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Scheidung und Geld - die wichtigsten Infos

Hund neben Umzugskarton
© gpointstudio / Shutterstock
Unterhalt, Rentenansprüche, Aufteilung von Vermögen und Hausrat - darum geht es bei jeder Scheidung. Die wichtigsten Fragen und aktuellen Änderungen.

Gütliche Trennung: Worauf muss man achten?

Sie können vor einer Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Mann schließen, die notariell beglaubigt werden muss. Das erspart lange Streitigkeiten vor dem Familiengericht, und die Anwaltskosten fallen deutlich niedriger aus, weil sie nach dem Aufwand berechnet werden. So können Sie neben dem Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder auch den Großteil der finanziellen Folgen regeln wie den Kindes- und Ehegattenunterhalt oder die Aufteilung des Hausrats. Den Versorgungsausgleich (Regelung der Rentenansprüche) bestimmt das Gericht.

Neues Unterhaltsrecht: Was ändert sich?

Künftig wird Geschiedenen mehr Eigenverantwortung bei der Sicherung des Lebensunterhalts abverlangt, Kinder dagegen sollen stärker gefördert werden. Konkret: Der Unterhaltspflichtige, meist der Mann, muss zunächst für seine Kinder aufkommen. Dabei werden alle Kinder gleich behandelt (sofern sie minderjährig oder unter 21 Jahre alt sind und noch die Schule besuchen), auch Kinder aus einer zweiten Ehe oder einer nichtehelichen Beziehung. Nur, wenn nach Abzug des Kindesunterhalts (und unter Berücksichtigung des Selbstbehalts) etwas übrig bleibt, sind die derzeitige Partnerin und die Ex-Partnerin an der Reihe. Dabei soll von den Familienrichtern der Einzelfall viel stärker als bisher geprüft werden. Entscheidend wird sein: Betreut die Ex-Frau kleine Kinder? War von Anfang an eine klassische Rollenverteilung - er verdient, sie bleibt zu Hause - zwischen den Eheleuten vereinbart? Welche Ausbildung hat sie und welche Chancen am Arbeitsmarkt? Gibt es Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder Ganztagsschulen in der Nähe, so dass sie zumindest einen Teilzeitjob aufnehmen könnte? Es ist zu erwarten, dass Richter/innen häufiger als bislang die Ex-Frauen verpflichten werden, wieder eigenes Geld zu verdienen. Häufig leer ausgehen werden in Zukunft vermutlich volljährige Kinder aus erster Ehe, die noch studieren oder eine Ausbildung machen. Und Partner, die nur kurze Zeit verheiratet waren und keine Kinder erziehen.

Unterhalt für die Kinder: Was steht wem zu?

Auch nach dem neuen Recht ergibt sich der Kindesunterhalt gestaffelt nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Den Unterhalt bekommt derjenige, bei dem das Kind überwiegend lebt. Teilen sich Vater und Mutter die Kinderbetreuung und haben ein nahezu gleiches Einkommen, bekommt keiner Unterhalt vom anderen. Neu definiert ist der gesetzliche Mindestunterhalt, der um rund 25 Prozent höher liegt als nach der alten Regelung. Kinder bis sechs Jahre bekommen dann monatlich mindestens 265 Euro, Kinder bis zwölf Jahre 304 Euro, und Kinder ab zwölf erhalten 356 Euro. Allerdings kann die Hälfte des Kindergeldes von der Unterhaltspflicht abgezogen werden. Beispiel: Für ein zehnjähriges Kind müssen statt 304 Euro nur 227 Euro (also minus 77 Euro) gezahlt werden.

Unterhaltsverzicht im Ehevertrag: Kann man das noch ändern?

Vertrag ist Vertrag. Haben Sie also von vornherein in Ihrem Ehevertrag auf Unterhalt verzichtet, bekommen Sie auch nichts. Absolute Ausnahme: Sie hatten bei der Vertragsunterzeichnung eine extrem ungleiche Verhandlungsposition, waren zum Beispiel schwanger und wollten nicht, dass das Kind unehelich zur Welt kommt. Dann ist die Verzichtsklausel des Vertrags unwirksam. Und: Unterhalt für die Frau darf man generell nicht ausschließen, wenn sie minderjährige Kinder erzieht.

Und was ist mit der Rente?

Alle Regelungen, die bei Scheidungen die Rente betreffen, nennen Juristen Versorgungsausgleich. Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, werden bei der Scheidung gleichermaßen auf beide Partner aufgeteilt. Es spielt keine Rolle, wer wie lange gearbeitet oder wie viel verdient hat. Dies gilt sowohl für die gesetzliche Rente als auch für private Rentenversicherungen. Bei der gesetzlichen Rente wird Ihr Anspruch Ihrem Rentenkonto sofort nach der Scheidung gutgeschrieben. Wenn Sie in den Ruhestand gehen, zahlt die Rentenkasse das Geld zusammen mit den von Ihnen selbst erworbenen Ansprüchen aus.

