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Neue Liebe: Wie lange sollte man nach einer Trennung warten?

Wie lange sollte man nach einer Trennung warten? Frau steht auf dem Balkon
© Aleshyn_Andrei / Shutterstock
Wie viel Pause braucht man zwischen zwei Beziehungen? Psychologe und Paartherapeut Oskar Holzberg beantwortet diese und mehr Fragen.

Kurz gesagt: Einen Monat, ein Jahr, unendlich ...? Genug, um wieder frei zu sein. Jetzt mal ausführlich: Es gibt keine Regel, wie viel Zeit vergangen sein muss, um die Kränkungen aus und die Sehnsucht nach der Ex- Beziehung zu überwinden und wieder o en für eine neue Liebe zu sein. Wie lange wir brauchen, um alle Trennungsphasen zu durchlaufen, kann niemand vorhersehen. 

Wir verarbeiten eine 20-monatige Beziehung nicht notwendigerweise schneller als eine 20-jährige Ehe. Wer schon lange Trennungsgedanken hatte, ist deshalb trotzdem nicht unbedingt schneller über die Beziehung hinweg als jemand, der völlig unvorbereitet in der leeren Wohnung den Abschiedsbrief seiner Ex gefunden hat. Eine unbefriedigende Beziehung können wir entweder relativ leicht hinter uns lassen, oder aber wir bleiben erst recht an ihr hängen, weil wir unser Scheitern nicht ertragen können. Haben wir Kinder, und der Verlust der Familie ist untrennbar mit der Trennung verschmolzen? Lässt der Ex nicht los? Oder können wir die Verantwortung für die Ex nicht ablegen, weil wir schon als Kinder für Mamas oder Papas Seelenheil verantwortlich waren? Jeder hat andere Erfahrungen mit Trennung und Abschied, die beeinflussen, ob und wie gut wir uns von einer verlorenen Liebe lösen können.

Bin ich wirklich über ihn hinweg? Ehrlich währt am längsten

Wer ständig in seinen neuen Beziehungen scheitert, dessen Gedanken sind möglicherweise noch von dem verklärten Bild eines Verflossenen besetzt. Niemand kommt ihm gleich, niemand hat eine Chance gegen den geheimen Traumpartner. Kluge Menschen auf Partnersuche fragen ihr Gegenüber deshalb gleich beim ersten Date, wie lang die Trennung schon her ist und ob er oder sie wirklich innerlich bereit für eine neue Beziehung ist. Doch auch das hilft nur bedingt. Denn die eigentliche Herausforderung beginnt häufig erst, wenn ein neuer Partner ins Leben tritt: Nun gibt es plötzlich einen Vergleich. Und die schneidende Arroganz des Ex ist vergessen, aber es wird schmerzhaft spürbar, dass es mit ihm eine Zärtlichkeit gab, die in der neuen Beziehung so nicht existiert. So entsteht statt Liebe leicht eine Übergangsbeziehung, die möglicherweise daran scheitert, dass in ihr die Trauer erst verarbeitet werden muss. Neu verliebt und noch in der Ablösung aus der alten Beziehung zu sein: Das sind widersprüchliche Gefühle, die sich gegenseitig stören.

Oskar Holzberg ist seit über 30 Jahren verheiratet, seit mehr als 20 Jahren berät der Psychologe Paare. Dabei stellte er fest, dass einige Sätze für alle Beziehungen gelten. In jeder BRIGITTE stellt er einen davon vor.
Oskar Holzberg ist seit über 30 Jahren verheiratet, seit mehr als 20 Jahren berät der Psychologe Paare. Dabei stellte er fest, dass einige Sätze für alle Beziehungen gelten. In jeder BRIGITTE stellt er einen davon vor.
© Ilona Habben

Doch genau das erleben wir oft. Wir trennen uns ja häufig, weil wir uns in einen anderen verliebt haben. Und wir können eine gerade entstehende Liebe nicht auf Eis legen, bis wir endlich ausgetrauert haben. Unser Leben läuft nicht so ab. Umso wichtiger ist es, dass wir uns dem Schmerz über den Verlust der alten Liebe stellen. Solange wir den Schmerz vermeiden, trauern wir nicht. Erst durch die Trauer lösen wir uns vom einst geliebten Menschen. Erst wenn wir an ihn denken können, ohne von Sehnsucht überflutet zu werden, sind wir frei für eine neue Liebesbeziehung.

Abschied von Gewohnheiten nehmen

Natürlich ist nach 365 Tagen niemals jeder Verlust verarbeitet. Aber jenseits aller Regeln: Fühlt es sich nicht sinnvoll an, den nächsten Sommer, das nächste Weihnachtsfest, den eigenen Geburtstag nicht gleich mit einem neuen Partner zu erleben? Sondern erst einmal Abschied von den Riten und Gewohnheiten aus der vor- hergehenden Partnerschaft zu nehmen?

Brigitte 11/2018

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