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Restaurant, Handwerker:innen und Co. Wie viel Trinkgeld gebe ich eigentlich wem?

Restaurant, Handwerker:innen und Co.: Wie viel Trinkgeld gebe ich eigentlich wem?
© thanmano / Adobe Stock
Wie viel Trinkgeld gibt man nach einem schönen Abend im Restaurant? Was bekommt ein:e Lieferbote oder Lieferbotin? Und biete ich Handwerker:innen Essen und Trinken an? Hier kommen ein paar hilfreiche Tipps.

In vielen Branchen war das Trinkgeld immer Teil des Gehaltes und fiel so gut aus, dass es tatsächlich die niedrigen Löhne ausgleichen konnte. Diese Zeiten sind mittlerweile vorbei. Sagte Knigge damals noch etwas von zehn Prozent Trinkgeld, runden die meisten heute einfach nur noch auf den vollen Betrag auf. Auch das durch die Corona-Pandemie vermehrte Bestellen von Essen hat dazu geführt, dass die Trinkgelder manchmal sogar komplett entfallen. Abseits der aktuellen Diskussionen, dass Menschen auch ohne Trinkgelder von ihren Gehältern leben können müssen, sind sie doch auch heute noch eine Wertschätzung für guten Service und gute Arbeit.

Allgemeine Trinkgeldregeln in Deutschland

Es gilt: Trinkgelder sind freiwillig. Sie dienen dazu, die Arbeit eines anderen zu würdigen. Das bedeutet im Umkehrschluss auch: Wenn euch der Service nicht gefallen hat, dann ist es absolut in Ordnung, weniger oder sogar gar kein Trinkgeld zu geben. In Deutschland gibt es – wenig verwunderlich – sogar dafür ein paar Regeln:

  • In Restaurants bekommen die Servicekräfte etwa zehn Prozent des Gesamtbetrages als Trinkgeld. Bei mehreren Hundert Euro reichen auch fünf Prozent.
  • Bei Lieferdiensten gilt die gleiche Regel wie auch im Restaurant – rund zehn Prozent Trinkgeld sind angemessen.
  • Taxifahrer:innen erhalten ebenfalls zehn Prozent.
  • Die 10-Prozent-Regel gilt ebenfalls bei Friseur:innen, Kosmetiker:innen und Co.
  • Im Urlaub wird es dann etwas komplizierter. Trägt euch jemand die Koffer aufs Zimmer, dann solltet ihr einen bis zwei Euro pro Gepäckstück dabei haben. Der Zimmerservice erhält zwei bis fünf Euro und Reinigungskräfte einen bis zwei Euro am Tag.
  • Im Theater, in der Oper oder bei einem Musical solltet ihr 50 Cent Trinkgeld für die Servicemitarbeiter:innen an der Garderobe bereithalten.
  • Im Flugzeug hingegen sind sie ausschließlich Gast. Stewardessen und Stewards der meisten Fluglinien dürfen keine Trinkgelder annehmen.

Da vieles heutzutage mit EC- oder Kreditkarte gezahlt wird, haben manche nur noch wenig Bargeld im Portemonnaie. Generell sollte das Trinkgeld aber bar bezahlt werden.

Trinkgelder für Dienstleistungen

Gerade in der Weihnachtszeit wollen sich viele Menschen bedanken, und da warten dann auch mal eine Tafel Schokolade, ein paar Pralinen oder sogar ein wenig Geld an der Tür, um sie dem Post- oder Paketboten in die Hand zu drücken, wenn er wieder vorbeikommt. Generell gilt: Für Geschenke darf keine Gegenleistung erwartet werden, sonst gilt es als Bestechung. Zum Schutz der Mitarbeiter:innen haben viele Unternehmen Obergrenzen festgelegt, wie viel angenommen werden darf. Solltet ihr eurem Post- oder Paketboten oder auch den Männern und Frauen von der Stadtreinigung etwas schenken wollen, fragt doch gerne erst einmal bei den jeweiligen Unternehmen nach. So bringt ihr auch niemanden in Verlegenheit.

Und was macht man, wenn sich Handwerker:innen angekündigt haben? Erst einmal gilt: Die Handwerker:innen müssen je nach Aufgabe und Reparatur ihre Schuhe anbehalten, da dies meist Sicherheitsschuhe sind und es für das Tragen feste Regeln gibt. Daher bittet die Handwerker:innen nicht, sie auszuziehen. Ein weiterer Punkt: Steht nicht die ganze Zeit daneben und beobachtet, was gemacht wird. Ihr solltet als Ansprechpartner:in zur Verfügung stehen und ab zu nach dem Rechten sehen, aber nicht überwachen. Ein kleiner Smalltalk ist zwar immer nett, aber übertreibt es lieber nicht, denn es könnte schon der nächste Termin näher rücken.

Mit dem Trinkgeld läuft das hier meist etwas anders. Zwar ist es bestimmt gerne gesehen, wenn der Endbetrag etwas aufgerundet wird, üblich ist es hingegen nicht. Gerne könnt ihr aber etwas Wasser mit Gläsern oder auch Kaffee bereitstellen, sodass sich die Handwerker:innen selbst bedienen können. Bei langen Aufträgen, die den ganzen Tag dauern, könnt ihr auch anbieten, dass die Pause in euren vier Wänden verbracht werden kann oder im Garten – solltet ihr einen haben. Auch Essen kann angeboten werden, nehmt es aber nicht persönlich, falls eure Angebote dankend abgelehnt werden. Das ist immer eine individuelle Entscheidung der Handwerker:innen.

Generell kommt es im Bereich der Dienstleistungen darauf an, was gemacht wird und wie lange. Beispielsweise kann man Umzugshelfer:innen ebenso Essen und Trinken anbieten wie ein kleines Trinkgeld für ihre Mühen.

Verwendete Quellen: ruv.de, br.de, praxistipp.focus.de, merkur.de

slr Brigitte

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