Wie teuer wird eine Scheidung?

Sie müssen das Gericht und die anwaltliche Vertretung bezahlen. In beiden Fällen richten sich die Kosten nach dem Gegenstandswert der Scheidung. Dieser wird aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen (und gegebenenfalls dem Vermögen) beider Ehepartner sowie aus dem Wert für den Versorgungsausgleich errechnet. Beispiel: Bei einem Streitwert von insgesamt 11 000 Euro bekäme das Gericht 438 Euro, die Arbeit des Rechtsanwalts oder der Rechtsanwältin würde mit rund 1550 Euro honoriert. Die Gerichtskosten tragen beide Ehepartner je zur Hälfte, für die Anwaltskosten muss dagegen jede/r selbst aufkommen. Die gute Nachricht: Scheidungskosten können Sie bei Ihrer Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" absetzen. Wenn Sie kein oder wenig Einkommen haben (und Ihr Noch-Ehepartner ebenfalls wenig verdient), können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Sollte Ihr Mann jedoch vermögend sein (wird im Einzelfall geprüft), muss er für Ihre Gerichts- und Anwaltskosten mit aufkommen. Beide Hilfen beantragt in der Regel Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt für Sie.

Was bedeutet Zugewinnausgleich?

Haben Sie mit Ihrem Mann keinen Ehevertrag geschlossen, leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft. Das ist der vom Gesetzgeber vorgesehene Güterstand für Eheleute. Dann gilt: Alles, was Ihr Mann schon vor der Ehe besaß, gehört auch nach der Ehe ihm. Alles, was Sie mit in die Ehe gebracht haben, bleibt Ihr Besitz. Der Zugewinnausgleich bezieht sich auf den Vermögenszuwachs, der während der Ehe entstanden ist und bei der Scheidung aufgeteilt wird. Beispiel: Sie haben 20 000 Euro mehr auf dem Sparbuch als zu Beginn Ihrer Ehe, Ihr Mann 265 Euro, Kinder bis zwölf Jahre 304 Euro, und Kinder ab zwölf erhalten 356 Euro. Allerdings kann die Hälfte des Kindergeldes von der Unterhaltspflicht abgezogen werden. Beispiel: Für ein zehnjähriges Kind müssen statt 304 Euro nur 227 Euro (also minus 77 Euro) gezahlt werden. 60 000 Euro mehr. Von der Differenz - 40 000 Euro - muss er Ihnen die Hälfte, also 20 000 Euro, geben. Bei Selbständigen wie Ärzten oder Handwerkern gibt es häufig die "modifizierte Zugewinngemeinschaft". Dabei wird in einem Ehevertrag festgelegt, dass bestimmte Werte wie die Praxis oder der Betrieb nicht in den Zugewinnausgleich fallen.

Nur ein Anwalt: Ist das sinnvoll?

Wenn einer von Ihnen auf den eigenen Anwalt verzichtet, ist er auf sich allein gestellt. Wird nur ein Jurist eingeschaltet, kann der zwar die Scheidung einreichen, hat aber dann nicht etwa eine neutrale Vermittlerrolle. Er vertritt entweder Sie oder Ihren Mann und ist somit parteiisch. Das kommt z.B. häufig bei "Online-Scheidungen" vor. Sinnvoller ist es, eine Mediatorin aufzusuchen, mit der man alle strittigen Punkte klärt. Und anschließend treten beide vor Gericht mit eigenen Anwälten auf.

Streit um jede Blumenvase: Wer bekommt was?

Wer was gekauft hat, ist bei der Aufteilung des Hausrats (z. B. Möbel, Geschirr, Fernseher, Computer) egal. Was während der Ehe erworben wurde, wird grundsätzlich auf beide Partner verteilt zwar zweckmäßig und gerecht. besten, man einigt sich untereinander. Denn wenn beide partout das Designersofa und die Stereoanlage haben entscheidet das Gericht.

Meins oder deins: Was wird aus persönlichen Geschenken?

Sie fallen ebenso wenig in den Zugewinn wie größere Schenkungen oder eine Erbschaft. Was jedoch aufgeteilt werden muss, ist eine mögliche Wertsteigerung. Beispiel: Sie haben Omas Häuschen geerbt, und es liegt in einem Stadtteil, der seit kurzem als "hip" gilt. Dann unterliegt der gestiegene Immobilienwert dem Zugewinnausgleich. Und natürlich auch jenes Geld, das Sie aus den Mieteinkünften im Laufe der Jahre angespart haben.

Familien-Auto: Wer fährt's weiter?

Wenn die Familienkutsche überwiegend genutzt wurde, um die Kinder zur Schule oder den Einkauf nach Hause zu fahren, ist sie ein Gegenstand des Hausrats, und Sie müssen sich einigen, wer es bekommt. Falls es sich bei dem Auto um einen schnittigen Sportwagen handelt, wird der zum Vermögen gezählt und beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.

