vertrag kann Ihnen nicht viel passieren, denn bei jedem Riester-Vertrag, ob Versicherung, Banksparplan oder Fondssparplan, muss der Anbieter auf jeden Fall das eingesetzte Kapital garantieren. Das bekommen Sie also auf jeden Fall. Und wegen der Aktienfonds in Ihrem Sparplan müssen Sie sich keine großen Sorgen machen. Sie haben ja noch 25 Jahre Zeit bis zum Ruhestand. Über eine so lange Anlagezeit hinweg haben bisher alle Aktienfonds eine sehr gute Durchschnittsrendite gebracht. Bleiben Sie also ruhig und sitzen Sie die Krise aus. Am Ende wird das Ergebnis stimmen.

Sind Fonds und Sparanlagen jetzt noch sicher?

Ich gehe davon aus, dass Bundesschatzbriefe sicher sind. Aber wie ist es mit Fonds und anderen Sparanlagen?

Helma Sick: Der freiwillige Sicherungsfonds der Banken schützt Sparbücher, Tagesgeld, Festgeld, Festzinssparen und die Sparbriefe der jeweiligen Bank. Bundesschatzbriefe sind Staatspapiere. Hier haftet also auf jeden Fall der Staat. Auch Fonds sind sehr gut abgesichert. Denn Fonds sind rechtlich Sondervermögen. Selbst wenn die Fondsgesellschaft insolvent würde, wäre das Geld der Fondsanleger vor dem Zugriff der Gläubiger sicher, weil das Fondsvermögen nicht in die Insolvenzmasse fällt.

Zahlt die Bank bei einer Pleite mein Erspartes zurück?

Die Meldungen verwirren mich: Mal heißt es, dass 20 000 Euro von meinem Sparguthaben abgesichert sind, dann wieder ist von Millionenbeträgen die Rede. Was stimmt denn nun?

Helma Sick: Für alle deutschen Kreditinstitute ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken Pfl icht. Alle EU-Länder haben vergleichbare Institutionen, die abgesicherten Summen sind aber je nach Land unterschiedlich. In Deutschland erhalten Kunden bei einer Bankenpleite 90 Prozent ihrer Einlagen zurück, maximal jedoch 20 000 Euro. Die meisten Geldinstitute in Deutschland haben aber freiwillige Sicherungseinrichtungen. Genossenschaftsbanken und Sparkassen schützen ihre Kunden über eigene Sicherungsfonds. Die meisten Privatbanken sind im "Einlagensicherungsfonds". Darüber sind im Normalfall selbst bei kleineren Banken einige Millionen pro Kunde abgesichert. Zudem haben ja Bundeskanzlerin Merkel und Finanzminister Steinbrück öffentlich erklärt, dass der Staat für alle Sparguthaben bürgt.

Sind Privatrenten auch jetzt noch gute Geldanlagen?

Ich wollte für meine Altersversorgung auf Nummer Sicher gehen und habe hohe Beträge in private Rentenversicherungen eingezahlt. Muss ich um diese Anlagen jetzt Angst haben?

Helma Sick:Nein, das brauchen Sie nicht. Zwar kann auch eine Versicherungsgesellschaft pleitegehen. Aber das Kapital der Versicherten ist nach dem Gesetz in einem Sondervermögen gebunden und darf bei einer Insolvenz nicht an die Gläubiger ausgezahlt werden. Kann die Versicherungsgesellschaft nicht gerettet werden, übernimmt Protektor - das ist der Sicherungsfonds der Versicherungsbranche - die Versicherungsverträge. Protektor würde in so einem Fall also auch Ihre Verträge weiterführen.

Beitrag jetzt noch nachzahlen?

Ich bin 47 und kümmere mich schon lange selbst um mein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung. Insbesondere versuche ich, Lücken zu vermeiden, da ich wegen der Kinder (acht, zwölf und 15 Jahre alt) nur sporadisch beschäftigt bin. Jetzt aber habe ich vergessen, freiwillige Beiträge für 2007 zu zahlen. Ist das noch bis Ende dieses Jahres möglich?

Helma Sick:Nein, freiwillige Rentenversicherungsbeiträge müssen bis spätestens 31. März des Folgejahres gezahlt werden. Für 2007 also bis 31. März 2008. Diese Frist haben Sie leider versäumt. Aber bis zum zehnten Geburtstag Ihres jüngsten Kindes wird Ihnen eine Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung gutgeschrieben. Auch diese Zeit hält den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht. Nach dem zehnten Geburtstag Ihres Jüngsten gilt aber, dass die freiwilligen Beiträge, die in Ihrem Fall den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung garantieren sollen, spätestens im März des Folgejahres eingehen müssen. Tipp: Lassen Sie die Beiträge durch den Rentenversicherungsträger abbuchen. Dann kann es Ihnen nicht mehr passieren, dass Sie den Termin verpassen.

Mitarbeit: Renate Thiemann, Deutsche Rentenversicherung Bund Foto: Jason Stitt/Fotolia.com, Quirin Leppert Ein Artikel aus der BRIGITTE-Woman 12/08

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