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Gerechte Bestrafung Wieso ist es so schwierig, Vergewaltigungen aufzuklären?

Wieso ist so schwer, Vergewaltigungen aufzuklären? Mann steht vor Gericht
© MR.Yanukit / Shutterstock
An einer Vergewaltigung macht sich laut Strafgesetzbuch schuldig, wer "gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt". Klingt kompliziert? Ist es in der Realität leider auch. Wir haben mit einer Anwältin über Prozesse, Verurteilungen und Beweismaterialien gesprochen – und wieso wir oft das Gefühl haben, Vergewaltigungen würden zu milde bestraft.
Interview: Mareike Dudwiesus

Wer eine Person sexuell bedrängt oder missbraucht, nimmt dem Opfer nicht nur die Würde, sondern im schlimmsten Fall auch das Selbstbewusstsein und das Vertrauen in Mitmenschen. Abgesehen von psychischen Folgen kann eine solche Tat auch schwere physische Belastungen mit sich bringen. Aber warum werden Täter, die sich einer Vergewaltigung schuldig gemacht haben, dann – in den Augen Außenstehender – meist verhältnismäßig schwach bestraft? Wir haben mit Sigrun von Hasseln-Grindel über diese Beobachtung gesprochen. Sie ist unter anderem Rechtsanwältin und Publizistin und hat viele Jahre als Vorsitzende Richterin am Landgericht gearbeitet. Dabei arbeitet sie besonders oft an Fällen von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung und setzt sich für einen fairen Prozessverlauf ein, bei dem besondere Rücksicht auf das Opfer genommen wird. 

Aussage gegen Aussage

"Prozesse im Bereich der Sexualstraftaten gehören zu den schwierigsten Prozessen, was die Wahrheitsfindung angeht", so von Hasseln-Grindel. Denn essenziell bei einer solchen Tat ist, dass es oft nur zwei Menschen gibt, die genau wissen, was vorgefallen ist: Angeklagter und Zeuge. Das bedeutet dann auch meistens: Aussage gegen Aussage. Deswegen weist von Hasseln-Grindel den Beweismaterialien eine besondere Aufgabe zu. Nur durch ausreichende Beweise kann die Schuld eines Täters festgestellt werden – fehlen die, weil sich das Opfer nach der Tat geduscht und die Kleidung gewaschen hat, ist es für die Juristen schwer, die Tat nachzuvollziehen und zu beweisen. 

Später sind das die entscheidenden Merkmale, wenn es um die Beweiswürdigung geht.

Deswegen ist es für das Opfer das beste, so schnell wie möglich zur Polizei zu gehen, so von Hasseln-Grindel. Sie möchte Betroffenen Mut machen, sich öffentlich über die Tat zu äußern und sich nicht dafür zu schämen – denn dafür gibt es überhaupt keinen Grund! Zur Polizei kann man auch in Begleitung von Freunden oder der Familie gehen, um eine Stütze zu haben. Auch ein Besuch beim Arzt ist direkt nach der Tat möglich, denn durch eine medizinische Untersuchung können eventuelle Spuren am Körper festgestellt und gesichert werden. Diese DNA-Proben können auch aufbewahrt werden, ohne dass es gleich zu einer Anzeige kommen muss. Das Opfer hat dann Zeit, sich zu überlegen, was es möchte – ohne, dass Beweismaterialien verloren gehen. 

Ein kräftezehrender Prozess – für alle Beteiligten

Denn nicht immer entscheidet sich ein Opfer dafür, den Täter anzuzeigen. Ein Prozess ist oft kräftezehrend und ergebnisoffen – im schlimmsten Fall verliert der Zeuge das Verfahren und der Angeklagte wird freigesprochen. Dann wird der betroffenen Person oftmals der Wahrheitsgehalt der Aussage abgesprochen, man landet schnell in einer Schublade und wird nicht ernstgenommen. Und das nur, weil etwa entscheidende Beweise fehlen. Sigrun von Hasseln-Grindel möchte genau das vermeiden. Auch für sie, als ehemalige Richterin und praktizierende Anwältin, sind solche Prozesse schwer: "Das ist der Horror, wenn man genau weiß: Der Kerl war das, der hat sie so furchtbar vergewaltigt und misshandelt. (...) Und jetzt müssen wir den freisprechen." Auch deswegen sind DNA-Spuren am Körper des Opfers wichtig, ebenso wie die getragene Kleidung und eventuelle Verletzungen. 