Geldanlage: Wer bekommt die Aktien, wer das Sparbuch?

Vermögenswerte werden im Zugewinnausgleich nicht einzeln betrachtet, sondern wertmäßig addiert. Das bedeutet: Die Frau bekommt nicht etwa die Hälfte der Aktien und Goldmünzen ihres Mannes, sondern sie erhält (sofern ihr Zugewinn niedriger ist) für alles zusammen eine entsprechende Ausgleichszahlung. Übrigens: Kapitallebensversicherungen werden berücksichtigt. Sie werden bei einer Scheidung mit dem aktuellen Wert, nicht mit der Ablaufleistung, bewertet!

Gemeinsame Immobilie: Was ist, wenn einer mehr beigesteuert hat?

Gemeinsame Immobilie: Was ist, wenn einer mehr beigesteuert hat? Das zählt nicht. Entscheidend ist, wer als Eigentümer im Grundbuch steht. Sofern beide Ehepartner eingetragen sind, gehört die Wohnung oder das Haus beiden gemeinsam, und sie müssen zusammen entscheiden. Möglich wäre: 1. Beide bleiben Eigentümer und vermieten das Haus. Vorteil: Finanzierungen müssen nicht gekündigt werden, und beide erhalten Einnahmen aus Miete. 2. Die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt. 3. Einer übernimmt den Anteil des anderen und zahlt ihn aus. Um einen fairen Preis zu ermitteln, sollte man einen unabhängigen Gutachter bestellen. 4. Eine Zwangsversteigerung bei Gericht, aber das ist immer die schlechteste Alternative, weil die Immobilie meist unter Wert versteigert wird. Achtung: Hat einer der Ehepartner sehr viel mehr Geld oder Arbeit in ein gemeinsames Haus gesteckt als der andere, wird das nur beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Wenn die Wertsteigerung der Immobilie nicht sehr üppig ist, ist dieser Betrag allerdings kein wirklicher Ausgleich. Viel sinnvoller ist es in so einem Fall, eine mögliche Aufteilung frühzeitig beim Notar zu vereinbaren.

Schulden des Mannes: Muss die Frau für die Hälfte aufkommen?

Nein! Und auch nicht umgekehrt. Das heißt: Jeder, der Schulden macht, muss dafür allein geradestehen. Allerdings werden alle Verbindlichkeiten vom Endvermögen des Ehepartners abgezogen. Wenn dann rechnerisch nichts übrig bleibt, hat der andere Pech. Achtung: Haben Sie mit Ihrem Mann gemeinsam einen Kreditvertrag bei der Bank unterzeichnet, müssen Sie für die Schulden natürlich mithaften. Und nicht nur das! Kann Ihr Mann nicht zahlen, müssen Sie für den kompletten Schuldenberg aufkommen - und nicht nur für die Hälfte! Haben Sie für die Verbindlichkeiten des Ehepartners gebürgt, haften Sie trotz Scheidung auch weiterhin.

Gemeinsame Mietwohnung: Wer zieht aus?

Wenn beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen sie sich darüber einigen. Der Auszugswillige muss vom Vermieter aus dem Vertrag entlassen werden. Bei einem Streit entscheidet das Gericht, wer bleiben darf. Den Umzug finanziert derjenige, der geht, allein.

Firma mit aufgebaut: Was bekommt die Frau?

Wenn sie im Betrieb ohne Vertrag und unentgeltlich mitarbeitet, hat sie schlechte Karten, was eigene Rentenansprüche oder Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung angeht. Allerdings bekommt sie Geld aus dem Zugewinnausgleich, sie hat Anspruch auf Unterhalt.

Pleite-Firma: Muss die Frau ihren Mann unterstützen, wenn sein Unternehmen in den Miesen steckt?

Sie muss kein Kapital in die Firma buttern, aber ihrem Mann Unterhalt zahlen. Vorausgesetzt, sie verdient Geld und er nicht.

Buchtipps

  • Dirk M. Sprünken: "Die schmutzigsten Scheidungstricks und wie man sich dagegen wehrt" (C. H. Beck, 7,90 Euro)
  • Finn Zwißler: "Das aktuelle Ehe- undFamilienrecht" (Walhalla, 9,95 Euro) und "Scheidungshelfer" (CD-Rom mit Mustertexten, Walhalla 15,50 Euro)
  • Heike Dahmen-Lösche: "Scheidungsberater für Frauen" (C. H. Beck, 10 Euro) O.Michael Scheele: "Die kleine Ehe- und Familienfibel" (mvg-Verlag, 9,90 Euro)

Informationen zur Mediation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation, online unter www.bafm-mediation.de, Telefon 030/23 62 82 66.

Text: Ina Kirsch; Beratung: Katharina Mosel, Fachanwältin für Familienrecht in Köln

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