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Sind Kinderwagen in Treppenhäusern erlaubt?

Kinderwagen im Treppenhaus: Erlaubt?
© VPales / Shutterstock
Viele Familien tun es, manchmal bekommen sie dafür einen auf den Deckel: den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen. Doch was sieht das deutsche Gesetz vor? Was darf man im Treppenhaus deponieren, was nicht?

Schuhe, Regenschirme, Pakete, Pflanzen, Fahrräder: Einige Mieter nutzen den Hausflur als Abstellraum, andere bevorzugen einen leeren Platz. In Mehrfamilienhäusern kann das schon mal zum Nachbarschaftsstreit führen. Wer ist im Recht?

Rechtsabteilungsleiter Wolfgang Müller verriet gegenüber der freundin: "Treppenhaus und Hausflur eines Mehrfamilienhauses sind Gemeinschaftsflächen. Wer diese Bereiche als Garderobe oder Ablage verwendet, darf die anderen Nachbarn damit nicht stören." Damit wären ein Regenschirm in der Ecke, eine kleine Pflanze oder ein Paar Schuhe durchaus erlaubt.

In vielen Haus- oder Gemeinschaftsordnungen sind einige Vorgaben festgelegt. Jedoch sind nicht alle vor dem Gesetz haltbar.

Gesetz schlägt Hausordnung

Viele Vorschriften enthalten z. B. das Verbot, Kinderwagen oder Gehhilfen im Hausflur abzustellen. Denn viele Familien und ältere Mieter haben keinen Platz in der eigenen Wohnung für die sperrigen Geräte. Also platzieren sie sie im Hausflur – zum Ärgernis anderer Mieter, die sich über den dadurch verursachten Platzmangel beschweren und sogar eine Mietminderung fordern.

Müller beruft sich auf bereits gefallene Richterentscheidungen und argumentiert: "Verschiedene Gerichtsurteile besagten, dass Kinderwagen und Gehhilfe im Treppenhaus oder Hausflur abgestellt werden dürfen – selbst bei einem Verbot in der Hausordnung." Gesetz schlägt Hausordnung. Vor allem auch dann, wenn der Kinderwagen zusammengeklappt abgestellt werden kann. Grundsätzlich gilt: Eltern kann ein generelles Verbot von Kinderwagen im Hausflur nicht zugemutet werden (LG Berlin, 15.09.2009, Az.: 63 S 487/08). Allerdings darf der Wagen dort nicht angekettet oder angeschlossen werden – im Sinne des Brandschutzes.

Was, wenn das Treppenhaus zu eng ist?

Einzige Voraussetzung: Flucht- und Rettungswege müssen trotz Kinderwagen gut zugänglich sein und frei bleiben. Werden andere Mieter dadurch unwesentlich behindert, müssen sie das hinnehmen. Wohnt eine Familie im zweiten Stock oder höher, darf sie laut Mietrecht den Kinderwagen im Erdgeschoss abstellen, falls kein Fahrstuhl vorhanden oder der vorhandene Fahrstuhl zu klein ist.

Doch was, wenn das Treppenhaus zu eng ist? Dann dürfen Kinderwagen immerhin kurzfristig dort parken (OLG Hamm, 03.07.2001, Az.: 15 W 444/00). Längerfristig und nachts müssen sie allerdings weggeräumt werden (z. B. in den Keller), informiert mietrecht.com.

Mieter, denen das nicht passt, dürfen indes wegen des Kinderwagens im Hausflur keine Mietminderung fordern (AG Minden, 24.06.2003, Az.: 19 C 324/03).

Videotipp: Fehler beim Kinderwagen

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