Mindestens zwei Jahre – ohne Bewährung

Wenn eine Vergewaltigung stattgefunden hat, muss das Strafmaß bei mindestens zwei Jahren liegen. Das bedeutet für den Täter, dass eine meist Bewährungsstrafe nicht möglich ist – so sieht es der deutsche Gesetzrahmen vor. Ausnahmen gelten etwa bei "minder schweren Fällen oder bei verminderter Schuldfähigkeit", so von Hasseln-Grindel. Warum uns das Strafmaß dann doch eher zu milde vorkommt, liegt an verschiedenen Faktoren, wie uns die Anwältin erklärt: 

Die Presse spricht von Vergewaltigung, in Wirklichkeit hat eher (erzwungenes) Petting stattgefunden.

Zum Beispiel kann die Presse den Fall wesentlich schlimmer darstellen, als vor Gericht verhandelt wird. Das geschieht oft unbewusst, da Laien den Begriff "Vergewaltigung" meist weniger differenziert betrachten, als es Juristen tun. Ist bei einer tatsächlichen Vergewaltigung ein Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren vorgesehen, liegt er bei "abgenötigtem Petting" bei sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Und auch für sexuelle Übergriffe gelten andere Strafen: Wenn der Mann beim an sich einvernehmlichen Geschlechtsverkehr das Kondom abstreift, obwohl die andere Person damit nicht einverstanden war, ist das laut Rechtssprechung keine Vergewaltigung – "und zwar selbst dann, wenn der Täter im weiteren Verlauf (...) in den Körper des bzw. der Geschädigten ejakuliert", so von Hasseln-Grindel. 

Es gilt im deutschen Strafrecht nur das, was im Gerichtssaal gesagt worden ist.

Und auch, wenn Beweismaterialien fehlen, kann der Angeklagte nicht so stark verurteilt werden, wie es eventuell angemessen wäre – oder muss sogar freigesprochen werden. Außerdem gilt im deutschen Strafrecht nur, was vor Gericht eindeutig ausgesagt wurde, unabhängig davon, was in den Akten vorliegt oder ein Zeuge vorher in einer Befragung gesagt hat, erklärt von Hasseln-Grindel. Das bedeutet, dass man den Angeklagten im schlimmsten Fall nicht verurteilen kann, wenn der Zeuge dem Druck vor Gericht nicht standhält und keine Aussage machen kann – obwohl es eine solche eventuell schon vor dem Verfahren getätigt hat. Dann wird oft "gedealt": 

Das ist eine Opferschutz-Maßnahme.

Könnte man einen Täter nach einem regulären Gerichtsverfahren eventuell nicht als schuldig verurteilen, setzen sich oft alle Beteiligten in einen Nebenraum und verhandeln einen sogenannten "Deal". Das bedeutet, dass man dem Angeklagten Strafminderungen in Aussicht stellt, wenn er etwas gesteht. So kann dem Opfer eine öffentliche Aussage und ein kräftezehrender Prozess erspart werden, der eventuell zu einem Freispruch für den Täter geführt hätte. Von Hasseln-Grindel ist überzeugt, dass es dem Opfer oft egal sei, wie hoch der Angeklagte verurteilt wird – Hauptsache sei, dass es zu einer Strafe komme und man als Opfer nicht als ungläubig abgestempelt werde. Außenstehende sehen dann aber trotzdem "nur" ein zu geringes Strafmaß.

Es braucht Kraft, sich zu stellen

Wer Opfer einer Vergewaltigung oder von sexuellem Missbrauch geworden ist, sollte sich also sofort an die Polizei oder einen Arzt wenden – nur so kann es zu einem eventuell erfolgreichen Prozess kommen. Um das Verfahren für das Opfer einer solchen Tat erträglicher zu machen, werden Angeklagte und Zeugen teilweise in getrennten Räumen befragt. Das war oft bei ihren Prozessen der Fall, sofern möglich, erzählt uns die Anwältin. So muss das Opfer nicht mit dem Täter in einem Raum sein. Der Angeklagte wird dabei oft in einen Nebenraum geschickt und kann von dort den Prozess über Video verfolgen. Sigrun von Hasseln-Grindel möchte jedem Opfer Mut machen, sich zu stellen und eine Anzeige aufzugeben: "Es kann nicht sein, dass Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden." 

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