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Transsexuellengesetz Es muss sich endlich etwas ändern!

Transsexuellengesetz: Das muss sich ändern
© nito / Adobe Stock
Das veraltete Transsexuellengesetz ist für viele Betroffene eine Hürde. Mit der Ampelregierung soll das nun abgeschafft werden und mit einem Selbstbestimmungsgesetz ersetz werden.

Wollen in Deutschland Menschen ihr "juristisches Geschlecht" ändern lassen, ist das ein komplizierter Prozess. Das Problem sind vor allem die notwendigen Gutachten, die von trans Personen als diskriminierend und entwürdigend empfunden werden. Zum Beispiel werden Fragen zur sexuellen Orientierung, dem Familienverhältnis und dem Sexualverhalten gestellt. "Es ist vorgekommen, dass gefragt wurde, wie oft man masturbiert oder ob man eine:n Partner:in hat", ärgert sich Anne-Mette Gerdsen, Beraterin für trans- und intersexuelle Menschen in Schleswig-Holstein. "Viel besser wäre es, wenn es gar kein Gutachten gäbe. Denn was hat mein Sexualverhalten damit zu tun, ob ich ein Mann oder eine Frau bin?"

Teure Odyssee mit Hürden

Das Transsexuellengesetz in Deutschland ist nämlich vor allem eins: ziemlich veraltet. Seit über 40 Jahren besteht es schon. "Zwar wurden bereits verfassungswidrige Paragrafen gestrichen, wie zum Beispiel, dass man sich zuvor geschlechtsunfähig machen musste und auch die Pflicht, sich scheiden zu lassen. Dennoch bleiben die Gutachten sowie ein richterlicher Beschluss erhalten", erklärt Anne-Mette Gerdsen. Kurz: Wie du auf dem Papier heißt und welches Geschlecht vermerkt ist, wird fremdbestimmt. Zudem ist das Verfahren ziemlich teuer – mehr als 1000 Euro kostet es meist. Das kann auch für den Staat kostspielig werden; denn es gibt die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dabei: die allerwenigsten Gutachten fallen negativ aus. Letztendlich wären sie nicht notwendig gewesen.

Die Möglichkeit endlich anzukommen

Für die Betroffenen ist die Änderung ihres Geschlechtseintrags und Namens ein wichtiger Meilenstein. "Viele sagen, dass sie dadurch erst richtig angekommen sind, dass jetzt alles stimmt. Es ist vergleichbar mit anderen großen Angelegenheiten im Laufe des Lebens wie Partnerschaften oder ein Kind zu bekommen", erklärt Anne-Mette Gerdsen. 

Namen- und Personenstandsänderung: Einspruch von einigen Seiten

Wieso muss man es dann so kompliziert und bürokratisch machen? Eine Reform wäre dringend notwendig. Doch einige Gegner stellen sich quer. Darunter Politiker und christliche Parteien – aber auch Frauengruppen. "Sie befürchten, dass Menschen ihr Geschlechtseintrag ändern wollen, um in Frauen-Schutzräume einzudringen. Man habe auch Angst, dass 'geborene Männer' Frauenförderungen nutzen wollen", erklärt Anne-Mette Gerdsen. Sie könne diese Angst nicht nachvollziehen. 

Zum Vergleich: "In Dänemark gehen die Betroffenen zum Amt und werden vermerkt. Nach einem halben Jahr müssen sie erneut kommen, um zu bestätigen, dass sie die Änderung immer noch möchten und das war's", erklärt Anne-Mette Gerdsen. Ihr sei kein Fall bekannt, in dem die niedrige bürokratische Hürde in Dänemark für andere Zwecke missbraucht wurden. Sie würde sich wünschen, dass auch in Deutschland der Prozess endlich für trans Personen erleichtert wird. 

Selbstbestimmungsgesetz: Für viele ein Lichtblick

Bereits in der Vergangenheit wurden Versuche gestartet, die Hürde für die Namen- und Personenstandsänderung zu minimieren. Die Grünen und die FDP haben vor der neuen Legislaturperiode einen Antrag gestellt, der den Prozess mit einem Gang zum Standesamt und einer mündlichen Absichtserklärung für trans Personen erheblich erleichtern soll. Doch die Anträge wurden damals abgelehnt. CDU/CSU waren dagegen, die SPD wollte eine andere Lösung. Die AFD sprach von einem "genderpolitischen Wahnsinn". 

Mit der neuen Ampelregierung keimt jedoch neue Hoffnung auf. Das Transsexuellengesetz soll in der Amtszeit von SPD, FDP und den Grünen abgeschafft und mit einem Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden. Wann das neue Gesetz kommen soll ist noch unbekannt, der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, ließ jedoch gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio verlauten, dass die Eckpunkte des Gesetztes vor der parlamentarischen Sommerpause stehen sollen. Doch was unterscheidet das Selbstbestimmungsgesetz vom Transsexuellengesetz? 

Selbstbestimmungsgesetz vs. Transsexuellengesetz

Der genaue Umfang des Selbstbestimmiungsgesetz ist noch nicht bekannt, jedoch sollen trans Personen sich in Zukunft nicht mehr den entwürdigenden Fragen stellen müssen. Das Verfahren zur amtlichen Personenstandsänderung soll vereinfacht werden und psychiatrische Gutachten nicht mehr notwendig sein (das gilt nicht für geschlechtsangleichende Operationen). Der Name oder das Geschlecht im Personenstand soll zukünftig beim Standesamt geändert werden können. 

Noch nicht ganz klar scheint die Altersgrenze für das Selbstbestimmungsgesetz zu sein. Die aktuelle Idee, dass bereits Jugendliche ab 14 Jahren ohne Zustimmung der Eltern ihren Namen und ihre Geschlechtsangabe amtlich ändern lassen dürfen, wird heftig kritisiert – unter anderem von der Initiative Geschlecht zählt. 

Verwendete Quelle: Interview, lsvd.de, tagesschau.de

Anne-Mette Gerdsen ist in den Vereinen "Intergeschlechtliche Menschen e.V." und "Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V." tätig . Hier können Betroffene Unterstützung und Angebote für Beratungen finden.

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